Hammersbach: Göllner schließt Vergleich mit Facebook-Nutzer wegen Kommentar

Schmähkritik oder nicht? Darum ging es am Landgericht Hanau. Der Hammersbacher Bürgermeister Michael Göllner (SPD) hatte sich juristisch gegen einen Kommentar bei Facebook gewehrt, der Verfasser zunächst eine Unterlassungserklärung abgelehnt. Die Verhandlung endete nun mit einem Vergleich beider Parteien, der Facebook-Kommentar muss demnach gelöscht werden.
Hammersbach – Die Auseinandersetzung über die Westerweiterung des Interkommunalen Gewerbegebietes, an dem die Kommunen Hammersbach, Büdingen und Limeshain beteiligt sind, wird nicht nur politisch und juristisch, sondern auch in den sozialen Medien geführt. Der strittige Kommentar war unter einem Beitrag der Bürgerinitiative Schatzboden verfasst worden, den wiederum ein anderes Facebook-Mitglied geteilt hatte.
Bürgermeister Göllner störten darin vor allem die Formulierungen „der ohne Rücksicht in die eigenen Taschen und die seiner Freunde wirtschaftet“ sowie „belügen und hintergehen“. Der Hammersbacher Rathauschef hatte im Vorfeld erklärt, dass man in seiner Position schon einiges ertragen müsse, in diesem Fall sah er aber eine Grenze überschritten und schaltete daher einen Anwalt ein.

Die zum Verfasser geschickte Unterlassungserklärung blieb jedoch ohne Reaktion, den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung beantwortete das Gericht mit der Ansetzung einer mündlichen Verhandlung. Eine Entscheidung, ob es sich tatsächlich um Schmähkritik handelt, blieb dabei aus. Allerdings deutete das Gericht an, dass die Formulierungen zwar grenzwertig seien, Göllner als Person des öffentlichen Lebens aber auch einiges ertragen müsse. Ein klares Signal an beide Parteien, dass es sinnvoll wäre, die Verhandlung mit einem Vergleich zu beenden.
Da sich der Verfasser bereit erklärte, den Kommentar zu löschen und auch Göllner über seinen Anwalt zustimmte, dass dies ein gangbarer Weg wäre, wurde sich letztlich darauf geeinigt. Dabei wurde festgelegt, dass der Verfasser die Formulierungen nicht wiederholen darf – auch nicht sinngemäß (siehe Infokasten). Die eigenen Kosten hat jede Partei selbst zu tragen, die Gerichtskosten werden geteilt. Sollte der Verfasser gegen diesen Vergleich verstoßen, droht ihm ein Ordnungsgeld. (Von Andreas Ziegert)
Ordnungsgeld im Wiederholungsfall vereinbart
Wie ein Pressesprecher des Hanauer Landgerichts am Mittwoch auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte, hätten Hammersbachs Bürgermeister Michael Göllner und der Verfasser des Facebook-Kommentars einen Vergleich dahingehend geschlossen, dass der Antragsgegner sich unter Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung als Unterlassung verpflichtete, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber gleichwohl rechtsverbindlich, die Aussagen „seine Wähler lassen sich schon seit Jahren belügen und hintergehen. Frankfurt hat es vorgemacht: Weg mit einem Bürgermeister, der ohne Rücksicht in die eigene Tasche und die seiner Freunde wirtschaftet.“ nicht in Bezug auf den Antragsteller wörtlich oder sinngemäß zu äußern. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben. Nach Angaben des Pressesprechers handelt es sich bei dem genannten Ordnungsgeld um einen möglichen Höchstbetrag. Je nach Einzelfallbetrachtung wird der Betrag vom zuständigen Gericht gesondert festgesetzt. In der Regel werde der Betrag deutlich unterschritten. (jow)