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Hammersbach: BUND stellt „Stoppantrag“ zu dritter Halle im interkommunalen Gewerbegebiet Limes

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Auf dem Plangebiet der Westerweiterung im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes in Langen-Bergheim laufen auf Grundlage einer Teilbaugenehmigung seit einigen Wochen die Arbeiten zum Bau einer dritten Logistikhalle des Investors Dietz AG aus Bensheim (Luftaufnahme vom 20. Dezember 2021). Der BUND will die Arbeiten gerichtlich stoppen und rückgängig machen lassen, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien.
Auf dem Plangebiet der Westerweiterung im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes in Langen-Bergheim laufen auf Grundlage einer Teilbaugenehmigung seit einigen Wochen die Arbeiten zum Bau einer dritten Logistikhalle des Investors Dietz AG aus Bensheim (Luftaufnahme vom 20. Dezember 2021). Der BUND will die Arbeiten gerichtlich stoppen und rückgängig machen lassen, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. © Axel Häsler

Der Landesverband Hessen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat beim Verwaltungsgericht Frankfurt einen „Stoppantrag“ gegen das Bauvorhaben des Investors Dietz AG auf dem Gebiet der Westerweiterung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Limes (ZWIGL) eingereicht.

Hammersbach – Auf dem betreffenden Areal zwischen der zweiten Logistikhalle und der Autobahn 45 wird nach Angaben des BUND „seit Mitte November bester Boden abgefahren und durch Einbringen von Zement und Schotter dauerhaft zerstört“. Der BUND Hessen hatte laut Mitteilung schon im November einen Widerspruch gegen die vom Main-Kinzig-Kreis erteilte Teilbaugenehmigung eingelegt.

„Um die weitere Schaffung von Tatsachen zu vermeiden, wird nun gerichtlicher Eilrechtsschutz in Anspruch genommen. Ziel des Antrages des BUND ist, dass gerichtlich festgestellt wird, dass zahlreiche Planungsschritte des ZWIGL schlicht rechtswidrig sind“, erläutert das Landesvorstandsmitglied Dr. Werner Neumann aus Altenstadt. „Wir wollen die Bauarbeiten stoppen und veranlassen, dass die Schäden wieder rückgängig gemacht werden.“

BUND teilt Position von CDU und Grünen in Hammersbach

Dies beginne mit dem Beschluss der Verbandsversammlung des ZWIGL im Jahr 2016 zur Westerweiterung des Planungsgebietes, erläutert der BUND die Chronologie der zugrunde liegende Beschlüsse und bezieht damit die Position der Koalition von CDU und Grünen in der Hammersbacher Gemeindevertretung. Weder habe damals eine Satzungsänderung (zur Erweiterung des Plangebiets des Zweckverbands) auf der Tagesordnung gestanden, noch sei eine beschlossen worden. Zudem sei die Abstimmung nicht einstimmig gefasst worden, wie es rechtlich geboten gewesen sei.

„Dass danach eine Satzungsänderung öffentlich verkündet wurde, war dann ebenfalls rechtswidrig, weil eine solche ja nicht rechtskonform erfolgt war. Das bedeutet, dass der Zweckverband schon gar nicht berechtigt war, einen Bebauungsplan für die Westerweiterung zu erstellen“, schlussfolgert der BUND.

„Aktuell zerstört nun die Dietz AG den wertvollen Boden, beeinträchtigt die Grundwasserneubildung, greift ohne Vorliegen von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen in den Naturschutz ein, und dies, obwohl ihr nicht einmal alle Grundstücke gehören“, heißt es in der Mitteilung. „Der Verbandsvorsitzende des ZWIGL, Michael Göllner behauptet, er habe dies erlaubt. Ein Beschluss der Verbandskammer des ZWIGL liegt dazu nicht vor. Gegen die Baumaßnahmen für die dritte Halle haben sich hingegen auch die Gemeindeparlamente der Kommunen Hammersbach, deren Bürgermeister ebenfalls Michael Göllner ist, und Limeshain ausgesprochen. Die Gemeindevertretung Hammersbach klagt gegen ihren Bürgermeister, damit er deren Beschlüsse umsetzt, um den Bau der dritten Halle zu verhindern.“

Naturschützer sehen keine planungsrechtliche Grundlage

Planungsrechtlich gebe es ebenfalls keine Grundlage für das Vorgehen, so der BUND weiter. Denn ein vom Zweckverband im April mit der Dietz AG vereinbarter Kaufvertrag trete erst mit dem Bebauungsplan in Kraft. Dieser wiederum könne erst rechtswirksam werden, wenn das Regierungspräsidium Darmstadt der Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zustimme. Auch hiergegen habe der BUND Hessen Einspruch eingelegt. Zudem lehne die schwarz-grüne Mehrheit in der Gemeindevertretung Hammersbach Baumaßnahmen auf den gemeindeeigenen Grundstücken im Gebiet der Westerweiterung ab.

„Wir setzen uns gemeinsam mit der CDU-Grünen-Koalition in Hammersbach, dem Regionalen Kreisbauernverband, dem Dekanat Büdinger Land der Evangelischen Kirche und der Bürgerinitiative Schatzboden dafür ein, dass eine weitere Umweltzerstörung von wertvollem Boden, Grundwasser und Trinkwasser gestoppt wird und Verstöße gegen den Naturschutz durch die Westerweiterung des Zweckverbandes unterbleiben“, so Neumann. (jow)

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