Höchste Strafe für barbarische Tat: Urteil gegen den Mörder von Erlensee ist rechtskräftig

Fast genau zwei Jahre nach dem bestialischen Verbrechen an der 47-jährigen Altenpflegerin Susanne W. herrscht nun Gewissheit für die Eltern, Freunde und Kolleginnen des Opfers: Der 42-jährige Mörder Ingo K. muss eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen – und auch nach 15 Jahren hat er keine Möglichkeit, eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis zu beantragen. Denn zusätzlich zu der Höchststrafe wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Erlensee/Hanau/Karlsruhe – Entscheidung hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe getroffen. Die Richter der höchsten deutschen Instanz haben die Revision des Mannes aus Linsengericht verworfen. Damit kann das Urteil des Hanauer Schwurgerichts unter dem Vorsitz von Susanne Wetzel nicht mehr angefochten werden.
Der Fall hatte seit der Tat im Juli 2020 für Aufsehen gesorgt, weil er zahlreiche menschliche Abgründe offenbarte. „Es war ein Mord aus Heimtücke und Habgier, noch dazu ein Raubmord“, hatte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung verkündet und den Angeklagten als „Psychopath in Reinform“ bezeichnet. K. hatte das Urteil ohne eine emotionale Regung entgegengenommen.
Hanauer Richterin: Mörder hat keine Reue, keine Empathie
Auch dieses Verhalten hatte Wetzel nach der rund viermonatigen Hauptverhandlung sehr deutlich angeprangert. „Seit vier Monaten hat Herr K. wie ein mäßig interessierter Zuschauer an diesem Prozess teilgenommen.“ Selbst als die schrecklichen Details im Gerichtssaal erörtertet worden sind – Fotos vom Tatort und von der Obduktion – hatte der Mann auf der Anklagebank keinerlei Regung gezeigt. „Keine Reue, keine Regung. Er hat keine Empathie, kein Gewissen“, sagte die Richterin im November vergangenen Jahres in Richtung Anklagebank.
Ingo K. verprasste die Beute in Luxus-Suite
Nach Ansicht der Kammer steht fest, dass der 41-Jährige bereits vor dem Abend den Plan zur Ermordung gefasst hatte, um das Auto von W. zu rauben. Beide hatten sich rund zwei Jahre zuvor über das Internet kennengelernt und sich danach nur sporadische getroffen. „Er brauchte schnell Geld, weil er das verlängerte Wochenende mit seiner Freundin in Hamburg bereits gebucht hatte“. In Wahrheit sei er jedoch „völlig überschuldet“ gewesen. Doch nur wenige Tage nach dem grausamen Verbrechen weilte K. in einer Hamburger Luxus-Suite an der Alster und verprasste die Beute. Gerade einmal 4000 Euro hat er durch den Verkauf des weißen SUV erzielt – dafür musste die 47-Jährige sterben.
Experten hatten festgestellt, dass die Frau offenkundig im Schlaf angegriffen worden ist, wodurch die Heimtücke des Verbrechens festgestellt wurde. Seinem Opfer hatte K. keine Chance gelassen. Die Gerichtsmediziner hatten insgesamt 25 Messerstiche festgestellt.
Das Hanauer Schwurgericht war mit seinem Urteil auf ganzer Linie dem bemerkenswerten Plädoyer von Staatsanwältin Lisa Pohlmann gefolgt. Die Anklägerin hatte ihren Schlussvortrag mit den Worten begonnen: „Mein Beruf ermöglicht es mir, den Toten eine Stimme zu geben. Heute spreche ich für Susi W. . .“ Am Ende hatte Pohlmann die volle Härte des Gesetzes gefordert.
Pflichtverteidiger Benjamin Düring hatte dagegen für seinen Mandanten eine Verurteilung wegen Totschlags beantragt. Zuvor hatte der Rechtsanwalt jedoch von der Nebenklage einen ausdrücklichen Dank erhalten, weil der den Angehörigen von Susanne W. sein persönliches Beileid bekundet hatte – Ingo K. hatte dagegen die ganze Zeit beharrlich geschwiegen, als ob ihn das nichts anginge. Von Thorsten Becker