Hammersbach: BUND Hessen sieht Westerweiterung nach VGH-Beschluss vor dem Aus

In zweiter Instanz hat der BUND Hessen mit seinem Widerspruch gegen die Teilbaugenehmigung für die dritte Logistikhalle des Investors Dietz AG vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) eine aufschiebende Wirkung erzielt.
Hammersbach - „Die umstrittene Erweiterung des Logistikgebietes Limes in Hammersbach steht vor dem Aus“, schlussfolgert der BUND aus dem Beschluss. BUND-Vorstandsmitglied Dr. Werner Neumann erklärt: „Wir sind über den Beschluss des Gerichts hoch erfreut. Konsequenz ist ein sofortiger Baustopp und Nutzungsstopp. Der BUND dankt zugleich allen, die seine Klageverfahren unterstützt haben und die gemeinsam mit uns gegen dieses Bauvorhaben vorgegangen sind, wie die Bürgerinitiative Schatzboden und die CDU und die Grünen in Hammersbach. Die kostenaufwändigen Verfahren seien von zahlreichen Bürgern mitfinanziert worden.
Da der VGH in Kassel den Bebauungsplan für die Erweiterung des Logistikgebietes „als hoch wahrscheinlich rechtlich unwirksam eingestuft“ habe, fehle damit allen bisher erteilten Teilbaugenehmigungen die Rechtsgrundlage. Hintergrund ist, dass der VGH die Auffassung vertritt, dass die Satzungsänderung zur Erweiterung des Planungsgebietes wegen eines nicht einstimmigen Beschlusses im Jahr 2016 unwirksam war.
BUND: Zweckverband hat was gutzumachen
„Damit fällt das gesamte Kartenhaus von Beschlüssen, das der Zweckverband Limes mit seinem Vorsitzenden Michael Göllner zugunsten der Dietz AG aufgebaut hat, in sich zusammen“, so Neumann. „Wir sind zugleich traurig, dass es uns vor einem Jahr nicht gelungen ist, diesen Frevel an Natur und Umwelt, am Grundwasser und wertvollen Boden sofort stoppen zu können. Der Zweckverband hat nun einiges wieder gutzumachen.“
Forderung: Kreis soll Rückbau anordnen
Der BUND sieht nun den Main-Kinzig-Kreis aufgefordert, sämtliche Baugenehmigungen aufzuheben, da sie auf der 1. Teilbaugenehmigung beruhten. „Folgerichtig müsste der MKK dann auch einen Rückbau anordnen“, meint Neumann.
Angesichts der Begründung des VGH, dass der Zweckverband aufgrund einer unwirksamen Verbandsgebietserweiterung nicht planungsbefugt gewesen sei, ist der BUND guter Hoffnung, dass er sich auch in der Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan rechtlich durchsetzen kann. (jow)