Hammersbach: Schluss mit dem Spiel auf Zeit im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes
Ob die „Westerweiterung“ und ihr Bebauungsplan rechtens sind, ist noch nicht entschieden. Aber der Weg für eine juristische Überprüfung ist nun frei.
Hammersbach - Fast ein halbes Jahr ist seit der ursprünglichen Beschlussfassung der Hammersbacher Gemeindevertretung im September vergangen, auf die zunächst der Widerspruch und dann die Beanstandung von Bürgermeister Göllner folgten. Inzwischen wachsen im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes die Betonpfeiler für die dritte Logistikhalle in die Höhe. Investor Dietz beruft sich auf geltendes Recht. Die Zeit läuft für ihn. Doch auch in Bensheim kann man sich spätestens mit der jetzigen Entscheidung nicht mehr auf den „Vertrauensschutz“ verlassen. Niemand kann nachher sagen, er habe nichts von den juristischen Unwägbarkeiten gewusst.
Bemerkenswert ist, dass das Verwaltungsgericht nicht einfach nur die Beanstandung des Bürgermeisters aufgehoben hat. Es hat sogar von sich aus erhebliche Zweifel am Beschluss zur Plangebietserweiterung von 2016 geäußert. Wer also bislang die schwarz-grünen Bedenken als zu vage abgetan hat, sollte sich nun weiteren juristischen Untersuchungen nicht mehr entgegenstellen.
Das gilt auch für Bürgermeister Göllner. Trotz seiner Doppelfunktion als Zweckverbandsvorsitzender ist er laut Gericht zur Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindevertretung verpflichtet. Und zwar dringend, wie das Gericht angesichts der fortschreitenden Baumaßnahmen feststellt!
Für viele Hammersbacher, die am 12. Juni zur Bürgermeisterwahl aufgerufen sind, ist der weitere Umgang mit dem Thema auch eine Frage des Vertrauens. Von Jan-Otto Weber