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Übergangslösung gefunden: Pächter des Bürgerhauses kann seine Geschäfte fortführen

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Vertrag mit Ergänzung verlängert: Nach einem Beschluss der Gemeindevertretung kann der Pächter des Bürgerhauses für weitere zwei Jahre planen.
Vertrag mit Ergänzung verlängert: Nach einem Beschluss der Gemeindevertretung kann der Pächter des Bürgerhauses für weitere zwei Jahre planen. © PER BERGMANN

Großkrotzenburg – Der langjährige Pächter des Bürgerhauses kann seine Geschäfte in den kommenden zwei Jahren fortführen, entschied die Gemeindevertretung am Freitagabend. Mit einem knappen Ergebnis beschloss das Parlament einen entsprechenden Eilantrag.

Passend zur Situation im hessischen Landtag machen Christdemokraten und Krotzebojer Grüne nun auch in Großkrotzenburg gemeinsame Sache. Der gemeinsame Nenner fand sich bereits vor einigen Monaten beim Thema Bürgerhaus. Am Freitag legten die Fraktionen einen gemeinsamen Eilantrag zur Verlängerung des Pachtvertrages mit dem Pächter des Bürgerhauses vor. Mit ihrer Mehrheit von 13:10 gegenüber SPD und FDP konnten sie die Abstimmung über eine Ergänzung des Pachtvertrages für sich entscheiden.

Beim Thema Bürgerhaus gehen die Meinungen in der Mehrheitskoalition (Grüne und FDP) auseinander. Die Freidemokraten wollten sich bis zuletzt nicht dem Vorhaben anschließen, die Gemeinde vertraglich von jeglicher Übernahme von Sanierungskosten zu entbinden. CDU und Grüne hatten sich in den monatelangen Verhandlungen immer wieder dafür stark gemacht. „Wir glauben, dass nun ein fairer und gangbarer Weg gefunden wurde, der vor allem für die Bürger Sicherheit bringt“, zeigt sich Lucas Bäuml, Fraktionssprecher der Grünen, zufrieden mit dem Ergebnis.

Im Prinzip wurde mit dem jüngsten Beschluss ein Weg gefunden, das seit 2006 von der Gemeinde angestrebte Vorhaben, den Posten Bürgerhaus aus dem Haushalt streichen zu können, in die Tat umzusetzen. Vor 14 Jahren hatte Miljenko Prskalo das komplette Gebäude übernommen. Kosten für Ausbesserungsarbeiten am Dach wurden bis zuletzt von der Gemeinde getragen (wir berichteten).

Der Haushaltsberatungsentwurf für das Jahr 2021 hatte zwischenzeitlich einen notwendigen Unterhaltungsaufwand für das Bürgerhaus von über 1,5 Millionen Euro ausgewiesen.

Bürgermeister Thorsten Bauroth (parteilos) erklärt auf Nachfrage unserer Redaktion, dass dieser Betrag den erwarteten Gesamtaufwand für die nächsten rund fünf Jahre widerspiegelte. Diese Kosten fallen nun weg. Dem Pächter liegt jetzt ein vom Parlament abgesegneter Vertrag vor, der ihm Planungssicherheit für mindestens zwei Jahre beschert. Die beschlossene Ergänzung von CDU und Grünen deckelt die ausschließlich vom Pächter zu tragenden Sanierungskosten bei 30 000 Euro. „Dem Pächter steht es frei, bei der Verpächterin um eine Kostenbeteiligung nachzusuchen. Über eine Kostenbeteiligung entscheidet die Gemeindevertretung“, heißt es in der Ergänzung. Sollte die Summe darüber hinaus gehen, tritt eine Kündigungsoption für beide Vertragsparteien in Kraft. So werde die Gemeinde von sämtlichen Kosten entbunden, während der Pächter zwar mehr investieren könne, es aber nicht müsse, so Bäuml. Mit Unterzeichnung des Vertrages erklärt Prskalo zudem seinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche, die aus der Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts erwachsen. Die politischen Gremien haben nun mindestens ein weiteres Jahr Zeit, sich über die Zukunft des Bürgerhauses einig zu werden. Während Bauroth mit dem Gemeindevorstand bereits einen Erbpachtvertrag für Prskalo von „25 plus 25 Jahren“ erarbeitet habe, liegen der Gemeinde bereits mehrere Angebote weiterer Investoren vor, die sich zunächst für die nahegelegenen Seniorenwohnheime, aber auch für das Bürgerhaus beziehungsweise dessen Baufläche interessieren.

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