1. Startseite
  2. Region
  3. Main-Kinzig-Kreis
  4. Hammersbach

Hammersbach: ZWIGL-Vorsitzender Michael Göllner warnt vor jahrelangem Stillstand

Erstellt:

Von: Jan-Otto Weber

Kommentare

Zum Richtfest der dritten Logistikhalle der Dietz AG im Mai waren die Protagonisten zuversichtlich (von links): Torsten Schulz, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb Hager Group, Jan Weckler (CDU), Landrat Wetteraukreis, Dr. Wolfgang Dietz, Vorstandsvorsitzender Dietz AG, Michael Göllner, Vorsitzender des Zweckverbands und Bürgermeister von Hammersbach, sowie rechts Hauptgeschäftsführer der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Dr. Gunther Quidde. Sieben Monate später liegt die Zukunft der Halle sowie der „Westerweiterung“ im Ungewissen. ARCHIV
Zum Richtfest der dritten Logistikhalle der Dietz AG im Mai waren die Protagonisten zuversichtlich (von links): Torsten Schulz, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb Hager Group, Jan Weckler (CDU), Landrat Wetteraukreis, Dr. Wolfgang Dietz, Vorstandsvorsitzender Dietz AG, Michael Göllner, Vorsitzender des Zweckverbands und Bürgermeister von Hammersbach, sowie rechts Hauptgeschäftsführer der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Dr. Gunther Quidde. Sieben Monate später liegt die Zukunft der Halle sowie der „Westerweiterung“ im Ungewissen. © Archiv: Jan-Otto Weber

Der Streit um die „Westerweiterung“ des Interkommunalen Gewerbegebiets Limes hat sich in den Tagen vor Weihnachten zugespitzt. Dabei steht das Urteil im Normenkontrollverfahren, das die Gemeinde Hammersbach gegen den Bebauungsplan des Gebiets angestrengt hat, noch aus. Die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren ist für den 19. Januar 2023 angesetzt.

Hammersbach – Derweil diskutierte auch die Zweckverbandsversammlung vergangene Woche über einen Antrag zu dem Thema. Der Büdinger Vertreter Gunnar Bähr (Fraktion Pro Vernunft) regte an, eine juristische Einschätzung einzuholen, ob der Zweckverband (ZWIGL) in diesem Verfahren überhaupt betroffen und zuständig sei. Denn, so sinngemäß seine Argumentation: Wenn der ZWIGL aufgrund eines fehlerhaften Satzungsbeschlusses im Jahr 2016 gar nicht planungsberechtigt für das Gebiet gewesen sei, dann könne man ihn auch nicht belangen.

„Überprüfen kann man ja alles mögliche, das ist unschädlich“, erklärt der Zweckverbandsvorsitzende Michael Göllner im Gespräch mit unserer Redaktion. „Ich persönlich finde diese Argumentation nicht plausibel, schließlich haben wir den Bebauungsplan aufgestellt, der nun angefochten wird. Nach meiner Auffassung wollte Herr Bähr aber vor allem die Absurdität verdeutlichen, dass eine Gemeinde, die dem Verband angehört, quasi gegen sich selbst klagt.“

600.000 Euro für Ausbau von Autobahnanschluss

Der Antrag jedenfalls wurde mehrheitlich angenommen, berichtet Göllner, ebenso wie der Haushaltsentwurf für 2023. Darin ist auch eine Position für den notwendigen Ausbau des Autobahnanschlusses enthalten. Dafür sind 600.000 Euro vorgesehen. „Das ist aus derzeitiger Sicht auskömmlich kalkuliert“, erklärt Göllner. Wann die Maßnahme umgesetzt werde, müsse mit den übergeordneten Behörden abgestimmt werden.

Zudem äußerte sich der Verbandsvorsitzende zur Kritik am Zweckverbandsvorstand bezüglich der „Westerweiterung“, die nach dem Vortrag des von der Gemeinde beauftragten Anwalts Thomas Eichhorn in der Sondersitzung des Hammersbacher Bau- und Planungsausschusses am 14. Dezember auch in der Zweckverbandsversammlung bekräftigt wurde. Auch CDU und Grüne aus Hammersbach hatten sich in den letzten Tagen zu Wort gemeldet, ebenso der Investor Dietz AG.

