Hammersbach wählt am 12. Juni den nächsten Bürgermeister

Die Hammersbacher Bürger sind aufgerufen, am 12. Juni einen Bürgermeister zu wählen. Diesen Termin haben die Gemeindevertreter auf einer Sondersitzung am Dienstagabend im Bürgertreff Langen-Bergheim einstimmig festgelegt.
Hammersbach – Diesmal könnte es sogar einen neuen Rathauschef geben. Denn im Gegensatz zum letzten Urnengang, der zeitgleich mit der Kommunalwahl am 6. März 2016 durchgeführt wurde, will die CDU wieder einen Gegenkandidaten aufstellen, wie am Dienstagabend am Rande der Sitzung zu erfahren war. Bevor der Kandidat öffentlich bekannt gegeben wird, will der Parteivorstand noch den Nominierungsvorschlag beschließen.
Gegenkandidat für Amtsinhaber Michael Göllner (SPD)
Für die SPD geht auf Vorstandsbeschluss Amtsinhaber Michael Göllner (SPD) ins Rennen. Dies teilte der Ortsverband Mitte Dezember mit. Seine Nominierung durch die Mitglieder, die für Februar vorgesehen ist, darf als Formsache gelten. Sollte Göllner am 12. Juni bestätigt werden, würde er im November 2022 seine vierte Amtszeit antreten.
Vor sechs Jahren kam der Diplom-Ingenieur Fachrichtung Forstwirtschaft (FH) ohne Gegenkandidat auf knapp 80 Prozent der Stimmen. Die Beteiligung unter den damals rund 3900 wahlberechtigten Hammersbachern lag bei 56,75 Prozent.
Bei seiner ersten Wiederwahl im Jahr 2010 erreichte Göllner 74 Prozent gegen den Herausforderer Dr. Achim Wächtler, der für die CDU antrat. Die Wahlbeteiligung lag bei 64,29 Prozent. Bevor Göllner im Oktober 2004 mit 58,3 Prozent gegen den damaligen CDU-Parteichef Andreas Dietzel siegte, war er als Büroleiter quasi die rechte Hand der nach 20 Jahren Amtszeit aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretenen Helga Meininger (SPD).
Bis 4. April können sich noch weitere Kandidaten melden
Die Sondersitzung zur Festlegung des Wahltermins am Dienstagabend war nötig geworden, da ein erster Vorschlag der Verwaltung, die Wahl am 15. Mai durchzuführen, nicht in allen Fraktionen auf Zustimmung gestoßen war. Die nächste reguläre Sitzung der Gemeindevertretung ist für den 22. Februar geplant.
Nach Paragraf 42, Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Wahl des Bürgermeisters frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Der mögliche Wahlzeitraum lag für Hammersbach also von Anfang April bis Anfang August. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, um Wahlen zusammenzulegen, wie es 2016 mit der Kommunalwahl der Fall war.
Wahlvorschläge sind laut Hessischem Kommunalwahlgesetz (§ 13, Absatz 1) spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag bis 18 Uhr schriftlich beim Wahlleiter einzureichen. Die Frist zur Meldung von Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in Hammersbach endet damit am 4. April. (Jan-Otto Weber)