Grüne, SPD und WAM veröffentlichen Faktencheck

Der Sozialausschuss hat beschlossen, auf den Festplätzen in Bischofsheim und Hochstadt Leichtbauhallen zur Unterbringung von Geflüchteten zu errichten. Die Diskussion über die Standorte schlägt seit Tagen hohe Wellen (wir berichteten). Jetzt haben die Maintaler Grünen, die SPD und die WAM einen ausführlichen Faktencheck veröffentlicht und klären über die Hintergründe der Entscheidung auf.
Maintal - „Die Aussagen in den sozialen Medien, die Online-Petition, aber vor allem, dass mit falschen Tatsachen gearbeitet wird, ist besorgniserregend“, erklären die drei Fraktionen, warum sie für Aufklärung sorgen und die Diskussion versachlichen wollen. Rund 300 Plätze für die vom Kreis zugewiesenen Geflüchteten fehlen in diesem Jahr in Maintal. Der Sozialausschuss hatte Anfang Februar diskutiert, wie weitere Kapazitäten geschaffen werden könnten: in den Bürgerhäusern, mit Leichtbauhallen, weiteren Containern oder durch den Bau fester Unterkünfte wie in der Rhönstraße.
Die Belegung der Bürgerhäuser sei mit „breitem Konsens verworfen worden“, da dies zu einer „massiven Störung des sozialen Friedens führen würde, weil weder Vereinssport noch kulturelle Veranstaltungen“ mehr stattfinden könnten. Aus Zeitgründen – ein Containerdorf fertigzustellen, würde mindestens neun Monate dauern – habe sich der Ausschuss für die Anmietung von Leichtbauhallen von Mai/Juni dieses Jahres bis spätestens Ende 2024 entschieden. Parallel dazu soll mit der Maintal Immobilien Gesellschaft über den Bau weiterer Gemeinschaftsunterkünfte verhandelt werden. Auf die Frage, wo die Hallen aufgestellt werden können, wurden folgende Standorte genannt:
Folgende Möglichkeiten gab es:
- Festplätze in Hochstadt und Bischofsheim: Beide Areale gehören der Stadt. Die erforderliche technische Infrastruktur sei vorhanden.
- Real-Gelände: Das Grundstück gehört Instone Real Estate. Ein Mietvertrag mit Real besteht noch für mehrere Jahre. Daher ist unklar, ob und zu welchen Kosten die Stadt es mieten könnte.
- Grünfläche gegenüber dem Bürgerhaus Bischofsheim: Das Gelände gehört der evangelischen Kirchengemeinde und soll für den Bau des neuen Bürgerhauses genutzt werden. Die Stadt müsse der Kirche Erbpachtzins zahlen, sobald sie das Grundstück nutzt. Die Kosten seien unklar. Zudem müsse das Gelände aufgeschüttet werden. Problematischer wäre aber die Zeit, die es brauche, um den Erbbaurechtsvertrag zu ändern, dem Kirche und Stadtverordnete zustimmen müssten.
- Kling-Gelände: Das Grundstück müsse auf seine technische Infrastruktur und auf Kampfmittel hin geprüft werden. Ferner weisen die Fraktionen auf die Wildschweinplage in. „Sollte die Wiese genutzt werden, dann nur, wenn Schutzmauern gegen die Wildschweine errichtet werden können“, heißt es im Faktencheck. Kostenpunkt: unklar.
- Grünfläche Edisonstraße: Das Grundstück sei in Privatbesitz. Sowohl die Frage der technischen Infrastruktur als auch der Kauf-, Miet- oder Pachtpreis seien unklar. Mehrere Faktoren (Zeit, Kosten) sprächen dagegen.
- Gewerbegebiet Maintal West: Eigentümer seien Frankfurt und die Stiftung Heilig Geist. Nur die Verkehrsflächen seien auf Altlasten und Kampfmittel geprüft. Ob dies für das komplette Gelände zutreffe, sei zum Zeitpunkt der Entscheidungen unbekannt gewesen. Beide Eigentümer wollten das Areal als Gewerbegebiet vermarkten. Der Zeitfaktor sei hier höchst problematisch: Verhandlungen mit der Stadt Frankfurt und der Stiftung seien langwierig. Die Kosten müssten von der Stadt getragen werden.
- Gewerbegebiet Maintal Mitte: Das Areal sei zu Teilen Eigentum der Stadt und zu Teilen in Privatbesitz. Die technische Infrastruktur sei nur teilweise vorhanden. Auch auf Altlasten müsse die „Verdachtsfläche“ hin untersucht werden.
- Ambrosius-Gelände: Besitzer des Grundstücks ist Instone, der es der Stadt für einen bestimmten Zeitraum kostenfrei überlassen würde. Diese Aussage habe dem Ausschuss zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht vorgelegen, schreiben Grüne, SPD und WAM. „Das ist keine Grundlage für eine Entscheidung, die aber an diesem Abend getroffen werden musste“, erklären die drei Fraktionen. Unklar sei, welche technische Infrastruktur vorhanden ist und ob es Kampfmittel und Altlasten gebe.
Kosten und Zeit wichtigste Kriterien
Angesichts der angespannten Haushaltslage seien die Kosten das wichtigste Kriterium gewesen. Die Stadt müsse schon Miete für die Hallen zahlen. Deshalb seien zunächst die Flächen in ihrem Besitz ins Auge gefasst worden, um keine zusätzlichen Kosten zu verursachen. Zweites Kriterium sei der Zeitfaktor gewesen. Stadteigene Flächen könnten kurzfristig genutzt, Bauanträge zeitnah gestellt werden. Immerhin müsse die erste Halle schon im Mai, spätestens im Juni bezogen werden können. Man sei ohnehin schon „spät dran“.
Ein weiteres Kriterium für Grüne und SPD war es, die Geflüchteten nicht auf Dörnigheim zu „konzentrieren“. Derzeit seien hier schon 80 Prozent der Geflüchteten untergebracht. Und der Main-Kinzig-Kreis plant im Gewerbegebiet eine weitere Unterkunft. Beide Fraktionen befürchten dadurch einen „massiven Druck“ auf Schulen und Betreuungseinrichtungen.
„Temporäre Nutzung“ der Festplätze
„Deshalb haben wir bei der Besprechung der einzelnen Standorte auch eine gerechtere Verteilung auf die Stadtteile abgewogen“, werden Grünen-Fraktionschefin Monika Vogel und Necdet Kalipcioglu, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Sozialausschusses, zitiert. Nach Abwägung aller Fakten habe der Sozialausschuss deshalb für die schnellste und kostengünstigste Variante gestimmt: die beiden Festplätze in Hochstadt und Bischofsheim.
Bei den Leichtbauhallen handele es sich außerdem nur um eine „temporäre Nutzung“ bis spätestens Ende des Jahres 2024. Der Magistrat sei beauftragt, nach Orten zu suchen, wo Festbauten entstehen könnten. „Wenn man mit dem Aufstellen von Leichtbauhallen im Stadtteil Bischofsheim beginnt, so wäre der Festplatz Hochstadt erst zu einem späteren Zeitraum tangiert“, werben Grüne, SPD und WAM um Verständnis bei denjenigen, die den Hochstädter Festplatz für Kinder und Jugendliche erhalten wollen. Zudem werde in beiden Stadtteilen „nicht der gesamte Platz in Anspruch genommen, sondern nur Teilflächen und das auch nur für rund eineinhalb Jahre“. bme