Mehr Schutz für Katzen in Bruchköbel

Bruchköbel – Eigentlich ist es ein Problem, das vermehrt in Ballungsräumen auftaucht. Doch auch in den ländlichen Kommunen werden immer wieder Katzen in einem verwahrlosten Zustand aufgefunden. Allein die tierheimähnliche Einrichtung „Katzenburg“ aus Erlensee greift im Main-Kinzig-Kreis jährlich Hunderte Tiere auf, die dann registriert und kastriert werden.
Darunter sind auch viele Katzen aus Bruchköbel. Erst am vergangenen Wochenende waren Tania Niewalda und ihre Kollegin Petra Wiegand in Butterstadt im Einsatz, wo sie fünf Jungtiere aus einer wilden Population aufgriffen. Bruchköbels Erster Stadtrat Oliver Blum hatte es während seiner Urlaubsvertretung für Bürgermeisterin Sylvia Braun in diesem Sommer mit einem ähnlichen Fall in Oberissigheim zu tun. Er fand auf einem Hof im Stadtgebiet ebenfalls gleich mehrere Katzenbabys in einem erbärmlichen Zustand vor. Um in solchen Fällen mehr Handhabe zu haben, soll im Stadtparlament heute Abend (20 Uhr, Bürgerhaus) eine Katzenschutzverordnung verabschiedet werden. Grundlage für die Satzung ist ein gemeinsamer Antrag der Parteien CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Aufgrund der satten Mehrheit der Parteien gilt eine Verabschiedung als sicher.
An Seligenstadt orientiert
Beim Entwurf der Satzung habe man sich an der Stadt Seligenstadt orientiert, berichtet FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Lauterbach, die gemeinsam mit ihrer Schwester Karina Reul, Chefín der CDU-Fraktion, die Initiative für den Antrag ergriffen hatte. „In diesem Fall kann die Kommunalpolitik wirklich einmal schnell und effektiv handeln“, so Reul.
Durch eine Verordnung können die Kommunen die Halter von freilaufenden Katzen verpflichten, ihre Tiere registrieren und kastrieren zu lassen. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 13b im Tierschutzgesetz des Bundes. Die Landesregierung hat diese Verordnung den Städten und Gemeinden übertragen und damit freie Hand gegeben, in eigenen Satzungen die Kastration wild lebender Katzen vorzuschreiben. Wer sich nicht daran hält, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro belangt werden. Die Katzenschutzverordnung gilt aber nur für Tiere, die mindestens fünf Monate alt sind.
Bedarf ist gegeben
Lauterbach betont jedoch, dass eine Verfolgung der Katzenhalter keinesfalls das Ziel der Initiative sei. „Niemand, der eine Hauskatze hat, muss jetzt befürchten, dass das Ordnungsamt demnächst umherfährt und Katzen und deren Halter darauf kontrolliert, ob die Tiere einen Chip haben und kastriert sind.“ Vielmehr gehe es darum, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem die Kommune in besonders schweren Fällen tätig werden könne. Auch das Veterinäramt Gelnhausen habe der Stadt empfohlen, sich eine Katzenschutzverordnung zuzulegen. Tania Niewalda von der Katzenburg in Erlensee begrüßt die Initiative der Bruchköbeler ebenfalls. „Der Bedarf ist in jedem Fall gegeben“, so die Tierschützerin. Das Problem sei, dass man vielen Katzen nicht ansehe, ob sie aus einer wilden Population stammten oder einfache Hauskatzen seien. Deshalb fehle es oftmals innerhalb der Bevölkerung am Bewusstsein für das Problem. (Holger Weber)