Hammersbach: Limes-Zweckverbandsvorstand weist „üble Angriffe“ zurück

Der Vorstand des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Limes ist laut Mitteilung „fassungslos“ über die neuesten Angriffe der Bürgerinitiative Schatzboden auf Verbandsvorsteher und Bürgermeister Michael Göllner.
Hammersbach – „In einem wirren Konvolut aus Halb- und Unwahrheiten wird Michael Göllner zum wiederholten Mal auf unerträgliche Art und Weise beschimpft“, erklärt Limeshains Bürgermeister Adolf Ludwig stellvertretend für den Vorstand. Hintergrund ist die Darstellung der derzeit im Umlauf befindlichen Urteile und Gerichtsbeschlüsse. In einer Pressemeldung und in ihrem aktuellen Newsletter schreibt die BI, Göllner hätte in einer Bürgerversammlung Gerichtsbeschlüsse absichtlich falsch dargestellt oder nicht verstanden.
„In der Hammersbacher Bürgerversammlung hat der Bürgermeister erläutert, dass in einem Eilverfahren der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Beschluss gefasst hat, dass der Bebauungsplan für die Westerweiterung des Gewerbegebietes zukünftig nicht mehr angewandt werden darf, also vorläufig außer Vollzug gesetzt wird“, erläutert der Zweckverband. „Ausdrücklich gilt dies aber nicht für bisher erteilte Genehmigungen. Genau dieser Sachverhalt wurde erläutert.“
Auf einer Fläche von etwa 2,5 Hektar im Nordwesten der Erweiterung könnten deshalb aktuell keine Grundstücke bebaut werden. „Das trifft vor allem solche Interessenten, die die Bürgerinitiative angeblich schützen möchte“, erklärt Büdingens Bürgermeister Harris. Dies gelte zumindest so lange, bis entweder die Gemeinde Hammersbach ihre Klage gegen den Verband zurückgezogen habe oder in der Hauptsache gerichtlich in der letzten Instanz entschieden sei.
Einnahmen von 2,25 Millionen Euro ausgesetzt
„Bis dahin können diese Grundstücke durch den Zweckverband nicht verkauft werden“, erklärt der Verbandsvorstand. „Dem Verband, und damit den drei Kommunen, entgehen damit Einnahmen von etwa 2,25 Millionen Euro. Was an der Darstellung dieses Sachverhaltes durch den Verbandsvorsteher falsch gewesen sein soll, erschließt sich beim besten Willen niemandem.“
Darüber hinaus gebe es drei weitere Klagen gegen die bisher erteilte Baugenehmigung. Diese richteten sich nicht gegen Bürgermeister Göllner oder den Zweckverband, sondern gegen den Main-Kinzig-Kreis als Genehmigungsbehörde. „Alle diese Klagen wurden in der ersten Instanz zurückgewiesen“, heißt es in der Mitteilung. „Auch hier stellt sich die Frage, was Michael Göllner falsch verstanden oder falsch dargestellt haben soll.“
Lediglich „Ehrentreffer“ für Bürgerinitiative
In einer der anhängigen Klagen sei nun auch in der zweiten Instanz ein Urteil gefällt worden. „Die Klage gegen die Baugenehmigung der nun stehenden dritten Halle wurde in deutlicher Klarheit unanfechtbar abgewiesen“, erklärt der Verbandsvorstand. „Das Gericht kann nicht erkennen, dass die Rechte des Klägers durch dieses Gebäude in irgendeiner Weise verletzt sein könnten. Stattgegeben wurde lediglich der Klage gegen die erste Teilbaugenehmigung, die das Grundstück des Klägers betraf. Dieses Grundstück wurde bisher aber weder bebaut noch ist in den weiteren Genehmigungen eine Bebauung vorgesehen. Was die Bürgerinitiative den Menschen als Triumph verkauft, hat also überhaupt keine praktischen Auswirkungen. Demzufolge muss der als Held gefeierte Grundstückseigentümer auch drei Viertel der Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Dies verschweigt die Bürgerinitiative natürlich. Was die Bürgerinitiative feiert, kann man so übersetzen: Eine deutliche 1:3-Finalniederlage wird in einen überragenden Sieg umgedeutet, weil es gelungen ist, einen glücklichen Ehrentreffer zu erzielen.“
Wie die beiden anderen Verfahren ausgehen, sei derzeit nicht absehbar, so die Mitteilung weiter. Den Bürgermeistern des Zweckverbands sei klar, dass der Spruch „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ auch hier seine Gültigkeit habe. Welche Auswirkungen ein negatives Urteil auf den Verband und damit auf die drei Kommunen hätte, lasse sich derzeit nicht absehen. Auch dies habe Göllner deutlich gemacht. (jow)