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Schwere Mängel am Notausgang festgestellt

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Von: Thorsten Becker

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„Die Fluchttür ist nur mit Gewalt zu öffnen“: Das haben Kontrolleure des Kreises am Notausgang der Großkrotzenburger Flüchtlingsunterkunft festgestellt. Symbolfoto: Thorsten Becker
„Die Fluchttür ist nur mit Gewalt zu öffnen“: Das haben Kontrolleure des Kreises am Notausgang der Großkrotzenburger Flüchtlingsunterkunft festgestellt. Symbolfoto: Thorsten Becker © Foto: Thorsten Becker

Haarsträubende Sicherheitsmängel in der von der Gemeinde betriebenen Asylbewerberunterkunft an der Großkrotzenburger Schulstraße sind im Mordprozess vor dem Hanauer Landgericht ans Tageslicht gekommen. Und bereits vor der Bluttat hat es – trotz aller bislang verlautbarten Dementis aus dem Rathaus – offenbar mehrfach Hinweise auf das auffällige Verhalten des 34-jährigen Abdiqudir M. gegeben.

Hanau/Großkrotzenburg - Am zweiten Verhandlungstag vor der Hanauer Schwurgerichtskammer haben mehrere Bewohner der Unterkunft ausgesagt, dass sie sich bei den beiden Betreuern über M. und dessen Verhalten beschwert hätten. Sie seien jedoch mit zum Teil schroffen Bemerkungen abgewiesen worden. Neuigkeiten aus dem Rathaus gibt es ebenso im Gerichtssaal: Die Gemeinde hat den beiden Mitarbeitern des Ordnungsamts vor rund drei Wochen gekündigt. Gegen sie laufen derzeit noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, nachdem die Vorwürfe gegen sie öffentlich bekannt geworden sind.

Im Streit um dreckige Dusche erstochen?

M., der eingeräumt hat, am 13. Januar seinen 25-jährigen afghanischen Mitbewohner mit einem 20 Zentimeter langen Messer getötet zu haben, ist wegen Mordes angeklagt (wir berichteten). M., so die Anklage, habe zugestochen, weil sich der Afghane über die schmutzige Gemeinschaftsdusche beschwert habe.

Die Kammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsidentin Susanne Wetzel hat bereits alle direkten Zeugen des blutigen Geschehens vernommen und ist damit sehr ausführlich über eine Rekonstruktion der schrecklichen Tat informiert. Dazu gehören auch die Behauptungen der Flüchtlinge, die Tür des Notausgangs, vor der der 25-jährige Nias A. tot zusammengebrochen ist, habe sich nur schwer öffnen lassen.

Prozess um tödliche Messerstiche: Vorwürfe gegen die Gemeinde

Einer der beiden ehemaligen Betreuer, der gestern als Zeuge gehört wurde, bestritt dies. Die Tür habe sich „normal öffnen“ lassen. Das entspricht offenkundig nicht der Wahrheit. Denn der Schwurgerichtskammer liegen nicht nur die gegensätzlichen Aussagen der Bewohner vor, sondern auch ein Schreiben des Amts für Gefahrenabwehr des Main-Kinzig-Kreises, das Richter Dr. Niels Höra aus einem der Beweisordner hervorholt und auf die Bildschirme des Verhandlungssaals projiziert: „Die Fluchttür ist nur mit Gewalt zu öffnen. Der Türgummi ist abgenutzt. Die Tür ist umgehend instandzusetzen“, stellen die Experten für Brandschutzsicherheit des Kreises in dem Schreiben fest. Außerdem fehle einer der Feuerlöscher. Diese Mängel in der mit rund 75 Menschen bewohnten Gemeinschaftsunterkunft haben die Prüfer des Kreises am 18. Januar dokumentiert – fünf Tage nach der Bluttat.

Und wie sieht es dann mit den anderen Aussagen des ehemaligen Betreuers aus? Er habe niemals von Beschwerden über M. gehört, sagt er aus. Und es habe mit M. keinerlei Probleme gegeben. Ganz anders lauten die Aussagen der Flüchtlinge. M. habe viel Alkohol getrunken und ständig in den Räumen geraucht, was strikt verboten sei, und einmal sogar einen Rauchmelderalarm bei der Feuerwehr ausgelöst.

Rätsel um die tatsächliche Nationalität des Angeklagten

„Wir haben uns mehrfach beschwert“, sagen sie. Einer von ihnen berichtet: „Ich war eine Woche mit ihm im Zimmer.“ M. habe stets ein Küchenmesser unter seinem Kopfkissen gehabt und sei nachts so unruhig gewesen, dass an Schlaf nicht zu denken gewesen sei. „Ich hatte Angst vor ihm.“ Als er sich im Rathaus beschwert und um eine Verlegung in ein anderes Zimmer gebeten habe, habe die schroffe Antwort gelautet: „Wenn es dir nicht passt, kannst Du auf der Straße schlafen.“ Die Vorwürfe seien im Rathaus nicht ernst genommen worden.

Und so wurde ein Vorfall, nur 48 Stunden vor der Bluttat, erst gar nicht gemeldet: In der gemeinsamen Küche habe einer der Afghanen M. gebeten, sein Geschirr nach Gebrauch zu spülen. Der 34-jährige Somalier habe daraufhin mit einem Messer gedroht. „Wir haben es nicht gemeldet, weil es sowieso niemanden interessiert hat“, so der Zeuge. So bleibt die Frage offen: Wäre der tragische Tod des 25-jährigen Afghanen zu verhindern gewesen?

Doch es gibt noch ein weiteres Rätsel, das an diesem zweiten Verhandlungstag immer deutlicher in den Vordergrund tritt. Denn der wegen versuchten Totschlags bereits 2014 rechtskräftig vorbestrafte M. konnte während und nach seiner Haft von den deutschen Behörden nicht nach Somalia abgeschoben werden, weil er, wie berichtet, angeblich keinen gültigen Reisepass besitzt. M. hat zu seinem Lebensweg keine Angaben gemacht.

Mordprozess: Stammt der Angeklagte wirklich aus Somaiia?

Doch die Zweifel werden nun immer größer: Stammt M. tatsächlich aus diesem ostafrikanischen Land? Zwar hat der Ex-Mitarbeiter der Gemeinde angegeben, sich mit dem Angeklagten auf Arabisch verständigt zu haben. Vor der Kammer verzichtete der 34-Jährige jedoch auf die beiden angebotenen Dolmetscher für Arabisch und Englisch und betonte, dass er die französische Sprache am besten verstehe. Daher hat er eine Synchrondolmetscherin an seiner Seite, damit der den Prozess verfolgen kann.

Merkwürdig ist auch, dass sich M. mit den anderen Flüchtlingen aus Afghanistan oder Syrien nicht auf Arabisch verständigt habe. Noch merkwürdiger klingt der Bericht einer Gefängnispsychologin, die über ein Gespräch im Kasseler Gefängnis berichtet. Ein somalischer Mithäftling habe als Dolmetscher fungiert und festgestellt: „Dieser Mann stammt gar nicht aus Somalia.“ Ähnliches berichtet eine Kriminalbeamtin, die M. nach seiner Festnahme nur mit Schwierigkeiten über seine Rechte aufklären konnte. „Ich habe schließlich eine Dolmetscherin für Französisch benötigt“, sagt sie aus. Noch seltsamer wird es mit Blick auf den Globus: In Somalia werden Somali und Arabisch gesprochen, sowie die beiden Sprachen der ehemaligen Kolonialmächte England und Italien. Aber kein Französisch. Der Prozess wird am Dienstag, 31. August, fortgesetzt. (Thorsten Becker)

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