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Kabelunternehmer Schnabel gegen die Gemeinde Großkrotzenburg

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Von: Christine Semmler

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Ein Fall für das Landgericht: Die Gemeinde Großkrotzenburg will mit der Deutschen Giganetz den Glasfaserausbau vorantreiben. Der Hainburger Kabelbetreiber Wolfgang Schnabel sieht sich übervorteilt. Archiv
Ein Fall für das Landgericht: Die Gemeinde Großkrotzenburg will mit der Deutschen Giganetz den Glasfaserausbau vorantreiben. Der Hainburger Kabelbetreiber Wolfgang Schnabel sieht sich übervorteilt. Archiv © David Kirchgessner

Der Streit zwischen dem Kabelbetreiber Wolfgang Schnabel und der Gemeinde Großkrotzenburg sorgt derzeit für Aufsehen. Denn der Fall ist ungewöhnlich und wirft eine Frage auf: Welche Rechtslage herrscht eigentlich, wenn die Kommune einen Kooperationsvertrag mit einem großen privaten Glasfaseranbieter geschlossen hat, aber unabhängig davon ein zweiter darum kämpft, genügend Verträge zu akquirieren, um das Netz auszubauen?

Der Fall Großkrotzenburg, der ein Präzedenzfall werden könnte, wurde gestern vor dem Zivilgericht verhandelt. Kabelunternehmer Schnabel geht davon aus, dass die Gemeinde Großkrotzenburg „unlauteren Wettbewerb“ betreibt, weil sie für den Ausbau durch die Deutsche Giganetz GmbH wirbt und ihn als potenziellen Netzbetreiber nicht erwähnt. Auch er will auf Glasfaser umrüsten, wenn er die erforderlichen 40 Prozent der Haushalte für sich gewinnt.

Anfang vergangener Woche beantragte seine Anwältin Corinna Thole eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren: Die Gemeinde solle es unterlassen, die Infoveranstaltung der Giganetz im Bürgerhaus durchzuführen, bei der auch der Bürgermeister und Vertreter der Gemeinde das Vorhaben präsentierten. Die Veranstaltung am vergangenen Mittwoch fand jedoch wie geplant statt. Erst eine Woche später beraumte Richterin Coretta Oberländer den Termin für eine mündliche Verhandlung in der vierten Zivilkammer an, und zwar in der kleinstmöglichen Besetzung, mit ihr als Einzelrichterin.

Keine Werbung zu machen „per se schwierig“

„Ich habe mich nicht durchringen können, eine einstweilige Verfügung zu erlassen“, erklärte Oberländer gleich zu Beginn der Verhandlung. Schließlich gebe es einen Kooperationsvertrag zwischen Gemeinde und dem Anbieter Giganetz. In diesem Fall keine Werbung machen zu dürfen, sei „per se schwierig“, so Oberländer. „Man kann der Gemeinde nicht verbieten, über den Kooperationsvertrag zu informieren.“ Unlauteren Wettbewerb erkenne sie in diesem Fall nicht.

Schnabels Anwältin argumentiert hingegen, die Entscheidung für den Bewerber Giganetz sei nicht sachlich gerechtfertigt gewesen. Als ausschlaggebenden Punkt gegen Schnabel nennt die Gemeinde, dass er sein Netz später nicht für die Konkurrenz öffnen wolle. Das aber hätte gar nicht im Angebot Schnabels gestanden, so Thole.

Der Rechtsanwalt der Gemeinde, Carsten Schröder, liefert einen Gegenbeweis: eine eidesstattliche Erklärung des Bauamtsleiters Andreas Blümm, der selbiges aber beim persönlichen Verhandeln Schnabels mit dem Bürgermeister gehört hat. Schröder betont, es habe vier Anbieter gegeben, die vom Gemeindevorstand gegeneinander abgewogen worden seien. Der Gemeindevorstand habe schließlich die Entscheidung für die Giganetz gefällt.

Kooperationsvertrag sei nicht Gegenstand des Verfahrens

Weitere Argumente der Anwältin Thole finden bei der Richterin wenig Gehör, ebenso wenig Schnabels Kritik, die Gemeinde habe sich in einem privaten Wettbewerb ganz herauszuhalten. „Wir können im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht prüfen, ob Fehler im Auswahlverfahren gemacht worden sind“, sagt Oberländer, an Thole und Schnabel gewandt. Auch der Kooperationsvertrag sei nicht Gegenstand des Verfahrens. „Sie können die Entscheidung der Gemeinde angreifen.“ Sie sei möglicherweise ein Fall für das Verwaltungsgericht. „Hier sind sie meiner Meinung nach falsch.“

Auf ein Urteil lassen es Anwältin Thole und ihr Mandant nicht ankommen. Nach kurzer Beratung ziehen sie ihren Antrag auf die einstweilige Verfügung zurück. Bürgermeister Thorsten Bauroth sieht sich nach der Verhandlung „ein Stück weit bestätigt“, obwohl es keine echte Entscheidung gegeben hat. Auch der Hessische Städte- und Gemeindebund habe das Verfahren mit Interesse verfolgt, sagt er. Denn es gebe hier offenbar noch keine klare Rechtssprechung. Wolfgang Schnabel sagt: „Es ist heute blöd gelaufen. Aber wir geben uns nicht geschlagen.“ Er will weiter für seinen Glasfaserausbau werben und bleibt mit seinen Anwälten in Kontakt. „Ich habe vor 30 Jahren einen Gestattungsvertrag mit der Gemeinde gemacht, dass wir das Kommunikationsnetz legen dürfen“, sagt er. „Den werden wir jetzt genau prüfen.“ Von Christine Semmler

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