Hammersbach: Bürgermeister will Beschlüsse von Schwarz-Grün zu Westerweiterung rechtlich prüfen lassen

Von einem „erwartbaren Schritt“ sprach der SPD-Fraktionsvorsitzende Wilhelm Dietzel bezüglich der Koalitionsanträge zum interkommunalen Gewerbegebiet Limes. Und auch CDU-Fraktionschef Alexander Kovacsek betonte, dass es sich um ein Wahlversprechen von CDU und Grünen handele, alles zu tun, um den Bau einer dritten Logistikhalle auf dem Gebiet der sogenannten Westerweiterung zu verhindern.
Hammersbach – Stattdessen wolle man mit dem am Dienstag vorgelegten und mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossenen Resolutionsantrag eine kleinteilige Entwicklung für den regionalen Mittelstand ermöglichen. Dies entspreche auch dem ursprünglichen Beschluss im Zweckverband, nur 20 Prozent als Sondergebiet Logistik am Limes auszuweisen, so Kovacsek. Bürgermeister Michael Göllner (SPD) solle sich dafür einsetzen.
Zugleich aber hegt die Koalition Zweifel daran, ob die Westerweiterung im Jahr 2016 überhaupt satzungskonform beschlossen wurde, da seinerzeit drei Mitglieder der Zweckverbandsversammlung gegen die Erweiterung des Plangebiets gestimmt hätten. Satzungsänderungen seien jedoch einstimmig zu fassen, so das Argument der Koalition. „Wir sind enttäuscht vom Vorstand“, so Kovacsek. „Wir verlassen uns darauf, dass wir rechtlich einwandfreie Vorlagen bekommen.“
Ein von Schwarz-Grün eingeholtes Rechtsgutachten hält deshalb einen Normenkontrollantrag der Gemeinde Hammersbach oder von Grundstückseigentümern für „denkbar“. Die Koalition beschloss deshalb am Dienstag, die Gemeinde solle sich mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen den Bebauungsplan des Zweckverbands zur Westerweiterung wehren.
SPD-Fraktionschef Dietzel wies auf den offenbaren Widerspruch hin, dass die Koalition einerseits die Westerweiterung für rechtswidrig halte, andererseits das Gebiet aber kleinteilig entwickeln wolle. Kovacsek erklärte dies auf HA-Nachfrage so, dass man im Fall einer ungültigen Satzung einen neuen ZWIGL-Beschluss mit kleinteiliger Entwicklung fassen müsse.
Planer sehen kleinteilige Entwicklung skeptisch
Selbst wenn die Koalition eine kleinteilige Entwicklung der Westerweiterung durchsetzen könnte, gäbe es planerisch einige Aufgaben zu lösen. So hatte Elisabeth Schade vom Planungsbüro Plan ES zur Zweckverbandssitzung im Juli erklärt, dass die Verkehrserschließung des Areals ohne größeren Flächenverlust nur über das in Eigentum der Dietz AG befindliche Grundstück von Halle 2 abgewickelt werden könne. Einzuhaltende Abstände der Bebauung zu Landesstraße und Autobahn würden eine kleinteilige Gebietsentwicklung mit sinnvollen Flächengrößen erschweren. Die neue Logistikhalle hingegen solle zum bestehenden Bauabschnitt 2 gespiegelt werden und an den bestehenden Baukörper anschließen. jow
Für Bürgermeister Göllner, der zugleich Vorsitzender des Zweckverbands ist und sich daher durch die am Dienstag gefassten Beschlüsse quasi in einer Zwickmühle befindet, ist die Argumentation der Koalition „schräg und widersprüchlich“. „Die Satzung ist beschlossen und von der Kommunalaufsicht genehmigt“, erklärte Göllner am Mittwoch auf Nachfrage. „Die Rechtsmittelfristen sind abgelaufen. Und ich kann mir auch nicht erklären, wie die Gemeinde Hammersbach durch eine Gebietserweiterung geschädigt sein soll, die seinerzeit nach Votum des Gemeindeparlaments auf ihren eigenen Willen hin im Zweckverband beschlossen wurde.“
Der Verwaltungschef will die betreffenden Beschlüsse, die am Dienstag von CDU und Grünen verabschiedet wurden, nun zunächst rechtlich überprüfen lassen. „Dies ist schließlich meine Pflicht als Bürgermeister.“