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Hammersbach: Bebauungsplan für Westerweiterung des interkommunalen Gewerbegebiets genehmigt

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Am 20. Dezember 2021 laufen im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes in Hammersbach Langen-Bergheim, neben der Autobahn 45, die Vorbereitungen zum Bau der 3. Logistikhalle des Investors Dietz AG aus Bensheim.
Foto: Axel Haesler
Am 20. Dezember 2021 laufen im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes in Hammersbach Langen-Bergheim, neben der Autobahn 45, die Vorbereitungen zum Bau der 3. Logistikhalle des Investors Dietz AG aus Bensheim. © Axel Haesler

Vor wenigen Tagen hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Bebauungsplan für die Westerweiterung des Gewerbegebietes Limes genehmigt. Dies teilte Zweckverbandsvorsitzender Michael Göllner (SPD) am Mittwoch mit.

Hammersbach – Zuvor war bereits der Regionale Flächennutzungsplan mit Beschluss der Verbandskammer geändert worden. „Da dieser aus verfahrenstechnischen Gründen erst in wenigen Tagen zur Genehmigung eingereicht werden kann, wurde der Bebauungsplan, wie es in solchen Fällen üblich ist, direkt zur Genehmigung vorgelegt“, so Göllner.

Das Regierungspräsidium habe den Plan vor der Genehmigung intensiv geprüft. Darüber hinaus habe sich die Behörde auch noch einmal intensiv mit Einwendungen und Beschwerden des BUND sowie der Fraktionen von CDU und Grünen aus der Gemeindevertretung Hammersbach beschäftigt.

Göllner: Einwendungen als „irrelevant“ bewertet

„Alle Einwendungen und Beschwerden wurden in der Genehmigungsverfügung allerdings als irrelevant bewertet“, erklärt Göllner. „Am 2. Februar ist der Bebauungsplan mit der Veröffentlichung in Kraft getreten.“

In einem Bebauungsplan ist geregelt, wie ein Gebiet baulich genutzt werden kann. Also etwa die maximale Gebäudehöhe, die maximale Fläche, die auf einem Grundstück bebaut werden darf, aber auch welche Art von Gewerbe zulässig ist. „In dem Verfahren, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt, sind vorweg beispielsweise Fragen der funktionierenden verkehrlichen Erschließung, der ordnungsgemäßen Entwässerung der Flächen, des ökologischen Ausgleichs oder die Lärmimmissionen auf die umliegende Bebauung abzuklären“, erläutert Göllner. „Für alle Bereiche hatte der Zweckverband entsprechende Fachbüros eingeschaltet, die die Themenbereiche nach den anerkannten Regeln der Technik und Wissenschaft mit größtmöglicher Sorgfalt bearbeitet haben.“

Und weiter: „Mit der Genehmigung des Bebauungsplans ist dem Zweckverband nun ein weiterer wichtiger Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Westerweiterung gelungen.“ (jow)

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