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Langenerin wegen Alkoholfahrt und Polizistenbeleidigung vor Gericht

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Autofahrerin (Symbolbild)
Bei ihrer Alkoholfahrt rammte die Langenerin den Bordstein, beide Reifen auf der rechten Seite platzten. (Symbolbild) © dpa

Da sie sich stark alkoholisiert hinters Lenkrad gesetzt hat und bei der Festnahme zwei Polizisten beleidigte und bespuckte, muss sich eine 43-jährige Langenerin vor Gericht verantworten.

Langen – Diese Alkoholfahrt führte auch ohne Fremdschäden zu erheblichen Kosten: 1 600 Euro Geldstrafe inklusive Prozesskosten muss eine 43-jährige Langenerin jetzt zahlen. Und der Führerschein – seit dem Tattag futsch – wird ihr für weitere fünf Monate entzogen. Das entschied das Amtsgericht Langen in einem Prozess wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Beleidigung.

Die Friseurin fiel am 30. Juli letzten Jahres in der Darmstädter Straße einer Streife auf. Bei der Festnahme beschimpfte sie die Polizisten aufs Übelste. „Es ist mir total peinlich und tut mir sehr leid“, stellt die Angeklagte reuig klar. Es sei absolut nicht ihre Art, besoffen Auto zu fahren und zu pöbeln, „es war ein völlig verunglückter Abend“. Ein Streit mit dem Noch-Ehemann habe sie zu tief ins Glas blicken lassen, betrunken habe sie die Kontrolle verloren. Tatsächlich ergab die Blutentnahme einen Wert von 1,47 Promille.

Auf der Fahrt nach Hause rammte die Langenerin den Bordstein, beide Reifen auf der rechten Seite platzten. Als sie versuchte, die Räder zu wechseln, sah sie den nahenden Streifenwagen, setzte ihre Fahrt auf den Felgen fort und wurde gleich wieder gestoppt. Die zwei Beamten merkten sofort, was los war, wollten die 43-Jährige mit aufs Revier nehmen. Doch das passte ihr gar nicht. Eine Tirade übler Schimpfwörter hagelte auf die Uniformierten nieder. Einen versuchte sie anzuspucken, zielte aber daneben. Beiden Polizisten hat sie bald nach den Entgleisungen höflich formulierte Entschuldigungsschreiben zugesandt, die vor Gericht verlesen werden.

„Die Beleidigungen galten eigentlich nicht den Beamten, sondern dem Ehemann und einer Freundin, es war eine verbale Übersprungshandlung“, erklärt Verteidiger Stefan Eisenbach. „Und die Briefe an die Polizei erfolgten vor meiner Mandantschaft – stehen also außerhalb meiner Einflussnahme.“ Auch das mit den Reifen will er so nicht stehen lassen. „Das sieht so aus, als sei sie gegen den Bordstein gerast, was natürlich nicht der Fall war. Bei dem niedrigen Tempo hätten sie eigentlich nicht platzen können. Wir vermuten stark, dass der Ehemann vorher schon versucht hat, ihr die Reifen zu zerstechen“, so der Anwalt. In seinem Plädoyer appelliert er insbesondere an ein baldiges Ende der Fahrerlaubnissperre, da die Angeklagte sonst ihren derzeitigen Job als mobile Haushaltshilfe nicht wieder aufnehmen kann. Auch fordert er eine Geldstrafe von maximal 900 Euro.

Ursprünglich war die Spuckeinlage zusätzlich als tätlicher Angriff angeklagt, was ein noch höheres Strafmaß zur Folge gehabt hätte. Diese weitere Einzeltat wird jedoch gleich zu Beginn fallen gelassen und fortan als Teil der Beleidigungen geführt. „Ein tätlicher Angriff müsste bei Vollendung eigentlich zu körperlicher Gewalt führen, was beim Anspucken ja nicht der Fall ist“, sagt Richter Volker Horn. „Deshalb kann dieser Punkt eingestellt werden.“ (Silke Gelhausen)

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