Rodungen am Langener Waldsee: Entscheidung von Bundesverwaltungsgericht zu BUND-Klage

Der BUND Hessen ist mit seiner Klage gegen den Kiesabbau am Langener Waldsee gescheitert. Damit dürfte der Rechtsstreit um die Rodung des Bannwaldes sein Ende finden.
Langen – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revisionsklage des BUND Hessen gegen den Kies- und Sandabbau am Waldsee in Langen in letzter Instanz zurückgewiesen. Damit dürfte der fast ein Jahrzehnt andauernde Rechtsstreit um die Rodung des Bannwaldes zu Ende gehen.
Die Firma Sehring wertet das Urteil als „Erfolg für die Rohstoffgewinnung“. Diese erfolge „im Einklang mit dem europäischen und bundesdeutschen Natur- und Artenschutz- und Wasserrecht“, schlussfolgert das Unternehmen. Das Gericht habe in seiner mündlichen Begründung hervorgehoben, dass die Regelungen des besonderen Artenschutzes durch Sehring und die genehmigende Bergbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt „in rechtmäßiger Weise“ angewendet worden seien.
„Mit diesen Entscheidungen geht eine neun Jahre dauernde gerichtliche Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit des Kies- und Sandabbaus in der Südosterweiterung des Langener Waldsees zu Ende“, teilt das Unternehmen weiter mit. „Sehring erwartet nun die Akzeptanz der höchstrichterlichen Entscheidung durch den BUND.“
Rodungen am Langener Waldsee: Rechtsstreit dauert schon neun Jahre an
Der Rechtsstreit begann 2013, nachdem das RP Darmstadt den Kiesabbau am Waldsee durch Sehring – verbunden mit der Rodung von über 67 Hektar Bannwald – zugelassen hatte. Der hessische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) klagte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt, das die Klage im Dezember 2015 abwies, aber die Berufung gegen das Urteil bei der nächsthöheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof Kassel, zuließ.
Dieser wies die Berufungsklage ebenfalls ab – allerdings erst im Februar 2021. Nun ist der BUND also auch am Bundesverwaltungsgericht als letzter Gerichtsinstanz gescheitert, das die Revision als unbegründet zurückwies. Durch den Rechtsstreit hatte Sehring die Rodungsarbeiten zwischenzeitlich immer wieder unterbrechen müssen.
„Natürlich sind wir enttäuscht“, sagt BUND-Sprecherin Lynn Anders auf Anfrage. „Wir hatten gehofft, den Wald mit unserer Klage retten zu können.“ Für eine endgültige Bewertung des Urteils möchte sich der BUND Hessen noch mit seinen Anwälten beraten. Eine ausführliche Stellungnahme werde folgen, so Anders.
Rodungen am Langener Waldsee: „Werden weiter auf die Straße gehen“
Auch beim Aktionsbündnis Langener Bannwald, das erst vorletzte Woche wieder für den Erhalt der Bäume auf die Straße gezogen war, sorgt das Urteil für Ernüchterung. „Wir sind sehr dankbar dafür, dass sich der BUND so für unseren Wald engagiert und immer wieder geklagt hat“, sagt Sprecher Matthias Rohrbach. Und verspricht: „Wir werden weiter auf die Straße gehen und für den Erhalt des Bannwaldes kämpfen.“
Wichtig sei nun, dass das Hessische Waldgesetz – wie von der schwarz-grünen Landesregierung geplant – verschärft werde, damit der Bannwald wieder einen höheren Schutz genieße. „Und wir bleiben dabei: Die Auflagen zur Renaturierung und Rekultivierung werden durch Sehring aus unserer Sicht nicht erfüllt“, betont Rohrbach. (Manuel Schubert)