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Nachbarschaftsstreit mündet angeblich in Angriff mit Wäschekorb

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Mit einem Wäschekorb soll der 30-Jährige den 44-Jährigen attackiert haben.
Mit einem Wäschekorb soll der 30-Jährige den 44-Jährigen attackiert haben. © Symbolbild: dpa

Mit einer angeblichen Wäschekorb-Attacke im Treppenhaus beschäftigt sich das Amtsgericht Langen. Der Nachbarschaftsstreit lässt sich jedoch nicht final aufklären.

Langen – Im Treppenhaus eines Langener Hochhauses soll es am 9. Dezember 2020 zu einer Attacke mit einem Wäschekorb gekommen sein.

Die endet jetzt vor dem Amtsgericht Langen. Ein Mieter aus dem fünften Stock behauptet, der über ihm wohnende Nachbar habe ihm zweimal mit dem Plastikbehälter auf den Kopf geschlagen. Der streitet alles ab. Richter Volker Horn bleibt einmal mehr nichts anderes übrig, als das Verfahren einzustellen.

Wäschekorb-Attacke in Langen: Schon häufiger Streit zwischen Beschuldigtem und dem mutmaßlichen Opfer

Schon öfter ist es im Vorfeld zu Querelen zwischen dem 30-jährigen Angeklagten und dem 44-jährigen mutmaßlichen Opfer gekommen. Der Grund soll stets der Gleiche gewesen sein: angebliche Lärmbelästigung – für die der Ältere den Sicherheitsmitarbeiter verantwortlich macht.

„Ich habe damals gar nicht mitbekommen, dass da oben wieder jemand eingezogen ist. Eines Abends machte es schwere Schläge über mir. Ich sprach mit einem Nachbarn und der bestätigte meinen Verdacht, dass die aus der Wohnung des neuen Mieters kämen“, erklärt der Zeuge, der das Verfahren ins Rollen brachte. Daraufhin habe er den vermeintlichen Verursacher direkt angesprochen – der aber habe alles von sich gewiesen.

Die darauffolgenden Wochen und Monate geht es hin und her. Immer wieder Krach, immer wieder behauptet der Angeklagte, nicht verantwortlich zu sein. Bis zum Abend des Tattags. Den schildert der arbeitslose Geschädigte so: „Diesmal waren es Bohrgeräusche. Ich bin wieder hoch und habe geklingelt. Er sagte: ,Ich bin das nicht. Hören Sie auf, mich zu belästigen!‘ Ich telefonierte mit meiner Vermieterin, die riet mir, ein Schreiben aufzusetzen.“

Wäschekorb-Attacke in Langen: Streit im Treppenhaus eskaliert

Darauf sei er zu einem „guten“ Nachbarn gegangen, der im gleichen Stockwerk wie der „böse“ wohnt, um den Brief mit ihm zu besprechen. Vor dem Fahrstuhl begegnet er dem Angeklagten in Begleitung eines Fremden. „Er zischte mich an: ,Du Hurensohn, willst du mich wieder anmachen?‘“, so der 44-Jährige. „Ich lief ins Treppenhaus, die beiden mir nach. Auf halber Treppe bekam ich den Wäschekorb auf den Kopf geknallt.“ Danach habe er die Polizei gerufen, am nächsten Tag Anzeige erstattet und einen Arzt aufgesucht. Richter Horn verliest das Attest: Da ist die Rede von einer Halswirbelsäulendistorsion und einer Schädelprellung.

Der Beschuldigte, Einsatzleiter eines Sicherheitsdienstes, bestätigt die Probleme mit dem Nachbarn. Die Attacke weist er jedoch vehement von sich. „Von Anfang an hat sich der Bewohner bei mir über Ruhestörungen beschwert, für die ich nicht verantwortlich war. An dem besagten Abend im Dezember stand ich mit einem alten Schulfreund im Flur vor dem Lift, wir wollten uns Pizza holen. Da kam er mal wieder vorbei und machte mich an: ,Hast Glück, dass du nicht alleine bist, du Hurensohn!‘“

Das sei alles gewesen. Einen Wäschekorb habe er gar nicht dabei gehabt. Der Kumpel, ein 29-jähriger Produktionshelfer, bestätigt die Aussage: „Wir hatten nichts dabei, wollten ja nur schnell was zu essen holen. Er hat mir auch erzählt, dass der Kerl ihn schon länger bedroht.“

Angriff mit Wäschekorb: Zeugen entlasten Beschuldigten

Als dritter Zeuge ist ein Polizeianwärter geladen, der aufgrund des Notrufs an dem Abend im Haus ist. Der Geschädigte habe keinen wachen Eindruck gemacht. Es sei ihm schwer gefallen, den Beamten gedanklich zu folgen und er habe sich ein paar Mal widersprochen, berichtet der Polizist.

Der Angeklagte ist bislang noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten, der Hauptzeuge erscheint nur eingeschränkt glaubwürdig. Richter Horn zählt fünf weitere Zeugen auf, die es bräuchte, um die Sache befriedigend aufzuklären. In Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen schlägt er die Einstellung des Verfahrens ohne weitere Auflagen vor. Verteidigung und Staatsanwaltschaft erklären sich einverstanden.

Der Angeklagte ist inzwischen ausgezogen. Dazu meint der 44-Jährige: „Seitdem ist wieder Ruhe eingekehrt.“ (Silke Gelhausen)

In einem anderen Prozess in Langen ging es um einen Mann, der, mit Drogen und Alkohol im Blut, in seinem Auto unterwegs war.

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