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Grüne, SPD und WAM veröffentlichen Faktencheck

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Wenn auf dem Festplatz in Bischofsheim die erste Leichtbauhalle für Geflüchtete aufgestellt wird, kann Hochstadt seinen Festplatz länger wie gewohnt nutzen, erklären Grüne, SPD und WAM im Faktencheck.
Wenn auf dem Festplatz in Bischofsheim die erste Leichtbauhalle für Geflüchtete aufgestellt wird, kann Hochstadt seinen Festplatz länger wie gewohnt nutzen, erklären Grüne, SPD und WAM im Faktencheck. © PATRICk SCHEIBER

Der Sozialausschuss hat beschlossen, auf den Festplätzen in Bischofsheim und Hochstadt Leichtbauhallen zur Unterbringung von Geflüchteten zu errichten. Die Diskussion über die Standorte schlägt seit Tagen hohe Wellen (wir berichteten). Jetzt haben die Maintaler Grünen, die SPD und die WAM einen ausführlichen Faktencheck veröffentlicht und klären über die Hintergründe der Entscheidung auf.

Maintal - „Die Aussagen in den sozialen Medien, die Online-Petition, aber vor allem, dass mit falschen Tatsachen gearbeitet wird, ist besorgniserregend“, erklären die drei Fraktionen, warum sie für Aufklärung sorgen und die Diskussion versachlichen wollen. Rund 300 Plätze für die vom Kreis zugewiesenen Geflüchteten fehlen in diesem Jahr in Maintal. Der Sozialausschuss hatte Anfang Februar diskutiert, wie weitere Kapazitäten geschaffen werden könnten: in den Bürgerhäusern, mit Leichtbauhallen, weiteren Containern oder durch den Bau fester Unterkünfte wie in der Rhönstraße.

Die Belegung der Bürgerhäuser sei mit „breitem Konsens verworfen worden“, da dies zu einer „massiven Störung des sozialen Friedens führen würde, weil weder Vereinssport noch kulturelle Veranstaltungen“ mehr stattfinden könnten. Aus Zeitgründen – ein Containerdorf fertigzustellen, würde mindestens neun Monate dauern – habe sich der Ausschuss für die Anmietung von Leichtbauhallen von Mai/Juni dieses Jahres bis spätestens Ende 2024 entschieden. Parallel dazu soll mit der Maintal Immobilien Gesellschaft über den Bau weiterer Gemeinschaftsunterkünfte verhandelt werden. Auf die Frage, wo die Hallen aufgestellt werden können, wurden folgende Standorte genannt:

Folgende Möglichkeiten gab es:

Kosten und Zeit wichtigste Kriterien

Angesichts der angespannten Haushaltslage seien die Kosten das wichtigste Kriterium gewesen. Die Stadt müsse schon Miete für die Hallen zahlen. Deshalb seien zunächst die Flächen in ihrem Besitz ins Auge gefasst worden, um keine zusätzlichen Kosten zu verursachen. Zweites Kriterium sei der Zeitfaktor gewesen. Stadteigene Flächen könnten kurzfristig genutzt, Bauanträge zeitnah gestellt werden. Immerhin müsse die erste Halle schon im Mai, spätestens im Juni bezogen werden können. Man sei ohnehin schon „spät dran“.

Ein weiteres Kriterium für Grüne und SPD war es, die Geflüchteten nicht auf Dörnigheim zu „konzentrieren“. Derzeit seien hier schon 80 Prozent der Geflüchteten untergebracht. Und der Main-Kinzig-Kreis plant im Gewerbegebiet eine weitere Unterkunft. Beide Fraktionen befürchten dadurch einen „massiven Druck“ auf Schulen und Betreuungseinrichtungen.

„Temporäre Nutzung“ der Festplätze

„Deshalb haben wir bei der Besprechung der einzelnen Standorte auch eine gerechtere Verteilung auf die Stadtteile abgewogen“, werden Grünen-Fraktionschefin Monika Vogel und Necdet Kalipcioglu, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Sozialausschusses, zitiert. Nach Abwägung aller Fakten habe der Sozialausschuss deshalb für die schnellste und kostengünstigste Variante gestimmt: die beiden Festplätze in Hochstadt und Bischofsheim.

Bei den Leichtbauhallen handele es sich außerdem nur um eine „temporäre Nutzung“ bis spätestens Ende des Jahres 2024. Der Magistrat sei beauftragt, nach Orten zu suchen, wo Festbauten entstehen könnten. „Wenn man mit dem Aufstellen von Leichtbauhallen im Stadtteil Bischofsheim beginnt, so wäre der Festplatz Hochstadt erst zu einem späteren Zeitraum tangiert“, werben Grüne, SPD und WAM um Verständnis bei denjenigen, die den Hochstädter Festplatz für Kinder und Jugendliche erhalten wollen. Zudem werde in beiden Stadtteilen „nicht der gesamte Platz in Anspruch genommen, sondern nur Teilflächen und das auch nur für rund eineinhalb Jahre“.  bme

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