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Sanierungsgutachten in der Diskussion

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Ist das Bürgerhaus möglicherweise für den aktuellen Bedarf überdimensioniert? Eine Analyse des Nutzungsverhaltens könnte diese Frage beantworten.
Ist das Bürgerhaus möglicherweise für den aktuellen Bedarf überdimensioniert? Eine Analyse des Nutzungsverhaltens könnte diese Frage beantworten. © Per Bergmann

Nach Jahren der Diskussion über die Zukunft des Bürgerhauses liegt mittlerweile ein Sanierungsgutachten für das Gebäude vor. Dessen Ergebnisse wurden nun erstmals ausführlich in den zuständigen Ausschüssen besprochen.

Das vielleicht wichtigste Resultat der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanz- sowie des Umwelt- und Bauausschusses ist die Entscheidung für einen „Bürgerworkshop“, in dessen Rahmen zeitnah der tatsächliche Bedarf von Vereinsverantwortlichen und Bürgern ermittelt werden soll.

Vertrag mit Pächter soll um zwei Jahre verlängert werden

In ihrer Funktion als Ausschussmitglied stellte Theresa Neumann (CDU) eine entsprechende Beschlussempfehlung vor. Es gehe darum, „ein Gefühl dafür zu bekommen, was Vereine und Bürger wollen“ – und das möglichst schnell, „unmittelbar nach den Sommerferien“, wenn es nach der künftigen Bürgermeisterin geht. Zudem soll der Vertrag mit dem langjährigen Pächter um zwei weitere Jahre verlängert werden.

Diplom-Ingenieur Alfred Möller, der sein Sanierungsgutachten vorstellte, sprach sich ebenfalls dafür aus, zunächst „den Willen und den Bedarf der Bürger“ zu ermitteln. Zudem vermisse er einen „Masterplan“ für das Areal, „einen städtebaulichen Entwurf der Gemeinde für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre“.

Möller lieferte im Ausschuss Eckdaten zum Bürgerhaus und informierte über den erheblichen Sanierungsbedarf: Das 46 Jahre alte Gebäude mit dem „Charme der 70er Jahre“ steht auf einem Grundstück mit knapp 8000 Quadratmetern Fläche, wovon rund 1400 Quadratmeter überbaut sind. „Dringenden Handlungsbedarf“ sieht Möller unter anderem im Bereich der sanitären Anlagen und der Haustechnik.

Bodenplatten zum Teil asbesthaltig

Bei seiner Begehung habe er provisorisch aufgestellte Wannen im Innenraum gesehen, die durch das marode Dach eindringendes Wasser auffangen. Dies sei „eines öffentlichen Gebäudes nicht würdig“, so Möller. „Es sieht schlimm aus.“ Daraus resultierende „Feuchteschäden“ an Fassaden, im Treppenhaus und am Dach müssten Teil einer Sanierung sein, die laut Möller mindestens fünf bis sechs Millionen kosten und etwa zwei Jahre dauern würde. Der Ingenieur stellte die Frage in den Raum, ob das Gebäude für die heutigen Anforderungen überdimensioniert sei. Das, so Möller, könne nur eine Analyse des Nutzungsverhaltens mit den Bürgern beantworten. Für den Neubau eines nur halb so großen Ersatzbaus an gleicher Stelle rechnet Möller mit Kosten von rund 3,5 Millionen Euro.

Zeitnah müsse die Gemeinde „Bodenanstriche im Untergeschoss“ prüfen, empfiehlt Möller. Im Personalbereich des Restaurants seien zahlreiche Bodenplatten lose. „Dabei handelt es sich teilweise um asbesthaltige Beläge beziehungsweise Kleber“, heißt es in dem Gutachten. Der Erste Beigeordnete Ulrich Fischer (Initiative) kündigte an, zusammen mit dem Gemeindevorstand „umgehend entsprechende Sofortmaßnahmen“ einzuleiten.

Erfassung der Wärmeverbräuche von Gaststätte und JUZ nicht getrennt

Die Gremien richteten zahlreiche Nachfragen an Möller und Bauamtsleiter Andreas Blümm. So hakte Uwe Bretthauer (SPD) nach, warum die Erfassung des Wärmebedarfs laut Gutachten „zurzeit nicht getrennt nach Nutzungen“ erfolge, „obwohl die getrennte Erfassung der Verbräuche in den aktuellen Normungen gefordert“ werde. „Seit wann gibt es die entsprechenden Normungen und warum wurden diese nicht umgesetzt?“, wollte Bretthauer wissen. Nachdem Blümm passen musste, wies Möller darauf hin, dass die „Normung seit mehreren Jahren Pflicht“ sei. Der Bauamtsleiter erklärte im Anschluss lediglich, dass mit dem Energieversorger, den Gemeindewerken, „abgesprochen ist, dass die Erfassung der Verbräuche nicht getrennt erfolgt“.

Eine Wohnung, die sich über dem Restaurant „Midas“ befindet, konnte Möller bei seiner Begehung „gar nicht besichtigen“. Dies sei für eine abschließende Bewertung des Gebäudes jedoch wichtig. Neben dem geplanten „Bürgerworkshop“ und der Verlängerung des Pachtvertrages soll der Gemeindevorstand nun beauftragt werden, zusammen mit Möller und weiteren Dienstleistern die offenen Fragen zum Sanierungsgutachten zu klären und das Parlament über die Ergebnisse der Aufarbeitung zu informieren. Per Bergmann

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