Hammersbach: Zweckverbandsvorstand reagiert auf VGH-Entscheidung

Der Vorstand des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Limes (ZWIGL) reagiert in einer Mitteilung auf den Beschluss, den der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am 23. November in einem der Klageverfahren gegen die „Westerweiterung“ gefasst hat.
Hammersbach – Der BUND, der mit seinem Widerspruch gegen die Teilbaugenehmigung für die dritte Logistikhalle des Investors Dietz AG eine aufschiebende Wirkung erzielt hat, hatte geschlussfolgert, dass aus der VGH-Entscheidung ein sofortiger Baustopp und Nutzungsstopp resultiere. „Das ist nicht so“, betonen die ZWIGL-Vorstände Michael Göllner, Adolf Ludwig und Benjamin Harris.
Der Beschluss im Eilverfahren ordne lediglich die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs „für die längst abgeschlossenen Erdbauarbeiten“ an. „Dies so lange, bis ein Urteil in der Hauptsache gefällt wird. Wie auch immer dieses Urteil dann ausgeht, wird das sicher die ein oder andere Seite dazu bewegen, auch in der Hauptsache bis zur Ausschöpfung des Rechtswegs Rechtsmittel einzulegen“, so der Verbandsvorstand.
ZWIGL: Weder Baustopp noch Rückbau
Bisher ist der Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug gesetzt. Weil der Verwaltungsgerichtshof – auch hier vorläufig im Eilverfahren – die Auffassung vertritt, dass eine Norm zu einer zusätzlichen Anhörung der Gemeinden im Bebauungsplanverfahren nicht eingehalten wurde. „Der Zweckverband ist anderer Ansicht und wird dies vor der Entscheidung in der Hauptsache noch einmal vortragen und untermauern“, so die aktuelle Mitteilung des ZWIGL.
Der VGH habe der Gemeinde Hammersbach eine Klageberechtigung gegen den Bebauungsplan in Aussicht gestellt, die darauf gründe, dass im Jahr 2016 die Erweiterung des Verbandsgebiets nicht einstimmig beschlossen wurde. „Der Argumentation, die beispielsweise auch das Regierungspräsidium im Genehmigungsverfahren zum Bebauungsplan vertreten hat, dass dem Einstimmigkeitserfordernis durch die Mehrheitsbeschlüsse der drei Kommunalparlamente genüge getan sei, weil diese ihre Vertreter im Zweckverband auch hätten anweisen können, wie sie stimmen müssen, schloss sich das Gericht im Eilverfahren nicht an“, so der ZWIGL-Vorstand.
„Vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand“
Da durch diesen Beschluss nun der Bebauungsplan vorläufig suspendiert sei, habe das Gericht dem BUND in der Folge rückwirkend ein Widerspruchsrecht nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zugesprochen. „Wir haben erst vor Kurzem gesagt, dass man bekannterweise vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist. Dies hat sich kurz darauf mit dem überraschenden Beschluss des VGH bestätigt“, schreiben Göllner, Ludwig und Harris. „Wie die juristischen Auseinandersetzungen weiter verlaufen und wie sie am Ende ausgehen, steht in den Sternen.“
Bis dahin sei jedoch die Ansiedlung von kleinerem Gewerbe auf etwa 2,5 Hektar im Norden der Westerweiterung blockiert. Die Interessenten müssten auf unbestimmte Zeit vertröstet werden. „Dies mag zwar im Interesse des BUND und der BI Schatzboden liegen, kann aber nicht der Koalitionsvereinbarung der Fraktionen von CDU und Grünen in Hammersbach entnommen werden“, erklärt der Zweckverbandsvorstand.
Verbandsvorstand wünscht sich Ausweg
„Der Verbandsvorstand würde sich wünschen, dass aus der verzwickten Lage ein Ausweg gefunden wird, der sowohl das Fortbestehen des Zweckverbandes ermöglicht, als auch langwierige Prozesse mit möglicherweise hohen Schadensersatzforderungen für die Kommunen vermeidet“, so die ZWIGL-Vorstände und Bürgermeister der drei Zweckverbandskommunen Harris (Büdingen), Göllner (Hammersbach) und Ludwig (Limeshain). (jow)