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Mann verliert Job, Freundin, Führerschein – und hofft auf „unzurechnungsfähig“

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Alkoholtest (Symbolbild)
Die Rückrechnung einer Blutentnahme ergab rund 1,5 Promille, der Drogentest war positiv. © dpa

Mit Drogen und Alkohol im Blut, dafür ohne Führerschein - so fuhr ein 32-Jähriger durch die Gegend. Dafür wurde er nun vor dem Amtsgericht Langen verurteilt.

Langen – Job weg, Freundin weg, Führerschein weg – den 23. Juli 2021 wird ein junger Einzelhandelskaufmann so schnell nicht mehr vergessen. Die unglückliche Episode endete nun vor dem Amtsgericht Langen mit einer Geldstrafe über 6 750 Euro wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Führerschein sowie zweimal unerlaubten Besitzes von Cannabis und Amphetaminen. Außerdem wird dem 32-jährigen Langener die Fahrerlaubnis für weitere vier Monate entzogen.

Vor zwei Jahren gab es ein paar Punkte in Flensburg – ansonsten hatte der Angeklagte stets ein unauffälliges Leben geführt. Was war passiert? „Am 21. Juli 2021 bin ich bei meiner Freundin in Reiskirchen ausgezogen. Da ich noch keine neue Wohnung hatte, schlief ich vorerst im Auto. Am 23. Juli bekam ich die fristlose Kündigung vom DRK“, beginnt er seine Geschichte. Bis dato hatte er in einem Testcenter in Lich gearbeitet. Nun hält ihn nichts mehr in Mittelhessen, er will zu seinen Eltern nach Langen. „Unterwegs bekam ich einen Anruf von der Polizei, ich solle mich auf dem Langener Revier melden. Ich dachte sofort an den Streit mit meiner Freundin und dass sie wohl dahinter steckt.“

Langen (Kreis Offenbach): „Ich wollte, dass sie mich als unzurechnungsfähig einstufen“

Wie angeordnet fährt er abends vor dem Revier vor, nimmt erst mal einen großen Schluck aus der mitgeführten Wodkaflasche. „Ich wollte, dass sie mich als unzurechnungsfähig einstufen. Vorher hatte ich nichts getrunken.“ Doch der Schuss geht nach hinten los. Noch auf dem Parkplatz kassieren die Beamten Fahrerlaubnis und Autoschlüssel ein. Nicht unbegründet: Die Rückrechnung einer späteren Blutentnahme ergibt rund 1,5 Promille, der Drogentest ist positiv. Zum Überfluss werden im Auto noch ein paar Gramm Amphetamin und ein Joint gefunden.

Doch damit nicht genug. Knapp drei Wochen später wird der Einzelhandelskaufmann erneut erwischt, als er vor dem Elternhaus einparkt. Noch immer ohne Führerschein, dafür erneut mit Betäubungsmitteln. „Ich dachte nicht, dass ich gar nicht mehr fahren durfte. Ich bin davon ausgegangen, dass das nur für den 24. Juli gilt“, so die Entschuldigung. Dem war natürlich nicht so.

Langen (Kreis Offenbach): Mann fährt zu schnell durch Hessen

Da der junge Mann abstreitet, alkoholisiert gefahren zu sein, sind drei Polizeibeamte und ein Rotkreuzmitarbeiter geladen. „Ich hatte in der Woche die Dienstleitung und wurde abends am 23. Juli von Mitarbeitern des Testcenters in Grünberg angerufen. Sie erklärten, der Gekündigte würde auf dem Parkplatz um seinen Ford Focus herumhüpfen, und sie trauten sich nicht raus“, so der 22-jährige Rettungssanitäter. Er sei sofort hingefahren und habe den Mann trinkend mit einer Bierflasche in der Hand gesehen. Richter Volker Horn: „Haben Sie denn gesehen, ob das vielleicht alkoholfreies Bier war?“ – „Nein, das weiß ich nicht.“

Der Zeuge chattete circa 20 Minuten mit dem Angeklagten per WhatsApp und rief dann die Polizei. „Die hat mir gesagt: Wenn er losfährt, soll ich hinterher fahren. Sie würden mich dann irgendwann ablösen.“ Was er auch tut – bis nach Butzbach. „Er fuhr die ganze Zeit deutlich zu schnell, bis 90 Stundenkilometer in der Ortschaft, teilweise in Schlangenlinien. Auf der Autobahn ist er fast in die Baustellen-Leitplanken abgeglitten.“ Staatsanwältin Elena Beyer hält den Zeugen für glaubhaft. Sie fordert eine 3 000 Euro höhere Geldstrafe als die ausgeurteilte und einen sechsmonatigen Führerscheinentzug.

Richter Horn sieht die Sache ein wenig milder. „Der Angeklagte hatte mit Trennung und Kündigung einen üblen Tag. Die Fahrt nach Langen war abenteuerlich, und er war sicherlich nicht mehr in der Lage, ein Fahrzeug ordentlich zu führen. Beim Fahren ohne Führerschein muss man jedoch zu seinen Gunsten sagen, dass er, gerade wegen seines Zustands an dem Tag, auf dem Revier wohl nicht alle Anweisungen realisiert hat. Hier ist ein Vorsatz nicht nachzuweisen.“ Den Betäubungsmittel-Besitz habe er gar nicht erst versucht, abzustreiten. Hier habe es sich aber um keine harten Drogen gehandelt. Der junge Mann arbeitet inzwischen im Getränkehandel. (Silke Gelhausen)

In einem anderen Prozess ging es um einem Mann aus Langen, der Medikamenten-Rezepte fälschte.

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