Tierschutz per Verordnung

Erlensee – Bereits seit Anfang August gilt nun auch in Erlensee eine Katzenschutzverordnung. Der Magistrat hat diese Verordnung bereits am 7. Juni beschlossen. In den vergangenen Monaten war diese Verordnung im zuständigen Ausschuss und in der Stadtverordnetenversammlung teilweise kontrovers diskutiert worden (wir berichteten).
Weil es sich beim Katzenschutz um eine Verordnung zur Gefahrenabwehr handele, habe das Land die Entscheidungsgewalt darüber dem Magistrat übertragen, erklärte Bürgermeister Stefan Erb (SPD) auf Nachfrage. Gefahrenabwehr sei ordnungsbehördliches Handeln, daher musste nicht die Stadtverordnetenversammlung entscheiden. Mit der Verordnung soll verhindert werden, dass sich frei laufende Katzen unkontrolliert vermehren.
Verordnung soll Katzenhalter sensibilisieren
Der Magistrat hat im Vorfeld seiner Entscheidung der Katzenburg, die in Erlensee beheimatete Tierheim-ähnliche Einrichtung für Katzen, und ihren Betreiberinnen Petra Wiegand und Tania Niewalda einen Besuch abgestattet. Die Katzenburg hätte dem Magistrat Daten zum Aufkommen von wild lebenden Katzen in Erlensee liefern können, so Erb. Diese Daten bildeten die Basis für die Entscheidung, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Auch Gespräche mit dem Ordnungsamt hätten stattgefunden, berichtete der Bürgermeister. Erb sieht den vorrangigen Nutzen der Katzenschutzverordnung darin, auf die Situation der wilden Katzenpopulationen hinzuweisen und die Arbeit der Katzenburg-Betreiberinnen zu unterstützen. Wiegend und Niewalda fangen wild lebende Katzen ein, um sie medizinisch versorgen zu lassen und wenn möglich in ein neues Zuhause zu vermitteln (wir berichteten).
Sie begrüßen, dass nun auch in Erlensee eine Verordnung für mehr Tierschutz sorgt. Denn nun müssen alle Katzenhalter ihre Tiere kastrieren und registrieren lassen, wenn diese nicht nur in der Wohnung gehalten werden. Wird eine nicht gechipte oder nicht kastrierte Katze im Stadtgebiet von Erlensee gefunden, kann die Stadt den Halter dazu anhalten. Hält ein Katzenhalter sich nicht an die neue Verordnung, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße zwischen fünf und 1000 Euro geahndet werden kann. Möglichkeiten zur Kennzeichnung dieser sogenannten „Freigänger“ sind eine Tätowierung oder ein Mikrochip. Als Registrierungsstelle dient das digitale Tierregister des Vereins Tasso (www.tasso.net).
Freilaufende Katzen müssen kastriert und registriert werden
Dadurch, dass möglichst nur noch kastrierte Katzen frei draußen rumlaufen, sollen die wilden, sich ständig vermehrenden Populationen langfristig reduziert und verhindert werden.
Tania Niewalda erzählt von der aktuellen Lage in der Katzenburg, wo die zwei Tierschützerinnen wilde Katzen, die sie einfangen, pflegen und aufpäppeln: „Wir haben aktuell ganz viele Tiere bei uns. Die letzte Tierarztrechnung belief sich auf 1500 Euro.“ Darum freue sich die Katzenburg immer über Spenden, so Niewalda.
Bürgermeister Erb betont, dass die Verordnung auch den Sinn hätte, die Arbeit der Katzenburg zu unterstützen und deren Engagement anzuerkennen. Aktuell erstelle die Stadt Info-Flyer dazu, die bei Tierärzten und im Rathaus ausliegen sollen sowie in jede Neubürger-Mappe eingelegt werden. Auch die Katzenburg wird diese Flyer erhalten und verteilen. Katzenhalter sollen für das Thema sensibilisiert werden, um das Leid innerhalb der wilden Populationen zu vermindern.
Erb setzt bei der Verordnung nicht vorrangig auf die Anordnung von Strafen, sondern auf einen Anstoß zum Umdenken. Neben Erlensee haben schon Nidderau und Bruchköbel seit einigen Monaten eine Katzenschutzverordnung eingeführt, um den Tierschutz zu fördern.
Spenden für Katzenburg:
IBAN: DE31 1203 0000 1078 8702 41.
BIC / BLZ: BYLADEM1001 / 12030000. Kontoinhaberin: Petra Wiegand. Per Whatsapp ist die Einrichtung auch zu erreichen unter z 0152/01684279 oder 0173/3130233.
(Von Monica Bielesch)