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Urteil im Fall des Messerangriffs auf ein schlafendes Ehepaar

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In der Urteilsfindung gegen den 39-Jährigen folgte das Gericht den Ausführungen der psychatrischen Gutachterin. Diese hatte dargelegt, dass die Tat die Folge einer agressiven Psychose war, ausgelöst durch abgesetzte Medikamente. Foto: HA
In der Urteilsfindung gegen den 39-Jährigen folgte das Gericht den Ausführungen der psychatrischen Gutachterin. Diese hatte dargelegt, dass die Tat die Folge einer agressiven Psychose war, ausgelöst durch abgesetzte Medikamente. Foto: HA

Grosskrotzenburg/Hanau. Der Großkrotzenburger, der im März versucht hatte, seine Eltern im Schlaf zu erstechen, wird auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Im Sicherungsverfahren hat die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Hanau gestern dieses Urteil gefällt.

Von Sebastian Zeh

Sowohl Staatsanwalt Markus Jung als auch Rechtsanwalt Matthias Reuter hatten in ihren Plädoyers eine Einweisung gefordert. Sie folgten dabei vollumfänglich der Empfehlung der psychiatrischen Gutachterin Dr. Angelika Marc, die sich in den vergangenen Monaten wiederholt mit dem Beschuldigten unterhalten hatte.Grund für die Tat war offenbar, dass der 39-Jährige eigenhändig seine Medikamente abgesetzt hatte. Dadurch hat sich laut Dr. Marc eine Wahnvorstellung ausgebildet. „Er hatte sich in einige Musiktexte hineingesteigert und eine unheimliche Angst vor der Hölle entwickelt. Am Ende war er der Überzeugung, dass er sich nur durch das Töten der Eltern von der Realität lösen und dadurch der Hölle entgehen könnte“, sagte sie. Somit sei gleichzeitig klar, dass der Beschuldigte zur Tatzeit aufgrund der Psychose nicht mehr zwischen richtig und falsch unterscheiden konnte.

Veränderung des Verhaltens

Über die vergangenen sechs Monate habe sich das Verhalten des Beschuldigten deutlich verändert. Dank der kontrollierten Zugabe von Medikamenten seien Angstzustände zurückgegangen, zudem habe er ein zunehmend größeres Maß an Eigeninitiative gezeigt.

Diese hatte dem 39-Jährigen in seinem Leben immer mal wieder gefehlt. Zumindest ließ sich dies den Aussagen seines Vaters vor Gericht entnehmen. Er beschrieb dabei glückliche Erinnerungen an Urlaube an der Nordsee, gemeinsame Spaziergänge und ein allgemein enges, liebevolles Verhältnis untereinander. Streitigkeiten habe es in der Vergangenheit gegeben. „Aber das waren ganz normale Dinge zwischen Vater und Sohn. Er ist dabei nie aggressiv geworden.“

Gleichzeitig zeichnete der Vater auch das Bild eines Mannes, der es schwer hatte. Die Krankheit des 39-Jährigen verhinderte es, dass er mit gleichaltrigen Schritt halten konnte. Und sie verhinderte, dass der Beschuldigte sich beruflich verwirklichen konnte: „Er war friedliebend, wollte immer in einem sozialen Beruf arbeiten.“ Begonnene Ausbildungen konnte er jedoch aufgrund der psychischen Probleme nicht zu Ende bringen.

Schock für Eltern

Seit 2010 hatte sich laut des Vaters der psychische Zustand des Sohnes stabilisiert, er hatte bis Ende 2017 zunehmend mehr Interesse gezeigt, sich ehrenamtlich zu engagieren. Einen Vorfall wie er sich am frühen Morgen des 14. März ereignete, hatte das Ehepaar niemals erwartet.Auch der Vater schilderte vor Gericht noch einmal, wie er die Nacht erlebte. Wie der Sohn plötzlich in der Schlafzimmertür gestanden und die Eltern attackiert habe. Während er sehr detailliert von den Vorgängen erzählte, weinte der Sohn auf der Anklagebank.

Wiederholt hatte die Familie zwischen dem 9. und dem 14. März die psychiatrische Ambulanz des Klinikums Hanau aufgesucht. Dort sei jedoch keine Veränderung in der Persönlichkeit oder im Verhalten des Mannes festgestellt worden. Auch die Eltern hatten im täglichen Umgang keine eklatante Änderung erlebt, zuletzt jedoch einige Warnzeichen gesehen und mit den Ärzten besprochen. Einen Grund für eine direkte stationäre Einweisung sah zu diesem Zeitpunkt niemand.

Großes Frustpotenzial

Gerade dies ist laut der psychologischen Gutachterin ein essenzieller Faktor. Zwar sei laut einiger Tests nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte unmittelbar wieder Gewalt anwenden werde. Auch medikamentös sei er gut eingestellt. Aber: „In ihm hat sich ein großes Frustpotenzial angestaut, mit dem er sich abgefunden hat. Häufig sagt er 'Ist schon okay'. Dadurch lässt er die Menschen um sich herum glauben,dass alles in Ordnung ist“, so Dr. Marc. Die Kommunikation mit seinen Mitmenschen funktioniere nicht.Zudem müsse für das Gutachten auch die schwere der Tat mit einbezogen werden: „Zwar ist der Beschuldigte vormals noch nicht gewalttätig gewesen. Seine Tat vom 14. März zeigt jedoch: Wenn er etwas tut, dann fällt das heftig aus.“

Dr. Marc empfahl daher eine Einweisung des Beschuldigten. Zum einen könne dadurch sichergestellt werden, dass er seine Medikamente nicht wieder absetze. Zum anderen wäre eine dauerhafte psychiatrische Betreuung gegeben. „Er muss lernen, seinen Frust, aber auch krankheitsbedingte Symptome zu äußern und braucht eine Tagesstruktur. Dafür ist eine psychoedukative Behandlung nötig.“ Bei einer ambulanten Betreuung ergeben sich aus ihrer Sicht zu viele Risiken. Das Gericht folgte dieser Ansicht.

Die Einweisung erfolgt zunächst auf unbestimmte Zeit, bis sich ein Therapieerfolg eingestellt hat. Im Anschluss muss laut Dr. Marc die weitere Wohnsituation geklärt werden. Die Eltern hatten bereits angekündigt, weiterhin Wohnraum für den Beschuldigten freihalten zu wollen. Die Gutachterin ist jedoch der Ansicht, dass ein Wechsel des Wohnsitzes sinnvoll ist, etwa in eine Einrichtung mit betreutem Wohnen.

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