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Hammersbach: Anwalt berichtet im Prozess um „Mord ohne Leiche“ über Mietstreitigkeiten

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Von: Thorsten Becker

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Auf riesige Mietrückstände verzichtet: Im Prozess um den „Mord ohne Leiche“ hat das Schwurgericht die zahlreichen Klagen der Vermieter gegen den Hammersbacher Werkstattbesitzer unter die Lupe genommen.
Auf riesige Mietrückstände verzichtet: Im Prozess um den „Mord ohne Leiche“ hat das Schwurgericht die zahlreichen Klagen der Vermieter gegen den Hammersbacher Werkstattbesitzer unter die Lupe genommen. © Thorsten Becker

In dem seit fast einem Jahr laufenden Mordprozess vor dem Hanauer Landgericht geht es immer wieder um das Thema Geld. Geld, das der angeklagte ehemalige Hammersbacher Werkstattbesitzer Ralf H. nicht gehabt haben soll. Jedenfalls nicht so viel, dass er die laufenden Kosten hätte pünktlich zahlen können.

Hammersbach/Maintal/Hanau – Beispielsweise die Miete für die Autowerkstatt am Langen-Bergheimer Schulzehnten, die Alojzij Z. (79) gehört. Wegen des Verdachts des Mordes an seinem Vermieter Z. (79) muss sich H. deshalb vor dem Schwurgericht unter Vorsitz von Susanne Wetzel verantworten. H. soll seinen Vermieter am 21. Januar 2021 getötet und dessen Leiche versteckt haben (wir berichteten).

Um mehr Licht ins Dunkel der unterbliebenen Mietzahlungen und der Zivilklagen zu bringen, hat die Kammer deshalb den 57-jährigen Rechtsanwalt von H. als Zeugen geladen. Er soll Auskunft geben. Normalerweise darf er das nicht, denn er ist verpflichtet, das Mandantengeheimnis zu hüten, darf niemandem Details berichten. Heute schon, denn der Angeklagte entbindet seinen Advokaten von der Schweigepflicht.

Anwalt des Angeklagten sagt aus

Und so berichtet der Zivilanwalt von „einer Menge von Zivilklagen“, die sich alle um das Anwesen in Langen-Bergheim gedreht haben. Alle angestrengt von Z. und dessen Frau. Und die Klagen reichen bis ins Jahr 2013 zurück. H. und sein Anwalt haben dabei eine klare juristische Taktik: „Ziel war es, so lange wie möglich drinzubleiben“, sagt der Rechtsanwalt.

Und auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, wie er als Jurist die Zahlungsfähigkeit seines Mandanten eingeschätzt habe, gibt es eine klare Antwort: „Wenn die Vermieter die Sachen vollstreckt hätten, wäre es prekär geworden.“ Im Klartext: H. und seine Firma wären pleite gewesen. Der Rechtsanwalt gibt seinem Mandanten daher den Rat: Insolvenz anmelden, um die Schulden loszuwerden. Er selbst habe von dieser Materie jedoch keinerlei Ahnung, weil er Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht ist.

Auch von Strafanzeigen, die Z. bereits zuvor gegen H. gestellt hatte, weil Motoren, darunter auch ein Flugzeugmotor, verschwunden seien, weiß der Rechtsanwalt. Verteidigt hat er in diesen Sachen jedoch nicht. Dafür ist es immer wieder in den Mietstreitigkeiten zu Einigungen gekommen. So schlossen beide Parteien 2015 zunächst einen Vergleich, dass das Objekt von H. gegen Übernahme zahlreicher Verpflichtungen genutzt werden dürfe.

Auf Mietrückstände von 80.000 Euro verzichtet

Doch damit ist das Problem nicht gelöst. H. zahlt nicht, ein weiterer Vergleich wird geschlossen. „Dabei hat Z. als Vermieter auf Mietrückstände von rund 80.000 Euro verzichtet. Das habe ich so auch noch nicht erlebt.“ Z. der als wohlhabend galt, scheint auch sehr generös gewesen zu sein. Doch dann gibt es erneut Klagen von Z. gegen seinen Vermieter. „Die Vermieter haben Druck gemacht“, berichtet der juristische Zeuge, dessen Spiel auf Zeit zunächst aufzugehen scheint.

Weil verschiedene Verpflichtungen offenbar nicht eingehalten wurden, kommt es dann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Das Landgericht Hanau hatte die Räumungsklage zunächst abgewiesen. Während des laufenden Berufungsverfahrens im Januar 2021 verschwindet Z. jedoch spurlos.

Daher hat das Oberlandesgericht im April vergangenen Jahres einen zivilrechtlichen Strich gezogen: „Besteht gegen den Geschäftsführer der dringende Tatverdacht, den Vermieter getötet zu haben, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses“, heißt es in dem Frankfurter Urteil.

Der Mordprozess, der zunächst noch bis Anfang Dezember terminiert ist, soll am 10. November fortgesetzt werden. (Von Thorsten Becker)

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