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Prozess am Amtsgericht Langen: Drogen, Eifersucht und Gewalt

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Von: Joel Schmidt

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Symbolbild Gericht
Ein 34-jährige Langener soll seiner vier Jahre jüngeren Ex-Freundin körperliche und psychische Gewalt zugefügt haben. © Symbolbild: dpa

Weil er seiner Ex-Freundin ins Gesicht geschlagen und sie mit einem Messer bedroht haben soll, muss sich ein 34-jähriger Langener vor dem Amtsgericht verantworten.

Langen – Eine On-Off-Beziehung mit körperlicher und psychischer Gewalt, dazu Alkohol, Drogen und krankhafte Eifersucht. „Ich dachte wirklich, den Tag überlebe ich nicht, nachdem ich drei Mal das Messer am Hals hatte“, führt die Geschädigte vor dem Langener Amtsgericht aus. Von Faustschlägen ins Gesicht, einem Messer am Hals und immer wieder Drohungen und Einschüchterungen berichtet die 30-jährige Langenerin.

Sichtlich aufgewühlt und mit sich überschlagender Stimme schildert sie ein Leben in ständiger Angst vor ihrem Freund beziehungsweise Ex-Freund. Entsprechend lang fällt auch die Anklageschrift gegen den 34-jährigen Langener aus: Von Körperverletzung in nicht weniger als sechs Fällen ist da die Rede, hinzu gesellt sich der Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes.

Zumindest letzteren räumt der Angeklagte ein. Das verbotene Butterflymesser hatte die Polizei ohnehin bei einer Hausdurchsuchung gefunden und ihm zuordnen können. Ansonsten streitet er sämtliche Vorwürfe ab: „Es stimmt von vorne bis hinten nicht“, behauptet er zu seiner Verteidigung. Er habe die Geschädigte in der Zeit von Februar 2020 bis zu diesem Frühjahr zwar mehrfach in ihrem Zuhause aufgesucht, sie dort jedoch niemals bedrängt, bedroht, geschlagen oder sonst wie unter Druck gesetzt. Wo die 30-Jährige von „Faustschlägen ins Gesicht“ berichtet, erinnert er sich lediglich an „Gerangel“ mit ihr. Mit Aussagen wie „Wenn ich jemanden schlage, dann ist da nicht nur ein blaues Auge oder eine blutige Lippe“, versucht er vergebens, sein friedfertiges Gemüt unter Beweis zu stellen.

Dabei stehen die Beweise eindeutig gegen ihn. Gemeinsam schauen sich Richter Volker Horn und die Staatsanwaltschaft Fotos an, welche die Verletzungen der Geschädigten dokumentieren, zitieren aus Nachrichten des 34-Jährigen. „Dich werde ich mit Vergnügen verprügeln“, heißt es in diesen und weiteren Drohungen gegen seine Ex-Freundin und ihren Sohn.

Auch wenn es sich laut Staatsanwaltschaft um eine „klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“ handelt, die Version des Angeklagten vermag keiner der drei der vernommenen Zeugen bestätigen. Die Aussagen der Geschädigten hingegen werden von einer Freundin gestützt, und auch zwei Polizistinnen, die mit den Ermittlungen vertraut gewesen sind, halten die Geschädigte für „sehr glaubwürdig“.

Angesichts der erdrückenden Beweislast und eines „für sein junges Alter erstaunliches Vorstrafenregister“, von Körperverletzung bis zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Und „da der Angeklagte offensichtlich ein Problem damit hat, seine Emotionen anders als mit Gewalt zu äußern“, außerdem Gespräche bei einer Drogenberatung sowie ein Anti-Aggressionstraining.

Die geforderten Maßnahmen kassiert Richter Horn bei der Urteilsverkündung, setzt zudem das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung herab. Die Tatsache, dass der Angeklagte über den gesamten Tatzeitraum unter teils erheblichem Alkohol- und Kokaineinfluss stand, habe strafmildernde Wirkung, heißt es zur Begründung. Zur Tilgung seiner Strafe muss der Angeklagte zusätzlich eine monatliche Zahlung von 30 Euro an „die Fleckenbühler“ leisten, eine Selbsthilfeorganisation von Menschen mit Suchtproblemen. (Joel Schmidt)

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