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Verwaltungsgerichtsbeschluss: SPD Hammersbach verweist auf geltendes Recht

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Von: Jan-Otto Weber

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Im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes laufen am 16. März die Bauarbeiten für eine dritte Logistikhalle im Auftrag der Dietz AG.
Im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes laufen am 16. März die Bauarbeiten für eine dritte Logistikhalle im Auftrag der Dietz AG. © Jan-Otto Weber

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am 4. März die aufschiebende Wirkung der Beanstandung von Bürgermeister Michael Göllner (SPD) gegen die Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 26. Oktober 2021 aufgehoben. Nun meldet sich die SPD Hammersbach zu Wort.

Hammersbach – In den Beschlüssen, die nun vom Gemeindevorstand umgesetzt werden müssen, fordert die schwarz-grüne Koalition vom Gemeindevorstand ein juristisches Vorgehen gegen den seit 2. Februar 2022 gültigen Bebauungsplan für die Westerweiterung im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes und eine kleinteilige Gewerbegebietsentwicklung anstelle einer dritten Logistikhalle. Nach ersten Reaktionen der schwarz-grünen Koalition und des Bürgermeisters und Zweckverbandsvorsitzenden Göllner vergangene Woche, bezieht nun auch die SPD Hammersbach in einer ausführlichen Mitteilung Stellung.

„Die schwarz-grüne Koalition, ihr Anwalt Eichhorn und die BI Schatzboden haben in ihren aktuellen Mitteilungen und Veröffentlichungen den Eindruck erweckt, als hätten sie bereits einen entscheidenden Sieg davongetragen. Die Hammersbacher SPD beurteilt den Gerichtsbeschluss deutlich zurückhaltender als die euphorischen Koalitionäre“, so die Sozialdemokraten.

SPD: Stehen zu Beschlüssen, Verträgen und genehmigten Plänen

„Die SPD ist nicht am Wohlbefinden eines Investors interessiert. Sie steht aber zu den mehrheitlich beschlossenen Vorhaben des Zweckverbands Limes und zu geschlossenen Verträgen und genehmigten Plänen. Genau das zeigt, dass uns Sozialdemokraten das Wohl der Gemeinde Hammersbach am Herzen liegt.“

Ausführlich verweist die SPD in ihrer Mitteilung auf die kommunalpolitische Entwicklung der letzten zehn Jahre, um das Vorgehen der Koalition einzuordnen. Die SPD betont, dass etwa die Frage der Planungshoheit der Gemeinde gegenüber dem Zweckverband und der Rechtmäßigkeit des Beschlusses zur Plangebietserweiterung von 2016 noch nicht vom Verwaltungsgericht entschieden seien. „Das bleibt dem späteren Hauptverfahren überlassen.“

Der Beschluss zur Gebietserweiterung wurde seinerzeit nicht einstimmig gefasst, wie von der Satzung für Satzungsänderungen vorgesehen. Eine von drei Gegenstimmen in der Zweckverbandsversammlung stammte vom Fraktionsvorsitzenden und aktuellen Bürgermeisterkandidaten der CDU, Alexander Kovacsek.

Keine Mehrheiten für alternative Vorstellungen

Allerdings hält die SPD Kovacsek in der jetzigen Mitteilung vor: „Auch vor dem angeblichen Fehler beim Beschluss 2016 hat er fünf Jahre niemanden gewarnt und die einjährige Frist zur Beanstandung des Beschlusses verstreichen lassen.“

Der nun eingeschlagene Klageweg resultiert nach Ansicht der SPD daraus, dass es im Zweckverband keine Mehrheit für die Vorstellung der Koalition gebe, alle über Jahre gefassten Beschlüsse zu kippen. Der Widerstand gegen die Westerweiterung des Gewerbegebietes komme um Jahre zu spät, so die SPD. Für alternative Vorstellungen seien keine politischen Mehrheiten zu gewinnen gewesen.

