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Hammersbach: VGH setzt Bebauungsplan für „Westerweiterung“ vorläufig außer Kraft

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Von: Jan-Otto Weber

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Die Zeichen für die Westerweiterung stehen seit Montag vorläufig auf Rot. Die bereits erteilte Baugenehmigung für die dritte Logistikhalle ist davon allerdings zunächst nicht betroffen. ARCHIV
Die Zeichen für die Westerweiterung stehen seit Montag vorläufig auf Rot. Die bereits erteilte Baugenehmigung für die dritte Logistikhalle ist davon allerdings zunächst nicht betroffen. © Jan-Otto Weber

Im Rechtsstreit um die sogenannte Westerweiterung im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Montag eine weitere Entscheidung getroffen. Er setzte den Bebauungsplan, der auch dem laufenden Bau der dritten Logistikhalle des Investors Dietz AG zugrunde liegt, bis zu einer endgültigen Entscheidung über den Normenkontrollantrag „außer Vollzug“.

Hammersbach – Ungeachtet dessen kann der Bau der dritten Halle jedoch weitergehen. Wie berichtet, hat die Hammersbacher Gemeindevertretung mit den Stimmen der schwarz-grünen Koalition eine juristische Überprüfung des B-Plans zur Westerweiterung in die Wege geleitet, da sie unter anderem ihr Planungsrecht verletzt sieht. Das Gericht schloss sich dieser Sicht in der vorläufigen Bewertung an.

In dem Verfahren hätte eine gesonderte Beteiligung der Gemeinde Hammersbach unter Fristsetzung erfolgen müssen, so der Senat. Zudem bestätigt der VGH im Eilverfahren die Auffassung der Koalition, dass es sich beim Beschluss der Zweckverbandsversammlung zur Gebietserweiterung im Jahr 2016 um eine Satzungsänderung handelte, die einstimmig hätte erfolgen müssen. Durch die drei Gegenstimmen bei der damaligen Abstimmung sei die Planungshoheit jedoch nicht rechtswirksam an den Zweckverband übertragen worden, „der daher als sachlich unzuständige Behörde handelte“, so das Gericht. Der Normenkontrollantrag im Hauptsacheverfahren sei deshalb „aller Voraussicht nach zulässig und begründet“, so der Hinweis des Gerichts auf eine mögliche abschließende Entscheidung im Sinne der Gemeindevertretung.

Baugenehmigung für dritte Halle unberührt

„Auch wenn bereits eine Baugenehmigung für eine Logistikhalle erteilt wurde, die einen Großteil des Plangebiets überdeckt, steht zu befürchten, dass mit einer fortschreitenden Genehmigungserteilung und Bebauung des Plangebiets letztlich vollendete Tatsachen geschaffen werden“, erklärt der VGH zur Außerkraftsetzung des Bebauungsplans bis zur endgültigen Entscheidung.

Die bereits im Mai erteilte Vollbaugenehmigung für die dritte Logistikhalle auf dem Gebiet der Westerweiterung bleibt von der Entscheidung des Gerichts jedoch unberührt, wie der Hanauer Verfahrensrechtler Thomas Eichhorn am Mittwoch unserer Zeitung erklärte. Er vertritt in dem Rechtsstreit die Gemeinde Hammersbach im Vorgehen gegen den Bebauungsplan. Die Halle darf also weiter gebaut werden.

Keine Hallenerweiterung und Zwangsumlegung mehr möglich

„Allerdings sei nun keine Erweiterung der dritten Halle und keine zwangsweise Umlegung von Grundstücken mehr möglich“, so Eichhorn. Sollte der VGH den Bebauungsplan in seiner endgültigen Entscheidung für unwirksam erklären, falle die Planungshoheit vom Zweckverband an die Gemeinde Hammersbach zurück.

