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Straßenbeiträge mit Obergrenze

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Von: Markus Schaible

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Langen - Da sind’s nur noch 36 „ohne“: Langen ist die 390. Kommune in Hessen (von 426), die eine Straßenbeitragssatzung einführt. Von Markus Schaible

Mit breiter Mehrheit stimmte das Stadtparlament am Donnerstagabend der Magistratsvorlage für „wiederkehrende“ Beiträge zu, halbierte allerdings die Obergrenze für die maximalen jährlichen Forderungen an Grundstückseigentümer. Es gibt wohl keine Entscheidung, die Langens Kommunalpolitiker in den vergangenen Jahren weniger gern getroffen haben als diese: Die Stadt bekommt eine Straßenbeitragssatzung; Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer müssen also künftig bezahlen, wenn in ihrem Abrechnungsgebiet (insgesamt fünf wird es geben) eine Straße ausgebaut oder saniert wird.

Letztlich votierten zwar nur die beiden Abgeordneten der Linken dagegen, aus den Redebeiträgen allerdings wurde klar, dass alle anderen Fraktionen nur zustimmten, um Schaden von der Stadt abzuwenden. Bekanntlich haben die Aufsichtsbehörden (Kreis und Regierungspräsidium) dem Etat 2017 bislang die Genehmigung versagt; dass bei vorläufiger Haushaltsführung keine Zuschüsse an Vereine ausgezahlt werden können, ist nur ein negativer Aspekt.

„Wir haben uns immer dagegen gewehrt, aber nun scheint das Wehren nicht mehr zu funktionieren“, sagte beispielsweise Anna Sehring (FWG-NEV). „Die neue Situation erfordert eine Neubewertung“, begründete Christian Gött das Umschwenken der CDU. Bei den anderen klang es ähnlich: „Wir müssen sie leider akzeptieren“ (Joachim Knapp, SPD); „Nur so halten wir das Heft des Handelns in der Hand“ (Jens Duffner, Grüne); „Es besteht die Gefahr, dass uns ansonsten eine einmalige Satzung auferlegt wird und wir dann keinen Einfluss haben“ (Christian Jaensch, FDP). Einzig die Linke blieb bei ihrem Nein: „Wir brauchen eine Neuregelung der Kommunalfinanzen“, forderte Joost Reinke, mit einer Ablehnung solle das Stadtparlament entsprechend Druck auf Landes- und Bundespolitik machen.

Alles zur Kommunalpolitik in Langen

So ganz mochte die breite Mehrheit dem Magistrat dann allerdings doch nicht folgen. Der wollte die jährliche Belastung auf 70 Cent pro Quadratmeter Veranlagungsfläche begrenzen – die NEV schlug eine Reduzierung auf zehn Cent vor. Damit, so entgegnete Bürgermeister Frieder Gebhardt (SPD), seien größere Baumaßnahmen aber nicht möglich oder sie müssten in kleinen Stücken auf mehrere Jahre verteilt werden. Das wiederum habe zur Folge, dass die Bürger mit ständigen Baustellen zu leben hätten und es am Ende deutlich teurer werde.

Das sahen auch die Antragssteller ein, wollten sich aber nicht auf die vorgeschlagenen 70 Cent (ein Betrag, der sich aus dem maximal von Kommunalen Betrieben und Verwaltung personell zu „stemmenden“ Auftragsvolumen pro Jahr errechnet) einlassen. Nach längeren Diskussionen einigten sich die Fraktionen dann auf 35 Cent; allerdings gleich mit dem Hinweis, dass im Bedarfsfall eine Abweichung nach oben genehmigt werden könne.

Betont wurde von den Politikern auch noch einmal, dass sie jedes von der Verwaltung gewünschte Straßensanierungs- oder -ausbauprojekt im Detail auf seine Notwendigkeit prüfen werden. Zudem sei die Stadt ja immer mit einem Eigenanteil dabei; schon allein deshalb „müssen die Bürger keine Angst haben, dass nun das große Geldeinsammeln losgeht“ (Jens Duffner). Niemand müsse Angst haben, sein Häuschen wegen zu hoher Forderungen zu verlieren.

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