Die Entwicklung sei inzwischen weit gediehen, so die SPD. Nicht etwa, weil sie im Interesse eines Investors eilig etwas „durchprügeln“ wolle, „sondern weil alle beteiligten Gremien und Behörden nach Recht und Gesetz ihre Entscheidungen getroffen haben“. Die Mehrheit im Zweckverband (Freie Wähler, Pro Vernunft und SPD) teile die schwarz-grünen Auffassungen ausdrücklich nicht, so die SPD. „Die Koalition hat den Wettbewerb um die bessere politische Idee im Zweckverband verloren. Weil Schwarz-Grün sich damit aber nicht abfinden will, soll geklagt werden.“

Bewerber für kleine Flächen brauchen Planungssicherheit

Angesichts der nun wohl langwierigen juristischen Auseinandersetzungen wiederholt die SPD ihren Standpunkt: „Wir sind an dem Punkt, an dem die Koalition einsehen müsste, dass alle ihre Bemühungen mindestens fünf Jahre zu spät kommen. Wer hier nicht innehält, der macht es nicht nur für die Gemeindekasse immer teurer, er sorgt auch für miese Stimmung in den Verbandsgemeinden und vertieft Gräben in der Bevölkerung.“ Und die SPD fügt hinzu: „Die Koalition sollte ihre Illusion, sie könnte den Bau des dritten Gebäudes in der Westerweiterung noch verhindern, endgültig begraben. Das wäre ein deutliches Signal der Planungssicherheit auch für die regionalen und örtlichen Bewerber für die "kleinen" Flächen im Nordwesten des Plangebietes.“

Beim Beschluss des Verwaltungsgerichts, die aufschiebende Wirkung der Beanstandung des Bürgermeisters aufzuheben, handele es sich um eine rein vorläufige Entscheidung, stellt die SPD fest. „Eine endgültige Entscheidung wird erst im sogenannten Hauptverfahren durch das Verwaltungsgericht getroffen. Insbesondere wurde weder über den Bebauungsplan noch über irgendeine Baugenehmigung entschieden. Nach geltender Rechtslage existieren ein Bebauungsplan und erste Baugenehmigungen zum Bau des 3. Gebäudes. Das gilt im Übrigen auch für den Regionalplan und den Flächennutzungsplan.“

Erst die kommenden Verhandlungen würden zeigen, ob die Westerweiterung und der entsprechende Bebauungsplan angefochten werden könnten oder nicht. Bis dahin gelte die Rechtslage, dass es eine gültige Erweiterung des Verbandsgebietes sowie einen rechtskräftigen Bebauungsplan gebe. „Der Zweckverband muss sich auf dieser Grundlage vertragstreu verhalten.“

Koalition sieht klare inhaltliche Äußerung des Gerichts

Die schwarz-grüne Koalition hat am Mittwoch unmittelbar auf die Stellungnahme der SPD Hammersbach zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt reagiert. Das Verwaltungsgericht habe die „rechtswidrige Blockade der Gemeindevertretung durch Bürgermeister Göllner aufgehoben“. Sämtliche Kosten der gerichtlichen Entscheidung seien von Göllner verursacht.„Diese Wirklichkeit sollte auch von Göllner und der SPD akzeptiert werden“, meint die Koalition.

Auch inhaltlich habe sich das Verwaltungsgericht bemerkenswert klar geäußert. Dort heiße es wörtlich: „Insbesondere begegnet die Annahme des Antragsgegners [Bürgermeister Göllner], die Verbandserweiterung sei auch ohne einstimmigen Beschluss in der Verbandssitzung wirksam, durchgreifenden Bedenken.“ Genau auf diesen Fehler habe die schwarz-grüne Koalition immer wieder hingewiesen. Nicht zuletzt in der Gemeindevertretung und in der Zweckverbandssitzung vor dem Offenlagebeschluss des „Bebauungsplans Erweiterung West“.

„Immer wieder auf das Problem hingewiesen“

„Im Übrigen wurde auch in zahlreichen Einwendungen gegen den Bebauungsplan auf das Problem hingewiesen. Mehr als sachlich zu warnen, konnten wir nicht tun. Das alles wurde von Göllner und der SPD bewusst ignoriert oder kleingeredet, um schnellstmöglich Fakten schaffen zu können.“

Wenn die SPD nun behaupte, das Bemühen der Koalition komme fünf Jahre zu spät, stelle dies ein durchschaubares Ablenkungsmanöver dar, da der Bebauungsplan erst kürzlich bekanntgemacht worden sei und deshalb erst jetzt rechtlich überprüft werden könne. (Jan-Otto Weber)

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