Hammersbach: Koalition zweifelt an rechtmäßiger Umlegung gemeindeeigener Flächen durch den Zweckverband

Die Dietz AG aus Bensheim, Großinvestor im Interkommunalen Gewerbegebiets Limes, hat für den 24. Mai 2022 zum Richtfest für ihre dritte Logistikhalle in der sogenannten Westerweiterung eingeladen. In der Hammersbacher Gemeindevertretung stritten die Abgeordneten am Dienstagabend darüber, ob der Zweckverband als Umlegungsstelle überhaupt dazu berechtigt gewesen ist, die gemeindeeigenen Grundstücke, auf denen die Halle zum Teil errichtet wird, als Flächen für das Projekt zu vereinnahmen.
Hammersbach – Die Koalition aus CDU und Grünen hat starke Zweifel daran. Weder die Gemeindevertretung noch der Gemeindevorstand seien zuvor gefragt worden, ob sie das Eigentum der Gemeinde für die Westerweiterung zur Verfügung stellen. Deshalb hatte die Koalition in einer Sondersitzung am 23. November 2021 unter anderem beschlossen, dass sich die Gemeindevertretung gegen die Umlegung der beiden betreffenden Grundstücke ausspricht und der Gemeindevorstand den Hanauer Fachanwalt Thomas Eichhorn mit der Prüfung beauftragen soll, ob und wie sich die Gemeindevertretung gegen die Umlegung zur Wehr setzen kann. Dabei beruft sich die Koalition auf die Hessische Gemeindeordnung (HGO, §50 Abs. 1 Satz 5): „Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, deren Beschlussfassung sie auf andere Gemeindeorgane übertragen hat, jederzeit an sich ziehen.“
Bürgermeister Michael Göllner (SPD), zugleich Vorsitzender des Zweckverbands, sieht das anders und hat deshalb ebenfalls nach HGO (§63 Abs.1) Widerspruch eingelegt: „Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen.“ Vor allem die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt sah Göllner als nicht zielführend. „Die juristische Entscheidung, ob die Umlegung rechtens war, wird am Ende nur ein Gericht treffen können“, so der Bürgermeister. „Die Einschätzung eines Anwalts hätte keine Rechtskraft und wäre nicht objektiv. Denn es gibt immer unterschiedliche Rechtsauffassungen.“
Eichhorn, der laut Antragstext der Koalition eine solche Überprüfung vornehmen sollte, vertritt die Gemeindevertretung bereits im Verwaltungsgerichtsverfahren um die Rechtmäßigkeit des Satzungsbeschlusses zur Verbandsgebietserweiterung im Jahr 2016. Nach Umformulierungsvorschlägen seitens der Koalition sowie einigem Hin und Her beantragte CDU-Fraktionschef Alexander Kovacsek eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung. Und tatsächlich konnten die Fraktionen und der Gemeindevorstand nach internen und wechselseitigen Abstimmungen nach etwa zehn Minuten eine Einigung erzielen.
Demnach belässt es die Koalition bei der Aussprache gegen die Umlegung der gemeindeeigenen Flächen bei einer „Willensbekundung“, so Kovacsek. Der letzte Satz des Antragspunkts mit Berufung auf §50 HGO entfällt. Zudem verzichtet die Koalition auf die Beauftragung von Rechtsanwalt Eichhorn. Stattdessen soll es dem Gemeindevorstand überlassen bleiben, einen geeigneten Rechtsanwalt mit der Überprüfung des Sachverhalts zu beauftragen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Wilhelm Dietzel begrüßte die Einigung, betonte aber, dass die SPD in der Sache grundsätzlich gegen eine Anfechtung der Umlegung ist. Bei Zustimmung von CDU und Grünen enthielt sich die SPD deshalb der Stimme.
Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt hatte Kovacsek in seiner Funktion als Parlamentsbeauftragter berichtet, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Beanstandung von Bürgermeister Göllner gegen die Beschlüsse der Gemeindevertretung zum Bebauungsplan zur Westerweiterung vom September 2021 aufgehoben hat. Aus den Reihen der Koalition kam dazu am Dienstagabend die Frage, welche Maßnahmen der Gemeindevorstand in der Sache bereits beschlossen habe und welche Kosten durch die Rechtsvertretung des Bürgermeisters entstanden seien.
Die Kosten hatte Göllner am Dienstagabend nicht parat. „Das werden wir an anderer Stelle nachreichen.“ Zudem betonte er, dass es sich bislang nur um eine Entscheidung im Eilverfahren, nicht aber im Hauptverfahren handele. Er habe gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Dennoch habe der Gemeindevorstand Anwalt Eichhorn um eine Einschätzung gebeten, welche Schritte nun sinnvoll seien. Demnach solle die Gemeinde eine „Verfahrensrüge“ gegen den Zweckverband anstrengen und ein Normenkontrollverfahren beantragen. Bis zu einer Entscheidung soll die Gemeinde auf den Erlass eines einstweiligen Baustopps hinwirken. „Wenn das Verwaltungsgericht gegen meine Beanstandung entscheidet, werden wir dem so folgen“, erklärte Göllner. (Von Jan-Otto Weber)