Hammersbach: Knappe Mehrheit für Planentwurf für Westerweiterung mit Logistikhalle 3

Es wird spannend im Zweckverband. Die Diskussion um den Bau von Logistikhallen im interkommunalen Gewerbegebiet Limes hat sich nach der Kommunalwahl nun auch in einem neuen Stärkeverhältnis in der Verbandsversammlung niedergeschlagen. Zwar haben die Befürworter der Gebietserweiterung mit dem Bau einer dritten Halle durch den Investor Dietz AG nach wie vor die Mehrheit, doch sie ist dünn.
Büdingen/Hammersbach – Mit 8:7 Stimmen beschlossen die Vertreter von SPD, FWG, FDP und Pro Vernunft aus den beteiligten Kommunen Hammersbach, Limeshain und Büdingen am Donnerstag um die Mitternachtsstunde den Entwurf des Bebauungsplans nach Abwägung der Einwände aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange. Die Vertreter von CDU, Grünen und UBL stimmten dagegen. Damit geht der Planentwurf inklusive der begleitenden Gutachten vom 2. August bis zum 6. September in die Offenlage mit einer erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Vorangegangen war eine teils emotionale Debatte über die grundsätzliche Ausrichtung der weiteren Entwicklung des Gewerbegebiets. „Es geht um mehr Nachhaltigkeit“, sagte beispielsweise Robert Preußer (CDU Büdingen) angesichts der bisherigen Erfahrungen bezüglich des Lkw-Verkehrs, der Arbeitsplatzentwicklung und der Gewerbesteuereinnahmen. Er plädierte für die Einführung eines Kriterienkatalogs, der ökonomische, ökologische und soziale Aspekte beinhalten sollte. Zudem schlug er vor, die „Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH“ beratend hinzuzuziehen, „ob und wie in der Westerweiterung ein Gewerbegebiet für kleine und mittlere Unternehmen aus der Region umgesetzt werden kann“.
Denkprozesse durch Naturkatastrophen
Gunar Bähr (Pro Vernunft Büdingen) verwies auf einen Beschluss vom August 2015, als der Zweckverband einen Optionsvertrag für den Erweiterungsfall mit der Dietz AG geschlossen hatte. „Da steht auch Dein Name drauf, Robert“, erinnerte Bähr. „Auch ich bin nicht mit allem einverstanden, aber wir stehen im Wort. Und darauf muss man sich verlassen können.“
Joachim Cott (Grüne Büdingen) hielt dagegen, dass es Denkprozesse gebe. Die Welt habe sich seit 2015 weitergedreht, die Naturkatastrophen häuften sich. „Nachzudenken wird von uns allen verlangt“, so Cott. „Vor allem auf Basis der Erfahrungen mit den ersten beiden Hallen.“ Der Hammersbacher CDU-Fraktionschef Alexander Kovacsek unterstützte: „Es ist gelebte Demokratie, dass man Entscheidungen hinterfragt.“
Zweckverbandsvorsitzender Michael Göllner (SPD) erinnerte hingegen daran: „Sie haben als Versammlung seit 2015 eine Kaskade von Beschlüssen gefasst. Da wurden die einzelnen Schritte immer wieder hinterfragt.“ Rolf Kleta (SPD Büdingen) zeigte sich „erschreckt, dass einige Mitglieder glauben, sie könnten die Gremienbeschlüsse aus den Kommunen kippen“.
Planerin nennt Gründe gegen kleinteilige Bebauung
Für Ernüchterung sorgte schließlich Elisabeth Schade vom Planungsbüro Plan ES in Gießen mit ihrer Präsentation zum Planentwurf, dessen Offenlage beschlossen werden sollte. So erläuterte sie etwa, dass die im Entwurf festgelegten Flächengrößen die Prämisse für den seit März vorliegenden positiven Zielabweichungsbescheid zum Flächennutzungsplan sei. Die Erschließung der dritten Halle werde über das in Eigentum der Dietz AG befindliche Grundstück von Halle 2 abgewickelt. Zudem sei ein Abstand von der Bebauung zur Landesstraße von 20 Metern einzuhalten. Zum Fahrbahnrand der Autobahn betrage der Streifen des Bauverbotsgebiets sogar 40 Meter. Eine kleinteilige Gebietsentwicklung mit sinnvollen Flächengrößen sei unter diesen Bedingungen nur schwer machbar.
