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Streit in Spielhalle eskaliert: Mann schlägt mit Bierflasche zu

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Beim Streit um einen Platz am Spielautomaten bekamen sich die beiden Männer in die Wolle. © Symbolbild: dpa

Nach einem Streit in einer Spielhalle muss sich ein Taxifahrer aus Langen vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er hatte seinem Kontrahenten mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen.

Langen – 1. Februar 2022, 1.40 Uhr. Zwei junge Männer betreten rappend eine Spielhalle in Langen. Die Ansage eines der beiden an die wenigen Kunden ist gleichermaßen derb wie unmissverständlich: „Ich ficke dessen Frau, der hier die Spielautomaten besetzt!“ Das derlei Provokation nicht ohne Folgen bleibt, ist vorhersehbar – wenn sie denn der Wahrheit entspricht. Denn diese Einleitung erzählt ein 43-jähriger Angeklagter vor dem Amtsgericht Langen in einem Prozess um gefährliche Körperverletzung.

Laut dem Langener Taxifahrer soll der Egelsbacher noch weiter gepöbelt haben. Er habe ihm dann schließlich mit den Worten: „Jetzt wäre eigentlich eine Entschuldigung fällig!“ einen Platz frei geräumt. Die geforderten Worte sollen aber nur von dessen Begleitung, dem Cousin des Unruhestifters, gekommen sein. Trotz dessen Beschwichtigungsversuchen brachte die Aufforderung das Fass zum Überlaufen. „Er stand auf und wollte mich schlagen. Ich bin ihm zuvor gekommen, habe ihm zwei Ohrfeigen verpasst. Es ging hin und her, irgendwann sagte er: Ich stech dich ab!‘“, erklärt der Angeklagte. Da habe er in Notwehr zur Bierflasche gegriffen und sie dem Gegner auf den Kopf gehauen.

Die einzige anwesende Mitarbeiterin der Spielhalle ruft die Polizei. „Dieser Anruf ist quasi der Strafantrag. Es ist nicht notwendig, dass das Opfer noch zusätzlich Anzeige erstattet“, klärt Richter Volker Horn auf. Deshalb ist es im Nachgang auch ohne Belang, dass die beiden Cousins keinerlei Interesse an der Strafverfolgung haben und nicht als geladene Zeugen vor Gericht erscheinen.

Langener Spielhalle bei Polizei immer wieder Thema

Die Verletzungen auf der Stirn des Egelsbachers waren nur geringfügig, hier liegt ein Attest der Asklepios-Klinik vor – mit einer Glasflasche hätte das durchaus übler ausgehen können. Alle drei waren leicht alkoholisiert. Der Angeklagte behauptet, drei bis vier kleine Bier getrunken zu haben. „Warum sind Sie nicht vor Ort geblieben, bis die Polizei kam?“, will Horn wissen. „Ich war auch leicht an der Lippe verletzt, die anderen haben rumgeschrien, das war mir einfach zu blöd“, antwortet er.

Als einzige Zeugin erscheint eine 24-jährige Polizeibeamtin, die aufgrund des Notrufs vor Ort war. „Es gab keine Videoüberwachung, der vermeintliche Schläger war verschwunden, die Bedienung hatte nichts Wesentliches gesehen. Wir konnten vor Ort wenig zur Klärung der Sache beitragen“, schildert sie. „Die Lokalität war, neben weiteren direkt angrenzenden Bars, in den letzten Jahren immer wieder Thema auf der Dienststelle.“ Inzwischen habe der Laden dichtgemacht.

Obwohl der Egelsbacher sich bei seiner polizeilichen Vernehmung als Opfer dargestellt und nur Angaben zu seinen Gunsten gemacht hatte: Laut dem Angeklagten haben sich die Kontrahenten zwischenzeitlich wieder ausgesöhnt. Richter Horn entscheidet sich am Ende für die einzig sinnvolle Alternative: Er stellt das Verfahren ohne Auflagen ein. (Silke Gelhausen)

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