Deal unter Geschwistern: Drogenhandel zum Freundschaftspreis hat Folgen

Wegen mutmaßlichen Drogenhandels und Waffenbesitz wird vor dem Hanauer Landgericht gegen ein Paar aus Maintal verhandelt. Ermittelt wird bereits seit 2018.
Maintal – Dieses Geschäft hat sich nicht ausgezahlt: Eine Frau aus Maintal verkauft ihrem Bruder rund 200 Gramm Haschisch zum Freundschaftspreis von 500 Euro. Auf dem Weg zurück in die Heimat wird der Mann von der Polizei angehalten, die Drogen werden entdeckt. Nun sitzt die Maintaler Frau gemeinsam mit ihrem Verlobten auf der Anklagebank des Landgerichts Hanau.
Denn bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung bei der Frau in Maintal wird neben einer nicht geringen Menge Haschisch und einer Feinwaage auch ein Revolver gefunden – geladen und schussbereit. Insgesamt werden dem Pärchen der Besitz von 800 Gramm Haschisch und das unerlaubte Handeltreiben sowie der unerlaubte Besitz der Schusswaffe vorgeworfen.
Anklage gegen mutmaßliche Drogendealer aus Maintal: Beide mit kleineren Vorstrafen
Ereignet hatten sich die Fälle bereits im Dezember 2018. Im Juni 2020 folgte der erste Versuch für den Prozess, eine verfahrensbeendende Absprache scheiterte damals am Veto des Staatsanwalts. Zusätzlich nach hinten verschoben werden musste der Prozess aufgrund der Schwangerschaft der Angeklagten. Das Baby ist mittlerweile das große Glück der beiden, wie sie freudig erzählen.
Nun wird das Pärchen allerdings von der Vergangenheit eingeholt. Denn es steht einiges auf dem Spiel. Sowohl die Angeklagte als auch ihr Verlobter sind keine unbeschriebenen Blätter, haben eine Handvoll kleinere Einträge in ihren Strafregistern vorzuweisen. Sie saß vor einigen Jahren eine mehrmonatige Jugendstrafe wegen Diebstahls und versuchten Computerbetrugs ab, er musste wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl anderthalb Jahre ins Gefängnis, eine Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmittel läuft derzeit noch. Allerdings stammt diese aus dem Jahr 2019, also nach den nun zu verhandelnden Taten. Angesichts dieser Vorgeschichten würde eine Verurteilung so gar nicht in die Lebensplanung der beiden passen. Freiheitsstrafen von fünf Jahren aufwärts stehen im Raum.
Prozess wegen Drogenhandels in Maintal: Spurenlage ist nicht eindeutig
Das wissen auch die beiden Verteidiger Nils Dick und Till Gutsche. Beide bemühen sich nach der Anklageverlesung von Staatsanwalt Mathias Pleuser um einen Deal. Die Angeklagte C. soll nur für den Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln belangt werden, ihr Verlobter S. für den unerlaubten Waffenbesitz. Staatsanwalt Pleuser stimmt dem Ganzen jedoch nicht zu. Schließlich sei die Sachlage noch nicht geklärt. Konkret geht es darum, wem der im Schlafzimmerschrank gefundenen Revolver gehört. Gerade mit Blick auf die Mutter und eine mögliche empfindliche Gefängnisstrafe ein entscheidender Punkt.
Die Spurenlage ist nicht unbedingt eindeutig. Nur am Abzug und am Spannhebel des Revolvers konnten die Experten des Landeskriminalamts Spuren feststellen. Überwiegend stammen diese von S., aber auch kleine DNA-Spuren von C. wurden festgestellt. Diese können, das erläuterte eine LKA-Beamte, aber auch über einen sogenannten Sekundärtransfer an den Revolver gekommen sein. So möglicherweise über die Kleidung in dem Kleiderschrank, über einen vorherigen Händedruck oder auch über zuvor von beiden Angeklagten berührte Gegenstände. Eindeutig bestimmen könne man das nicht. Auszuschließen sei ein solcher Sekundärtransfer nicht.
Anklage wegen Drogenhandels und Waffenbesitz: Revolver gibt Rätsel auf
Die Aussagen von zwei Polizeibeamten, die bei der Wohnungsdurchsuchung und der vorläufigen Festnahme von C. beteiligt waren, könnten die Angeklagte zumindest entlasten. Demnach habe die Frau überrascht und aufgelöst gewirkt, als der Revolver gefunden wurde. Zudem habe sie Nachfragen zu der Waffe nicht beantworten können und ahnungslos gewirkt, sagt einer der Beamten.
Der über 700 Gramm schwere Revolver sei aufgrund seines Gewichts und der komplizierten Handhabung auch nicht unbedingt für Frauen geeignet. „Ich hatte das Gefühl, dass C. keine Ahnung von der Waffe hatte“, sagt einer der Beamten. Der Angeklagte S. hatte ebenfalls Zugang zu der Wohnung, in der sich das langjährige Paar oft gemeinsam aufhielt.
Über ihren Verteidiger räumte C. den Verkauf von Haschisch an ihren Bruder und den zeitweiligen Besitz der Drogen ein, von der Waffe habe sie allerdings keine Kenntnis gehabt. Der Verteidiger von S. erklärte, dass sein Mandant nichts von Drogen in der Wohnung und dem Verkauf gewusst habe. Auf die Waffe wollte er jedoch nicht weiter eingehen. Beide Angeklagten würden seit einiger Zeit keine Drogen mehr konsumieren. Der Prozess wird fortgesetzt. (Michael Bellack)