Die neue Logistikhalle solle zum bestehenden Bauabschnitt 2 gespiegelt werden und direkt an den bestehenden Baukörper anschließen. Stellplätze und Lkw-Rampen liegen damit in Richtung Autobahn. Der Grünkorridor werde „mächtig bepflanzt“, zudem sei eine extensive Dachbegrünung vorgesehen.
Zu sonstigen Umweltaspekten und „tierökologischen Untersuchungen“ berichtete Dr. Theresa Rühl vom Büro für Umweltplanung (IBU). Demnach gebe es in dem Gebiet keinen Nachweis für Feldhamster. Auch das Rebhuhn sei in diesem Jahr auf der inzwischen isolierten Fläche zwischen Hallen und Autobahn nicht mehr auffindbar. Lediglich die Feldlerche sei noch mit einem Brutpaar vertreten. Dafür nisten Turmfalken auf den Hallendächern.
Göllner will auf Sondersitzung über Ausgleichsmaßnahmen informieren
Zweckverbandsvorsitzender Michael Göllner (SPD) bot an, bei einer Sitzung im September über die Ausgleichsmaßnahmen zu informieren, auch weil es dazu massive Kritik vom BUND, aber auch von Verbandsmitgliedern gegeben hatte. Dieses Angebot wurde von einem Antrag des Büdinger SPD-Vertreters Rolf Kleta unterstützt.
Irritiert zeigten sich Verbandsvertreter von CDU und Grünen darüber, dass während der Präsentation aus Gutachten zitiert wurde, die der Verbandsversammlung noch nicht vorlagen. Planerin Schade erklärte dazu, dass es zwei Verfahrenswege gebe. „Die Tendenz geht dahin, die Gutachten schon vor Offenlage des Planentwurfs zugänglich zu machen“, räumte Schade ein. „Aber das hier angewendete Verfahren ist auch nicht aus der Welt gefallen.“
Verwaltungsrechtler Martin Hauter verdeutlichte anhand einer Folie, dass sich der Zweckverband gegenwärtig mitten im Bauleitplanverfahren befinde. Nach Beschluss des Planentwurfs folge die Offenlage des Planentwurfs samt Gutachten. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange können prüfen, ob ihre im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingebrachten Stellungnahmen berücksichtigt worden sind und gegebenenfalls eine neue Stellungnahme abgeben. Auch können sie Stellungnahmen zu neuen Aspekten anbringen, die noch nicht berücksichtigt worden sind. „Wenn Sie die Gutachten und Einwendungen jetzt schon bewerten, ist das zu früh, da noch weitere Einwendungen kommen können“, erläuterte Hauter. „Die endgültige Abwägung folgt erst am Ende mit Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan.“
Dessen ungeachtet versuchten Vertreter von CDU und Grünen, zahlreiche Formulierungsänderungen zum Planentwurf einzubringen. Etwa die Anerkennung der Einwände zu Abwasser- oder Verkehrsproblematik anstatt sie nur zur Kenntnis zu nehmen. Die Anträge wurden allesamt mit 8:7 Stimmen abgelehnt.
CDU lässt Rechtmäßigkeit der Satzung prüfen
Trotz des knappen Beschlusses des Entwurfsplans und dessen Offenlage droht dem Verfahren das Scheitern auf einer anderen Ebene. Schon zu Beginn der Sitzung hatte CDU-Vertreter Kovacsek beantragt, den Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen, da es Zweifel an der Gültigkeit der Satzung gebe. Nach Ansicht der CDU hätte diese vor Jahren ausdrücklich geändert werden müssen, da die Erweiterung des Zweckverbandsgebiets nicht durch die Satzungsdefinition in Paragraf 1 gedeckt sei, sondern lediglich über Anlagen geregelt wurde. „Wir lassen das derzeit juristisch prüfen und wollen rechtzeitig auf diese Probleme hinweisen, um den ZWIGL vor Schaden zu bewahren“, so Kovacsek.
Nach Rücksprache mit Anwalt Hauter entgegnete Göllner: „Die Erweiterung wurde 2016 beschlossen. Die Frist für das Normenkontrollverfahren beträgt ein Jahr. Die Aufsicht hat alles geprüft. Außerdem gibt es noch die Beschlüsse aus den Parlamenten.“
Kovacsek sagte am Freitag auf Nachfrage: „Satzungsänderungen müssen einstimmig erfolgen. Falls sie ungültig sein sollte, hat sich die Westerweiterung wohl erledigt. Die Vertreter der Grünen würden einer nachträglichen Satzungsänderung sicher nicht zustimmen.“ (Von Jan-Otto Weber)