Gefährdungsanalyse für Strandbad Kinzigsee und Freibad macht Maßnahmen erforderlich

Die Gefährdungsanalyse von Freibad und Strandbad Kinzigsee führt zu einigen Maßnahmen, die die Stadt Langenselbold vornehmen muss. Vor allem muss nun ein mindestens 1,80 Meter hoher Zaun die beiden Gaststätten vom Areal des Strandbads abtrennen. Damit soll vor allem verhindert werden, dass Kinder unbeaufsichtigt auf das Gelände gelangen und dann möglicherweise im See ertrinken.
Langenselbold – Die Teilnahme von Mitarbeitern des städtischen Bauamts an einer Weiterbildung des Hessischen Städte- und Gemeindebunds und der GVV Kommunalversicherung zur Verkehrssicherungspflicht bei Wasserflächen förderte zutage, dass die Stadt Langenselbold dringend ein Gutachten zur Bewertung der Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht von Strandbad und Freibad benötigt. Eine solche Gefährdungsanalyse war bisher nämlich für keines der beiden Bäder jemals vorgenommen worden.
Bisher gab es zu den beiden Bädern kein Gutachten zur Verkehrssicherheit
Entsprechend wurde im Oktober die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) GmbH mit gutachtlichen Stellungnahmen zur Bewertung der Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht für Strand- und Freibad beauftragt. Prof. Dr. Carsten Sonnenberg, der Mitglied des Erweiterten Vorstands der DGfdB ist, erläuterte im Rahmen der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses (PBUA) die wichtigsten Ergebnisse der beiden Gefährdungsanalysen.
Dabei fallen die vorzunehmenden Maßnahmen beim Freibad deutlich weniger stark ins Gewicht als beim Strandbad. So heißt es im Gutachten für das Freibad unter anderem: „Die Untersuchung hat ergeben, dass die Anzahl an Wasseraufsichtskräften im Freibad bei allen Betriebszuständen ordnungsgemäß ist, wenn im Bedarfsfall das Schließen von Attraktionen erfolgt. Damit liegt diesbezüglich keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Bei einem Unfall wird insofern keine straf- und zivilrechtliche Haftung der verantwortlichen Personen, auch im Rahmen des Organisationsverschuldens, angenommen.“
Beschilderungen müssen in beiden Bädern erneuert werden
Wichtige Empfehlungen umfassen die Kontrolle, ob das Arbeitszeitgesetz bei den Mitarbeitern im Freibad auch bezüglich der vorgeschriebenen Pausen eingehalten wird. Und vor allem ist es zukünftig nötig, eine Service- oder Securitykraft vorzusehen, die die regelmäßigen Kontrollen am Kleinkinderbecken sowie die Aufsicht an der Hangrutsche übernimmt. „Am Kleinkinderbecken hat eine ordnungsgemäße Übertragung der Wasseraufsicht auf die Begleitperson zu erfolgen“, heißt es außerdem bei den Empfehlungen. Des Weiteren sind die Beschilderungen an mehreren Stellen unvollständig (so fehlt beispielsweise die Angabe der Wassertiefe am Rutschenlande- und Kleinkinderbecken), müssen ergänzt beziehungsweise durch eine DIN-gerechte Beschilderung ersetzt werden. Nicht mehr auf dem neuesten Stand ist auch die Haus- und Badeordnung sowohl im Frei- als auch im Strandbad. Beide Ordnungen, so Dr. Sonnenberg in seiner Ausführung zu den Ergebnissen, müssten aktualisiert werden.
Leiter des Strandbads muss eine Fachkraft sein
Gravierender sind die Maßnahmen, die aufgrund der Gefährdungsanalyse im Strandbad vorgenommen werden müssen. Dabei ging es Dr. Sonnenberg in seinen Ausführungen zunächst um einen wichtigen organisatorischen Punkt. So müsse als Badleiter eine Fachkraft (Schwimmmeister, Fachangestellter für Bäderbetriebe) eingesetzt werden, reiche es nicht, die Leitung einem Rettungsschwimmer zu übertragen. Diese Änderung ist aber nach Ansicht des Gutachters „problemlos möglich, da zwei Fachkräfte im Freibad vorhanden sind, die auch die Leitung des Strandbads übernehmen könnten.
„Ansonsten besteht bei einem Unfall das Risiko, dass wegen eines Organisationsverschuldens und der damit verbundenen Umkehr der Beweislast eine zivil- und unter Umständen auch strafrechtliche Haftung der Verantwortlichen besteht“, erläuterte Dr. Sonnenberg die Konsequenzen. Ähnlich wie im Freibad müssen zudem die Beschilderungen DIN-gerecht umgerüstet und die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der Pausen der Mitarbeiter kontrolliert werden.
Sicherheit und Wassertiefen sprechen gegen mobile Badeinseln
Einschränkungen gibt es bei Attraktionen im Wasserbereich, die nur bis zu einer Tiefe von fünf Metern platziert werden dürfen. Da die Tiefen im Kinzigsee variieren und hier auch der Sicherheitsaspekt eine entscheidende Rolle spielt, wurde im Laufe der PBUA-Sitzung deutlich, dass der Antrag der FDP nicht weiter verfolgt werden kann, zur Attraktivitätssteigerung Badeinseln in Form von „Aqua Park Modulen“ anzuschaffen. Der Nichtschwimmerbereich darf zudem nur eine maximale Wassertiefe von 1,35 Metern aufweisen.
Ein für Dr. Sonnenberg entscheidender „Knackpunkt“ bezieht sich jedoch nicht direkt auf den Wasserbereich, sondern auf den nicht beschränkten Zugang von den beiden Gaststätten „Villa Aurora“ und Bistrorante „Caruso“ zum Strandbadareal. Denn außerhalb der Badöffnungszeiten ist das Gelände des Strandbads geschlossen zu halten, so Dr. Sonnenberg, damit „insbesondere Kinder nicht in das Bad gelangen können, sodass dort Ertrinkungsunfälle vermieden werden“. Das Problem besteht nun auch während der Badesaison darin, dass das Bad um 21 Uhr geschlossen wird, während die Gastronomie bis 23 Uhr geöffnet bleibt.
Gutachten auch Thema im Selbolder Stadtparlament
„Diese weist einen Außenbereich (Terrasse) auf, von dem die Liegewiese und damit der Badebereich betreten werden kann. Das ist nicht zulässig, sodass der Zutritt gesperrt werden muss“, so der Gutachter. Demzufolge müsste bis zum Beginn der Badesaison eine Abtrennung zwischen Gastronomie und Strandbad mittels eines 1,80 Meter hohen Zauns erfolgen. Geklärt werden müsste auch noch der Standort des Zauns, denn nur wenige Meter von den Gaststätten entfernt befindet sich auf dem Areal des Strandbads ein Spielplatz, der bisher von Kindern auch außerhalb der Badesaison genutzt wird, die Gäste in den Restaurants sind. Mit beiden Gutachten beschäftigt sich am Montag auch das Stadtparlament.
Von Lars-Erik Gerth