Hammersbach: Erste Reaktionen auf Beschluss des Verwaltungsgerichts zu Göllners Beanstandung

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den Weg für eine Überprüfung des Bebauungsplans des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Limes hinsichtlich der Errichtung einer dritten Logistikhalle freigemacht. Die schwarz-grüne Koalition und die SPD Hammersbach geben erste Einschätzungen.
Hammersbach – Die Gegenargumente, die Bürgermeister Michael Göllner (SPD) gegen die mehrheitlich gefassten Beschlüsse der Hammersbacher Gemeindevertretung vorgebracht hatte, wurden seitens des Verwaltungsgerichts als unbegründet abgewiesen. „Damit folgt das Gericht unserer Rechtsauffassung in vollem Umfang. Das ist ein juristischer Erfolg auf ganzer Linie“, erklären die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen in einer gemeinsamen Mitteilung. Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel daran, dass die im Jahr 2016 beschlossene Erweiterung des Plangebiet des Zweckverbands ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Auch das Argument Göllners, die beiden mit den Stimmen von CDU und Grünen herbeigeführten Beschlüsse der Gemeindevertretung entsprächen nicht der Beschlusslage innerhalb der Gemeinde, weise das Gericht als ungerechtfertigt zurück, betont die Koalition. „Wie wir ist auch das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass es der neu gewählten Gemeindevertretung selbstverständlich freisteht, ihren politischen Willen gegenüber demjenigen des früheren Gremiums zu ändern und eine neue Beschlusslage zu schaffen. Was Bürgermeister Göllner und die ihn tragende SPD-Fraktion hier versucht haben, ist nicht weniger als eine grobe Missachtung der neuen politischen Mehrheiten in der Gemeindevertretung“, kommentiert die schwarz-grüne Koalition.
Koalition drängt Göllner zu schnellem Handeln
Durch seine Weigerung, die Mehrheitsbeschlüsse der Gemeindevertretung umzusetzen, habe der Rathauschef der Koalition keine andere Wahl gelassen, als dagegen juristisch vorzugehen. „Die aus der rechtswidrigen Blockade resultierenden Kosten des Gerichtsverfahrens sind einzig und alleine vom Bürgermeister herbeigeführt und vom Gericht diesem auferlegt“, so die Koalition. Der „durchsichtige Versuch von Göllner und der SPD, Fehler aus der Vergangenheit unter den Teppich zu kehren und einfach Fakten zu schaffen“, sei mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts jedenfalls „krachend gescheitert“, lautet das Fazit der Koalition.
Man sei weiter davon überzeugt, dass eine Ansiedlung von kleinteiligem Gewerbe unter besonderer Berücksichtigung heimischer Mittelständler der bessere Weg für Hammersbach sei. Folgende Schritte sind aus Sicht der Koalition nunmehr zwingend notwendig: „Vom Bürgermeister erwarten wir, auf eine Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung zu verzichten und seine Blockade aufzugeben, um keine weiteren unnötige Kosten zu verursachen. Der Gemeindevorstand soll unverzüglich einen Fachanwalt verpflichten, um die Überprüfung des Bebauungsplanes voranzutreiben.“
Bürgermeister Göllner sei gemäß Gerichtsbeschluss verpflichtet, die Position der Gemeindevertretung im Verbandsvorstand des ZWIGL zu vertreten und für diese Position zu werben. „Entsprechende Schreiben sind an den Zweckverband, die beteiligten Kommunen und die Investoren zu richten, da das Gericht dem Bürgermeister mit auf den Weg gegeben hatte, die Rolle des Verbandsvorstehers entbindet Göllner nicht von seiner gesetzlichen Verpflichtung, die Beschlüsse der Gemeindevertretung als Bürgermeister auszuführen.“
SPD weist Vorwurf der Koalition zurück
SPD-Fraktionsvorsitzender Wilhelm Dietzel wollte am Donnerstag noch keine inhaltliche Bewertung des Gerichtsbeschlusses vornehmen. „Wir hatten noch keine Gelegenheit, uns in der Fraktion mit dem Schriftsatz des Verwaltungsgerichts zu befassen“, erklärte Dietzel auf Anfrage unserer Zeitung.
Allerdings ging er zum Teil auf die Äußerungen der schwarz-grünen Koalition ein, die er als „nicht so apart“ bezeichnete. „Dass die Koalition die Entscheidung des Gerichts als Erfolg betrachtet, ist klar. Wir lassen uns als SPD-Fraktion aber nicht vorwerfen, die neuen politischen Mehrheiten in der Gemeindevertretung grob missachtet zu haben. Wir waren nicht diejenigen, die geklagt haben. Wir haben lediglich in der Gemeindevertretung anders abgestimmt. Das ist unser gutes Recht.“
CDU und Grüne in Hammersbach müssten akzeptieren, dass es noch andere politische Meinungen gebe, so Dietzel weiter. Ebenso müsse die Koalition damit leben, dass in der Zweckverbandsversammlung eine andere politische Mehrheit bestehe. „Und diese setzt sich im Übrigen nicht nur aus SPD-Vertretern zusammen, sondern wird auch noch aus anderen Fraktionen der drei Mitgliedskommunen getragen.“
Zudem weist SPD-Fraktionsvorsitzender Dietzel in seiner ersten Reaktion darauf hin, dass die vom Verwaltungsgericht Frankfurt als rechtlich zulässig erklärten Beschlüsse der schwarz-grünen Koalition inhaltlich widersprüchlich seien. „Einerseits wollen CDU und Grüne gegen die 2016 beschlossene Westerweiterung vorgehen, andererseits fordern sie für genau dieses Gebiet eine kleinteilige Entwicklung. Hätte die Koalition mit dem Klageverfahren Erfolg, wäre auch diese Entwicklung für mittelständische Betriebe hinfällig.“ (Von Jan-Otto Weber)