Strandbad auch im Winter offen?

Im Winter sind die Türen des Strandbads Spessartblick seit einigen Jahren geschlossen. Immer wieder war zuletzt die Forderung zu hören, eines der schönsten Areale zur Naherholung in Großkrotzenburg auch in der kalten Jahreszeit für Spaziergänger zu öffnen. Nun will die Gemeinde die ganzjährige Öffnung intensiv prüfen.
Der Gemeindevorstand soll zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen sowie etwaige Kosten für eine ganzjährige Öffnung des Strandbadgeländes prüfen, darauf einigte sich der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am Montagabend. Möglich machte die konkrete Prüfung vor allem die Beharrlichkeit des parteilosen Gemeindevertreters Aloys Lenz, der zuletzt einen entsprechenden Antrag im Parlament einbrachte (wir berichteten).
„Schon unter den letzten beiden Bürgermeistern gab es die Forderung einer ganzjährigen Öffnung aus der Bevölkerung“, erinnerte Lenz, der sich als Besucher im Ausschuss für seinen Antrag stark machte. „In den 50 Jahren davor war das schließlich auch kein Problem.“
Erste Gespräche mit dem Pächter
Bürgermeisterin Theresa Neumann (CDU) erklärte, dass sie bereits erste Gespräche mit dem Pächter des Strandbades geführt habe. Aus ihrer Sicht gehe es auch um die „Kostenfrage“, da bei einer Öffnung des Geländes im Winter Rettungspersonal vor Ort sein müsse. Dabei stünde vor allem die Rechtssicherheit für Gemeinde und Rathauschefin im Fokus, falls jemand im Winter auf dem Gelände oder im Wasser zu Schaden kommt.
Mehrkosten durch die ganzjährige Verkehrssicherheit auf dem Gelände, dem Sichern von Wegen und Bäumen dürften derweil nicht entstehen.
Der Bäderservice Deutschland (BSD), seit 2018 Pächter des Strandbades, hat sich hierzu vertraglich verpflichtet. Öffnen muss er das Gelände laut Vertrag, der noch bis Ende 2024 läuft, jedoch nur in der Sommersaison.
Der HFA einigte sich am Montag auf eine Prüfung der Kosten in Absprache mit dem Pächter für eine Öffnung über die gesamte Wintersaison, an einzelnen Tagen oder an den Wochenenden.
Präzedenzfall: 2016 ertranken drei Kinder in einem Dorfteich
Zudem soll sich der Gemeindevorstand bei anderen Kommunen in der Region erkundigen, wie die ganzjährige Öffnung von Badestellen dort umgesetzt wird. Hintergrund der derzeit schwierigen Situation für Städte und Kommunen ist unter anderem ein Fall im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis: 2016 ertranken dort drei Kinder in einem Dorfteich, der Bürgermeister wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 12 000 Euro verurteilt.
In den folgenden Jahren wurde der besagte Teich zunächst eingezäunt, später sogar das Wasser größtenteils abgelassen. Das Urteil hatte unter Bürgermeistern in der Region für Unsicherheit gesorgt. Auch in Großkrotzenburg wehrte sich Neumanns Vorgänger Thorsten Bauroth bis zuletzt gegen die Öffnung im Winter – unter anderem mit Verweis auf den genannten Fall und wegen der Befürchtung, im Schadensfall strafrechtlich verfolgt zu werden.
Nun wird sich Neumann – wie ihr Vorgänger gelernte Juristin – ebenfalls mit dieser komplizierten Frage auseinandersetzen müssen. Initiator Lenz beklagte im Ausschuss zunächst „zu viel Bürokratie“ in dieser Frage, die Verwaltung sei „zu vorsichtig“. Am Ende schien aber auch er zufrieden zu sein, dass die Prüfung der ganzjährigen Öffnung des Strandbades endlich konkret wird. (Per Bergmann)