Häuserkampf im Niedertal III: Kläger und Beklagter schweigen

Langenselbold. Der Streit um das Baugebiet Niedertal III geht weiter: Die Stadt Langenselbold möchten den Zwist am liebsten außergerichtlich beilegen. Ob es soweit kommt, ist unklar. Kläger und Beklagter schweigen.
Von Torsten Kleine-Rüschkamp
Weder der Kläger noch der Beklagte möchten im Normenkontrollverfahren um das Langenselbolder Baugebiet Niedertal III öffentlich Stellung nehmen zu dem vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel angestrengten Prozess.
Von einem Langenselbolder Landwirt wird die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Niedertal III angezweifelt. Er sieht die Erweiterungsmöglichkeit seines Betriebes eingeschränkt durch die unmittelbare Nähe des geplanten Wohngebietes.Rinderstall abgelehntZuvor hatte die Stadt einen Bauantrag des Landwirtes abgelehnt. Er hatte einen Antrag auf Errichtung eines Rinderstalls mit 100 Tieren gestellt. Außerdem hatte er Einwände gegen den Bebauungsplan geltend gemacht, der im Frühjahr vergangenen Jahres vom Stadtparlament beschlossen worden war.Zu der von Bürgermeister Jörg Muth überraschend ausgesprochenen Bitte um eine außergerichtliche Einigung hieß es von Seiten des Klägers auf Anfrage unserer Zeitung: Weder der klagende Landwirt noch dessen Rechtsanwalt wollten sich derzeit öffentlich zu der Klage äußern.Muth schweigtMuth hat es ebenfalls abgelehnt, unserer Zeitung Informationen zum Sachstand des Rechtsstreites aus Sicht der Verwaltung zu geben. Zu Fragen wie zum Beispiel nach einer etwaigen Rückstellung von Finanzmitteln im Falle einer Niederlage vor Gericht, wollte der Rathaus-Chef ebenfalls nichts sagen.
Wann ein Urteil in dem Normenkontrollverfahren mit dem Aktenzeichen 3C933/16.N zu erwarten ist, dazu gibt es keine verlässliche Aussage. Muth sprach unlängst „von Jahren“, mit denen er bis zum Abschluss des Verfahrens rechne. Heinrich Pabst, Richter am Verwaltungsgerichtshof Kassel und verantwortlicher Pressesprecher, hat ‧‧– wie bereits berichtet – den Zeitpunkt einer öffentlichen Verhandlung beziehungsweise eines Urteils auch nicht eingrenzt, weil das derzeit nicht möglich sei.82 Grundstücke vergebenAuch zu dem Appell Muths, sich an einen Tisch zu setzen und sich außergerichtlich zu einigen, wollte sich die Seite des Klägers nichts äußern. Die Stadt Langenselbold hat bereits mit der Erschließung des Baugebietes Niedertal III begonnen.Nach den jüngsten öffentlichen Aussagen Muth – so geäußert beim Neujahrsempfang der Gründaustadt – hat die Stadt 82 Grundstücke vergeben, davon 61 Grundstücke bei einer nichtöffentlichen Verlosung. Muth hatte im Zuge dieser Veranstaltung den Grundstückskäufern bei einer Niederlage der Stadt vor Gericht zugesagt, den Kaufpreis zurück zu erstatten.Muth hatte davon gesprochen, dass in diesem Jahr mit dem Bau der ersten Häuser im Niedertal III begonnen werden kann. Die Stadt plant im Anschluss an dieses Wohngebiet direkt östlich davon die Erschließung des Baugebietes Niedertal IV.