„Ich habe noch mal klar gemacht, dass es in dem Verfahren nicht darum ging, den Bau der dritten Halle schnell durchzuziehen oder dem Investor einen Gefallen zu tun“, betont Göllner. 2015 sei der Grundsatzbeschluss gefallen, das Projekt sei gegenüber dem Regierungspräsidium konkret für die Firma Hager SE begründet worden, woraufhin die Erweiterung erst möglich geworden sei. „Der Anteil der ausgewiesenen Sonderfläche Logistik im Zielabweichungsverfahren vom Regionalen Flächennutzungsplan ist dabei eine Mindestangabe“, wie Göllner mit Blick auf die knapp acht Hektar Fläche für die dritte Halle des Investors Dietz AG und die verbleibenden 2,5 Hektar Gewerbefläche in der Westerweiterung hervorhebt.

Göllner: Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen

Was die während des B-Planverfahrens aufgekommenen Zweifel bezüglich des fehlerhaften Satzungsbeschlusses von 2016 betreffe, sei der Zweckverband von einer Verjährung ausgegangen. Die Kommunal- und Rechtsaufsicht des Wetteraukreises habe seinerzeit den Beschluss genehmigt. „Auch das Regierungspräsidium hat sich noch mal mit dieser Frage befasst, als der Bebauungsplan zur Genehmigung vorlag“, erklärt Göllner zur Kritik, der Zweckverbandsvorstand hätte im Sommer und Herbst 2021 zusätzliche Gutachten einholen sollen. „Anders als der Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Eilverfahren argumentiert hat, gibt es die Rechtsauffassung, dass durch die in der Vergangenheit getroffenen Beschlüsse der Gemeindeparlamente eine Einstimmigkeit implizit vorhanden war. Solche Widersprüche in der Rechtsauffassung gibt es übrigens auch in anderen Fragen, etwa, ob am Ende automatisch ein Abriss der Halle stehen muss.“

Deshalb geht Göllner davon aus, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung am 19. Januar so oder so eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig zulassen werde. Andernfalls sei noch eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Über das weitere Vorgehen müssten dann die Verbandsgremien entscheiden.

Göllner bietet Verbandsvorsitz an

„Fest steht, dass diese auf Jahre drohende Patt-Situation niemanden zufriedenstellen kann“, meint Göllner. „Eine politische Mehrheit in der Verbandsversammlung ist für die Ansiedlung von Hager. Wir haben ein fertiggestelltes Gebäude. Ich habe in der Verbandsversammlung vorgeschlagen, dass wir uns alle an einen Tisch setzen und vorbehaltlos überlegen, wie wir die Situation lösen.“ Für ihn seien etwa weitere Maßnahmen in puncto erneuerbare Energien oder Klimaschutz vorstellbar. Und auch er persönlich wäre zum Verzicht bereit. „Wenn es um meinen Skalp gehen sollte: Ich muss nicht Verbandsvorsteher sein.“

Selbst für den Fall, dass es irgendwann zu einem neuen Bebauungsplan kommen sollte, müsse man miteinander reden, da der Zweckverband Eigentümer der Flächen im Norden der „Westerweiterung“ sei. Eine „Osterweiterung“ sei unter den momentanen Umständen für ihn nicht vorstellbar, auch wenn der Italienspezialist Waurig sich vergrößern wolle und auch die Stadt Büdingen zahlreiche Firmenanfragen habe. Ob Büdingen die Genehmigung zur Entwicklung auf eigene Faust bekomme, sei fraglich. Schließlich sei das Gewerbegebiet ja gerade unter der Voraussetzung als interkommunales Vorzeigeprojekt befürwortet worden. „Dass der Zweckverband am Ende kein Planungsverband mehr ist, sondern nur noch die gemeinsamen Flächen verwaltet, will doch wohl niemand“, erklärt Göllner. „Vielleicht gibt der Jahreswechsel Gelegenheit, sich darüber Gedanken zu machen.“ (Von Jan-Otto Weber)

Auch interessant

Kommentare