Neuer Ortsgerichtsvorsteher

„Um Unterschriften beglaubigen zu lassen, Zeugnisse aus dem Ausland bestätigen oder den Wert eines Hauses schätzen zu lassen, dafür muss man in Erlensee nicht notwendiger weise einen Notar beauftragen. Alles das und vieles mehr lässt sich beim Ortsgericht erledigen. Neben diesem Bürgerservice, den es übrigens in dieser Art nur in Hessen gibt, erstellen die Ortsgerichtsschöffen auch Sterbefallanzeigen oder übernehmen die Sicherung des Nachlasses.“
Erlensee – So beschreibt der neue Ortsgerichtsvorsteher Dirk Heil kurz und knapp die ehrenamtliche Tätigkeit der Schöffen. Am 18. März wurde er als „Ehrenbeamter“ von der Leitung des Amtsgerichts Hanau zum Ortsgerichtsvorsteher für Erlensee ernannt – immerhin für die kommenden zehn Jahre. Unterstützt wird Dirk Heil in seinem Ehrenamt von vier Ortsgerichtsschöffen, zwei davon, Dieter Gilbert und Werner Haas, sind seine Stellvertreter. Dirk Heil selbst ist bereits seit März 2015 Schöffe und war seit September 2015 Zweitvertreter des Vorstehers.
Mitglieder des Ortsgerichts werden von der Kommune vorgeschlagen
Heil löst Dieter Gilbert ab, der seit 2005 zunächst vereidigt als Ortgerichtsschöffe tätig war und seit 2017 als Ortsgerichtsvorsteher amtierte. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus beglückwünschte Bürgermeister Stefan Erb (SPD) Dirk Heil zu seiner Ernennung und sprach gleichzeitig Dieter Gilbert im Namen der Stadt seinen Dank und seine Anerkennung für dessen langjähriges ehrenamtliches Engagement in diesem bürgernahen Ehrenamt aus.
Die Mitglieder des Ortsgerichts werden von der Gemeinde vorgeschlagen und müssen vom Stadtparlament per Abstimmung bestätigt werden. Diese Bestätigung in der Stadtverordnetenversammlung hat bereits vor einigen Wochen stattgefunden.
In das Ortsgericht können nur Personen berufen werden, die im Ort wohnen. Sie müssen einen guten Ruf haben, als vertrauenswürdig gelten, ortskundig sein und bereits beruflich mit den ehrenamtlichen Aufgaben des Ortsgerichts ein wenig vertraut sein.
Dirk Heil ist in vielen Vereinen engagiert
Von Beruf ist Dirk Heil Bankkaufmann. Im Zusammenhang mit Kreditvergabe, Versicherungen oder Bausparverträgen weiß er um die Bedeutung von Unterschriften unter Dokumenten, Nachweisen und Beglaubigungen.
Geht es im Ortsgericht um die Eintragung in das Handels- oder Vereinsregister oder einfach nur um den Wechsel im Vereinsvorstand, dann sind auch Heils Erfahrungen in der Chorgemeinschaft Erlensee von großem Vorteil. Bis vor fünf Jahren war er der erste Vorsitzende des Vereins. Besonders wichtig war ihm der Kinder- und Jugendchor, gemeinsame Auftritte und Aktivitäten. In den Jahren davor war Dirk Heil als Schriftführer, Kassierer und Jugendvertreter in die Vereinsarbeit eingebunden.
Insgesamt 20 Jahre ehrenamtliche Vorstandsarbeit sind im Laufe der Zeit zusammengekommen. Seit seiner Kindheit singt der Erlenseer im Chor, 2023 darf er stattliche 50 Jahre Mitgliedschaft im Verein feiern. Während Dirk Heil bis auf Weiteres den Männerchor verstärken wird, hat er seine aktive Zeit als Fußballer beim FC Erlensee beendet. Dem Sportverein ist er weiterhin als passives Mitglied und Zuschauer treu geblieben.
Dirk Heil ist in seiner Heimatgemeinde verwurzelt, hier ist er aufgewachsen und zur Schule gegangen. „Das Krankenhaus steht nun mal in Hanau.“, sagt der „gebürtige“ Erlenseer, der gerne in seiner Gemeinde und der Region lebt und sich vielfach ehrenamtlich engagiert. Seit Kurzem hat er nun das Amt des Ortsgerichtsvorstehers übernommen.
Ortsgericht hat vielfältige Aufgaben
Als Ehrenbeamter im Ortsgericht kann er alleine Urkunden, Zeugnisse oder Abschriften beglaubigen.
„Beglaubigte Abschriften braucht man beispielsweise für Eintragungen in das Handels- oder Vereinsregister, bei Eintragung- oder Löschungsbewilligungen beim Grundbuchamt sowie bei Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Wir freuen uns immer, wenn Bürgerinnen und Bürger uns anschreiben oder anrufen und diese wichtigen Themen regeln wollen. Rechtlich beraten können wir sie zwar nicht, das ist Aufgabe eines Anwalts, doch beglaubigen wir die Unterschriften“, so Dirk Heil.
Die Dienstleistungen sind nicht kostenfrei. Das Ortsgericht erhebt Gebühren, die abhängig sind von der erbrachten Leistung. Die Beiträge werden auf gesetzlicher Grundlage ermittelt.

Mindesten drei Mitglieder des Ortsgerichts werden tätig, wenn beispielsweise ein Grundstück geschätzt werden soll. „Angefragt wird eine Schätzung meist, wenn es darum geht, Haus und Grundstück an Erben zu übertragen. Wenn es um die Schätzung von Grundstücks- und Objektwerten geht, bin ich sehr dankbar, dass die Ortsgerichtsschöffen ihre Expertise einbringen und wir dabei auf das Fachwissen der Bauexperten zurückgreifen können. Alle Schöffen stehen mit genauso viel Engagement hinter dem Ehrenamt wie ich.“
Aufgrund der Pandemie sind die Sprechzeiten leider nicht mehr wie bisher im Rathaus möglich. „Hier bedanke ich mich bei der Selbsthilfe der Körperbehinderten e. V. und ihrem Vorsitzenden, Herrn Uwe Schneider, die uns hier sehr zuvorkommend ihren Wintergarten in ihren Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben.“
Weitere Infos:
Die Sprech- und Bürozeiten des Ortsgerichts Erlensee sind jeden Montag von 15 bis 18 Uhr. Die aktuelle Adresse: Selbsthilfe Körperbehinderter e. V., Am Rathaus 65 b in Erlensee. Kontakt: z 06183-91 51 730 oder per Email unter ortsgericht@erlendee.de
Weitere Infos unter www.erlensee.de
(Von Ulrike Pongratz)