„Wir sind an dem Punkt, an dem die Koalition einsehen müsste, dass alle ihre Bemühungen mindestens fünf Jahre zu spät kommen“, so Cid Jovic. „Wer hier nicht innehält, der macht es nicht nur für die Gemeindekasse immer teurer, er sorgt auch für miese Stimmung in den Verbandsgemeinden und vertieft Gräben in der Bevölkerung. Wir haben allmählich den Verdacht, dass es gar nicht mehr darum geht, die West-Entwicklung im ZWIGL zu verhindern, sondern mehr darum, die Reputation des Bürgermeisters weiter zu beschädigen. Als patente Waffe im nahenden Bürgermeisterwahlkampf“, sagt die SPD-Vorsitzende.
Dr. Werner Neumann, Mitglied im Landesvorstand des BUND Hessen, zeigt sich am Donnerstag auf Nachfrage unserer Zeitung unbeeindruckt. „Ich sehe die Genehmigung des Bebauungsplans relativ gelassen“, so Neumann. „Entscheidend ist, was bei unserem Eilantrag gegen die vom Main-Kinzig-Kreis erteilte Teilbaugenehmigung für die Dietz AG herauskommt. Wir hoffen auf eine gerichtliche Entscheidung bis Ende Februar. Sollten wir mit unserer Begründung Erfolg haben, dann wären auch andere planungsrechtliche Voraussetzungen für die Westerweiterung hinfällig.“
Der BUND bezieht sich in seinem Eilantrag gegen die Teilbaugenehmigung auf den Satzungsbeschluss zur Erweiterung des Plangebiets des ZWIGL aus dem Jahr 2016. Dieser Beschluss, auf dem das gesamte weitere Verfahren mit Zielabweichung vom Regionalen Flächennutzungsplan, Umlegungsverfahren, Bebauungsplan, Grundstückskaufvertrag mit der Dietz AG und Baugenehmigung fußt, ist damals nicht einstimmig erfolgt. Dies ist in den Statuten des Zweckverbands jedoch für Satzungsänderungen vorgeschrieben.
Auch die Hammersbacher Gemeindevertretung hat mit schwarz-grüner Mehrheit bereits im September den Gemeindevorstand beauftragt, unter anderem diesen Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen und sich mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen den Bebauungsplan des Zweckverbands zur Westerweiterung zu wehren. Da Bürgermeister Göllner jedoch auf seinem Widerspruch gegen den wiederholt gefassten Beschluss beharrt, hat die Gemeindevertretung im November gegen die Stimmen der SPD beschlossen, die rechtliche Prüfung des damaligen Satzungsbeschlusses durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht durchzusetzen.
Doch das ist noch nicht alles. Am 14. Januar stellte die schwarz-grüne Mehrheit in der Gemeindevertretung eine Anfrage an den Gemeindevorstand, inwieweit die Gemeinde im Rahmen des Bebauungsplans zur „Westerweiterung“ beteiligt gewesen sei. Die Koalition führt dabei §205, Abs. 7 des Baugesetzbuches an, wonach die „Entwürfe der Bauleitpläne (. . .) den Gemeinden, für deren Gebiet der Bauleitplan aufgestellt werden soll, zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zuzuleiten“ sind.
In die gleiche Stoßrichtung geht eine Anfrage der Koalition zum Umlegungsverfahren für die Westerweiterung. Darunter fallen auch Grundstücke der Gemeinde Hammersbach auf Langen-Bergheimer Gemarkung. Da er mit der schriftlichen Beantwortung durch den Gemeindevorstand zur Sitzung am 7. Dezember nicht zufrieden war, stellte CDU-Fraktionsvorsitzender Alexander Kovacsek die Anfrage vergangene Woche im Haupt- und Finanzausschuss erneut mündlich.
„Ich habe verstanden, dass der Zweckverband die Umlegungsstelle ist. Doch wer vertritt in dieser Frage denn die Interessen der Gemeinde? Ich kann mich nicht erinnern, dass die Gemeindevertretung gefragt worden wäre, ob sie die Grundstücke umlegen wolle“, so Kovacsek.
„Ich weiß gar nicht, welche Interessenvertretung Sie meinen“, antwortete Göllner. Das Umlegungsverfahren laufe seit drei Jahren und stehe kurz vor dem Abschluss. Widersprüche hätten damals schon erfolgen müssen. Die Gemeinde sei Mitglied des Zweckverbands, der das Gebiet erschließen wolle. Im Übrigen habe die Gemeindevertretung bereits Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf für die Anschaffung eines Feuerwehrautos verwendet. „Ihrem Beschluss, die Gemeindeflächen nicht einzubringen, wurde widersprochen“, so Göllner. „Er ist also nicht virulent.“ Nach einigem Hin und Her beendete der Bürgermeister und Zweckverbandsvorsitzende schließlich die Diskussion. „Ich glaube, wir können hier abbrechen.“
Für Kovacsek bleibt die Frage nach einer angemessenen Beteiligung der Gemeinde unbeantwortet. „Gerade diese Frage wollen wir ja rechtlich prüfen lassen. Aber der Bürgermeister hat dagegen ja seinen Widerspruch eingelegt“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende. Zudem könnten die im Dezember 2020 freigegebenen Gelder für die Anschaffung des Feuerwehrautos nicht aus dem Grundstücksverkauf der Westerweiterung stammen, wie von Göllner behauptet. „Die Grundstücke in der Westerweiterung wurden erst später verkauft, teilweise ist auch die Bedingung noch gar nicht eingetreten. Dass der Bürgermeister behauptet, dass wir Gelder aus der Umlegung schon verausgabt hätten, ist also schlicht falsch.“