Hammersbach: Koalition will Widerspruch des Bürgermeisters gegen Beschlüsse zur „Westerweiterung“ aufheben

Der Streit um die Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets Limes in Hammersbach wird künftig vor dem Verwaltungsgericht fortgesetzt. Auf Antrag der schwarz-grünen Koalition soll die Gemeindevertretung auf einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung am Dienstag, 23. November, eine Klage gegen die Beanstandung von Bürgermeister Michael Göllner (SPD) zu den von CDU und Grünen gefassten Beschlüssen erheben.
Hammersbach – Wegen der fehlenden aufschiebenden Wirkung der Klage, soll ein Eilverfahren eingeleitet werden. Zudem will sich die Koalition gegen die Einbringung der gemeindeeigenen Grundstücke im Umlegungsverfahren zur Westerweiterung zur Wehr setzen.
Wie ausführlich berichtet hatte Bürgermeister Göllner, zugleich Vorsitzender des Gewerbegebiet-Zweckverbands der Kommunen Hammersbach, Limeshain und Büdingen, in der Gemeindevertretersitzung am 26. Oktober Widerspruch gegen die Beschlüsse der Septembersitzung eingelegt, mit denen die schwarz-grüne Koalition den Bau einer dritten Logistikhalle durch den Großinvestor Dietz AG verhindern möchte. Die Koalition hatte ihre Beschlüsse jedoch in der Oktobersitzung bestätigt. Mit Schreiben vom 1. November hatte Göllner die bestätigten Beschlüsse erneut beanstandet. Diese Beanstandung will die Koalition nun gerichtlich aufheben lassen, um ihren Beschlüssen Gültigkeit zu verschaffen.

CDU und Grüne wollen eine kleinteilige Entwicklung des Areals zwischen den beiden bereits bestehenden Logistikhallen und der Autobahn. Zugleich hegt die Koalition grundsätzlich Zweifel daran, dass der Beschluss zur Erweiterung des Zweckverbandsgebiets im Jahr 2016 satzungskonform beschlossen wurde. Göllner hingegen verweist auf die damalige Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörden, auf die bestehende Beschlusslage in der Zweckverbandsversammlung (die Logistik-Befürworter haben hier auch nach der Kommunalwahl noch eine Stimme Mehrheit) und auf den Grundsatz von Treu und Glauben. Eine Rückabwicklung der Beschlüsse der vergangenen fünf Jahre würde dem Ansehen und der Vertrauenswürdigkeit der Gemeinde nachhaltig schaden, so Göllner. Ein Schaden entstehe ebenfalls durch langwierige und teure Prozesse vor Gericht.
Rückendeckung erhält Göllner von der Hammersbacher SPD. „Mit politischen Mitteln kann die grün-schwarze Koalition in Hammersbach nichts mehr gegen die Westerweiterung des Gewerbegebietes Limes erreichen“, schreiben die Sozialdemokraten in einer aktuellen Stellungnahme. „In allen dafür legitimierten Gremien wurden die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.“ Was politisch nicht durchzusetzen gewesen sei, solle nun vor Gericht gebracht werden, so die SPD. „Das ist offenbar der neue politische Stil, den die Koalition angekündigt hat.“
Koalition sieht politischen Willen der Gemeindevertretung missachtet
Die Koalition hingegen sieht in der Beanstandung ihrer Beschlüsse durch Bürgermeister Göllner den politischen Willen der Mehrheit in der Gemeindevertretung missachtet. Zudem werde in Bezug auf die Westerweiterung die Planungshoheit der Gemeinde in rechtswidriger Weise verletzt. „Ob eine Umlegung der benannten Flurstücke ohne Zustimmung oder Beteiligung der Gemeindevertretung (oder des Gemeindevorstands) möglich ist, ist aus Sicht der Koalitionsfraktionen klärungsbedürftig“, begründet die Koalition ihr Vorgehen. Durch die Umlegung werde „in das Eigentumsrecht der Gemeinde eingegriffen“. Göllner hingegen argumentiert, die Gemeinde hätte die entsprechenden Befugnisse seinerzeit an den Zweckverband übertragen.
Die Koalition will in der Gemeindevertretersitzung am kommenden Dienstag den Hanauer Verwaltungsrechtler Thomas Eichhorn, der auch schon über die Bürgerinitiative Schatzboden mit dem Thema Interkommunales Gewerbegebiet Limes befasst ist, mit den Klagen beauftragen. Die Fraktionsvorsitzenden Alexander Kovacsek (CDU) und Antje Schöny (Grüne) sollen gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (§58, 7) als Vertretungsberechtigte des Gemeindeparlaments bestimmt werden. Die Anwaltskosten sollen aus noch nicht verausgabten Mitteln des aktuellen Haushaltsjahres beglichen werden, so die schwarz-grüne Koalition.
Eine weitere Klage gegen die Westerweiterung hatte der BUND bereits eingereicht. Unterdessen hat die Verbandskammer beim Regionalverband Frankfurt RheinMain der Abweichung vom Regionalen Flächennutzungsplan zugestimmt.
(Von Jan-Otto Weber)