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Erlensee: Neue Satzung soll artenreichen Baumbestand im Stadtgebiet fördern

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Bürgermeister Stefan Erb (rechts) und der stellvertretende Fachbereichsleiter Andreas Amberg messen den Umfang eines Baums.
Bürgermeister Stefan Erb (rechts) und der stellvertretende Fachbereichsleiter Andreas Amberg messen den Umfang eines Baums. © PM

Große, alte Bäume, die auf Privatgrundstücken stehen, können ab sofort ins Baumschutzkataster aufgenommen werden. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Erlensee – Dies soll den Schutz und Erhalt sowie die Entwicklung eines gesunden, stabilen und artenreichen Baumbestandes im gesamten Stadtgebiet fördern, heißt es. Jede verfügungsberechtigte Person kann ab sofort für auf ihrem Hausgrundstück stehende Bäume die Aufnahme in das Baumschutzkataster im Fachbereich „Tiefbau und Grünanlagen“ beantragen.

Die Satzung gilt für Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 1,80 Metern, mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn ein Stamm einen Umfang von mindestens 1,20 Metern aufweist, Bäume mit einem Stammumfang von mindestens einem Meter, wenn sie in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen so zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren. Die Messung des Baumumfanges erfolgt in 1,30 Metern Höhe über Bodenplanum. Ausgenommen sind Bäume auf Dachgärten und in Containern, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, wenn sie zu Erwerbszwecken angepflanzt wurden, Bäume im Wald und Bäume in Kleingartenanlagen.

Die Kosten für Baumkontrollen und Beratungen sowie Kosten für empfohlene Pflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen trägt die Stadt bis zu einem Betrag von 500 Euro je Kalenderjahr für förderungsfähige Bäume nach. Darüber hinausgehende Kosten kann die Stadt im Einzelfall auf Antrag übernehmen, sofern die empfohlenen Pflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers überschreiten.

Wessen Baum in das Kataster eingetragen ist, ist mit der Aufnahme in das Kataster verpflichtet, den Baum zu erhalten, ihn zu schützen und ihm keinen Schaden zuzufügen. In das Kataster werden eingetragen die botanische Bezeichnung des Baumes, sein Alter in Jahren, ggf. Habitatstrukturen bzw. festgestellte Arten, sein Standort in kartografischer Form und mit Bezeichnung der Gemarkung, der Flur, des Flurstücks und der postalischen Bezeichnung des Grundstücks sowie der Name, Vorname und die Anschrift der verfügungsberechtigten Person.

Die im Kataster gespeicherten Daten werden nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Die Stadt führt zu jedem eingetragenen, nicht öffentlichen in Privatbesitz befindlichen Baum eine elektronische Akte, in der der dazu geführte Schriftverkehr aufbewahrt wird. Die verfügungsberechtigte Person hat auf Antrag einen innerhalb von drei Arbeitstagen fälligen Anspruch auf Einsicht in diese Akten.

Mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung fördert die Stadt Erlensee den Schutz und Erhalt sowie die Entwicklung eines gesunden, stabilen und artenreichen Baumbestandes im gesamten Stadtgebiet. Dadurch soll unter anderem dazu beigetragen werden, dass das Stadtbild belebt, gegliedert und gepflegt wird, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts gesichert und verbessert wird und das Stadtklima erhalten und verbessert wird. Schädliche Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen und Lärm sollen überdies reduziert werden, Lebensräume zur Förderung und Entwicklung eines artenreichen Pflanzen- und Tierbestandes erhalten und entwickelt werden.

Details der Satzung sind über die Webseite der Stadt einsehbar. Informationen erteilt Andreas Amberg, 06183 9151401. (sem)

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