Die Koalition aus CDU und Grünen in Hammersbach sieht sich durch das höchste hessische Gericht bestätigt. „Niemand steht über dem Gesetz, weder Bürgermeister Göllner noch seine Genossen und auch keine Großinvestoren“, so die Koalition in einer Mitteilung. „Der Versuch jenseits von Recht und Gesetz Fakten zu schaffen und demokratische Rechte auszuhebeln, ist krachend gescheitert.“

Koalition greift Göllner und SPD an

Die dritte Logistikhalle habe überhaupt nur gebaut werden können, weil Bürgermeister Michael Göllner (SPD) die Gemeindevertretung Hammersbach über Monate rechtswidrig blockiert habe, so die Koalition mit Blick auf Göllners Beanstandungen der ursprünglichen Beschlüsse der Gemeindevertretung vom September 2021. „Ohne diese Blockade hätte es die dritte Halle in der heutigen Form nie gegeben, weil der VGH schon vor Monaten hätte entscheiden können“, argumentiert die Koalition. „Im Ergebnis kann man feststellen, dass das Scheitern von Bürgermeister Göllner und seiner Unterstützer alleine auf grobe handwerkliche Fehler, Besserwisserei und der Unfähigkeit zum Kompromiss zurückzuführen ist“, erklären CDU und Grüne.

Die Hammersbacher SPD sieht dies naturgemäß anders. Niemand habe je versucht, über dem Recht zu stehen. Die SPD habe lediglich bei Abstimmungen in der Gemeindevertretung und im Zweckverband anders entschieden als die Koalition.

SPD sieht keine Rechtsverletzung

Bürgermeister Göllner wiederum habe von seinem Recht und seiner Pflicht Gebrauch gemacht, Widerspruch gegen Entscheidungen einzulegen, von denen er annahm, dass sie das Wohl der Gemeinde verletzen. „Wenn seine Begründungen vor Gericht nicht anerkannt wurden, heißt das ja nicht, dass er etwas Unrechtes getan hat.“

Die angeblichen „handwerklichen Fehler“ seien für die CDU fünf Jahre lang kein Thema gewesen, stellt die SPD fest. Die dritte Halle sei aufgrund rechtsgültiger Baugenehmigungen gebaut worden. „Auch der VGH rüttelt nicht an diesem Tatbestand“, so die SPD. „Stattdessen ist die weitere kleinteiligere Bebauung der Flächen im Nordwesten auf nicht absehbare Zeit blockiert. Ebenso die schon lange beschlossene Osterweiterung – zum Schaden der betroffenen Unternehmen. Und was das alles für die Zusammenarbeit im Zweckverband bedeutet, weiß derzeit niemand.“

Göllner: groteske Situation

Bürgermeister und Zweckverbandsvorsitzender Göllner spricht diesbezüglich von einer „grotesken Situation“. Der Bau der Halle, die man verhindern wollte, geht weiter. Die kleinteilige Ansiedlung von Gewerbe, die man wollte, ist verhindert.“ Er appelliere an die Beteiligten, sich Gedanken über die künftige interkommunale Zusammenarbeit zu machen. „Büdingen und Hammersbach haben keine Gewerbeflächen mehr. Eine Zusammenarbeit basiert aber auf Vertrauen und Verlässlichkeit. Schade, dass das offenbar nicht mehr zählt.“

Wolfgang Dietz, Geschäftsführer des Hauptinvestors Dietz AG aus Bensheim, meldete sich auf Anfrage unserer Zeitung aus dem Urlaub. „Die dritte Halle ist in drei Wochen sowieso fertig, der Mieter plant die Einbauten. Den Bau jetzt einzustellen, würde ebenfalls Kosten verursachen.“ Man nehme die Entwicklung zur Kenntnis, die Anwälte seien damit befasst.

Investor Dietz: „Am Ende haben alle verloren“

Angesichts der bestehenden Baugenehmigung sei jedoch kein Anlass für „kopflose Entscheidungen“. „Egal wie es ausgeht, am Ende haben alle verloren“, so der Investor angesichts der vertrackten Situation. „Es ist die Frage, ob ein aus unserer Sicht formaler Verfahrensfehler es wert ist, die Investitionen und Arbeitsplätze der Unternehmen aufs Spiel zu setzen.“

Mit einer endgültigen Entscheidung über den Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan für die Westerweiterung ist nach Einschätzung von Rechtsanwalt Eichhorn nicht vor Mitte 2023 zu rechnen. (Von Jan-Otto Weber)

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