Hammersbach: Koalition klagt gegen Beanstandung ihrer Beschlüsse durch Bürgermeister Göllner

„Die Sitzung ist geschlossen“, verkündete die Vorsitzende der Gemeindevertretung Hammersbach, Ursula Dietzel, am Dienstagabend nach gerade einmal 18 Minuten im Saal des Bürgertreffs Langen-Bergheim. Es fehlte nur noch der Schlag des Richterhammers. Doch bis der sich senkt werden noch einige Monate vergehen.
Hammersbach – Mit ihrer Mehrheit von einer Stimme beschloss die Koalition aus CDU und Grünen gegen die Stimmen der SPD-Fraktion die Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Weigerung von Bürgermeister Michael Göllner (SPD), die schwarz-grünen Beschlüsse zur Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets Limes aus den Sitzungen im September und Oktober umzusetzen.
Die Sitzung geriet deshalb so kurz, weil die Argumente ausgetauscht waren. CDU und Grüne wollen eine kleinteilige Entwicklung des Areals zwischen den beiden bereits bestehenden Logistikhallen und der Autobahn. Zugleich hegt die Koalition grundsätzlich Zweifel daran, dass der Beschluss zur Erweiterung des Zweckverbandsgebiets im Jahr 2016 satzungskonform beschlossen wurde. Zudem will sich die Koalition gegen die Einbringung der gemeindeeigenen Grundstücke im Umlegungsverfahren zur Westerweiterung zur Wehr setzen. Wegen der fehlenden aufschiebenden Wirkung der Klage, soll mit Beschluss von Dienstagabend ein Eilverfahren gegen Göllners Beanstandung eingeleitet werden.
Koalition sieht Göllner nicht auf Seite der Bürger
Grünen-Vorsitzende Antje Schöny warf in der Antragsbegründung Bürgermeister Göllner vor, nicht im Interesse der Bürger, sondern des Investors Dietz AG zu handeln, indem er auch in seiner Funktion als Zweckverbandsvorsitzender durch die bereits stattfindenden Erdarbeiten Tatsachen schaffe, obwohl keine Gefahr in Verzug sei. „Da braucht man sich nicht über die zunehmende Politikverdrossenheit zu wundern.“
Göllner hingegen wiederholte seinen Hinweis, dass nicht er, sondern die Baubehörde die vorgezogene Teilbaugenehmigung nach Paragraf 33 erteilt habe. Zudem verwies er erneut auf die in den Gremien gefassten Beschlüsse, die umzusetzen er verpflichtet sei. Außerdem müsse er als Bürgermeister Schaden von der Gemeinde abwenden. „Was den Wählerwillen angeht“, so Göllner, „sind die Grünen ja mit einer grundsätzlichen Ablehnung einer Gebietserweiterung in den Wahlkampf gezogen. Davon sind sie ja abgewichen.“
Dass die Koalition nun den Klageweg beschreite, sei ihr gutes Recht. „In der Tat stehen sich Beschlüsse gegenüber, die geklärt werden müssen. Ich nehme das nicht persönlich oder bin böse deswegen. Ich werde weiter meine Pflicht tun.“
SPD sieht keine ausreichende Begründung für Beschlüsse von Schwarz-Grün
Sandra Gerbert betonte für die Grünen, dass der in der Koalition gefundene Kompromiss bezüglich der Haltung zur Westerweiterung den Realitäten geschuldet sei und auch mit der Bürgerinitiative Schatzboden konform gehe. „Wir hätten auch gern im Ältestenrat und in der Zweckverbandsversammlung einen einvernehmlichen Weg gefunden. Wir waren an konstruktiven Lösungen und an einem ökologisch gangbarem Weg interessiert.“
SPD-Fraktionschef Wilhelm Dietzel bekräftigte die Ablehnung der Klage damit, dass die Koalition bislang keine ausreichende juristische Begründung für ihre Beschlüsse geliefert habe. „Daran hat sich bis heute Abend nichts geändert.“
Auch Eilverfahren kann vier Monate dauern

Mit der juristischen Begründung will die Koalition nun den Hanauer Verwaltungsrechtler Thomas Eichhorn beauftragen, der auch schon für die Bürgerinitiative tätig war. Zur Klage gegen Göllners Beanstandung der schwarz-grünen Beschlüsse soll Eichhorn ein Eilverfahren einleiten. Im Falle eines für die Koalition positiven Ausgangs könnte der Gemeindevorstand schneller die Beschlüsse der Koalition umsetzen, um am Ende die bereits laufenden Arbeiten im Gewerbegebiet zu stoppen. Doch auch ein Eilverfahren könne im Verwaltungsrecht drei bis vier Monate dauern, wie Eichhorn am Mittwoch auf Anfrage unserer Redaktion erklärte. Der Bebauungsplan und das Umlegungsverfahren könnten hingegen noch in diesem Jahr rechtskräftig werden.
„Das nennt man die normative Kraft des Faktischen“, so Eichhorn. „Die Strategie ist, wenn die Halle erst mal steht, wird man sich schon damit abfinden. Sollten wir aber gewinnen, könnte es am Ende ein Nutzungsverbot oder sogar einen Rückbau der Halle geben. Als Investor wäre ich da vorsichtig. Außerdem will der BUND ja noch gegen den B-Plan klagen, sobald der rechtskräftig wird.“ (Von Jan-Otto Weber)