„Haarsträubende Geschichte“: Staatsanwalt beantragt mehrjährige Haftstrafe für Paar aus Maintal

Als Staatsanwalt Mathias Pleuser sein gefordertes Strafmaß verkündet, fließen auf der Anklagebank Tränen. Die Angeklagte C. müht sich, die Fassung zu wahren, auch ihr mitangeklagter Verlobter S. kämpft mit den Emotionen. Das Pärchen könnte, folgt das Gericht dem Plädoyer des Staatsanwalts, für einige Jahre ins Gefängnis wandern. Eine bittere Vorstellung für die beiden Angeklagten aus Maintal, die nicht zuletzt durch ihr gemeinsames Kind im Leben gerade angekommen scheinen.
Maintal/Hanau – Zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten war dies nicht der Fall, das war im Dezember 2018. Seitdem hat sich einiges geändert im Leben der beiden. Aber die Taten können deshalb auch nicht einfach vergessen werden. Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubter Waffenbesitz werden dem Paar vorgeworfen (wir berichteten).
Über ihre Verteidiger räumten beide Angeklagten einen Teil der Vorwürfe ein. S. soll sich, aufgrund von nicht näher benannten Problemen mit anderen Personen und entsprechenden Bedrohungen eine Waffe besorgt und diese im Kleiderschrank der Wohnung von C. abgelegt haben. Am Abend, bevor die Wohnung durch Polizeibeamte durchsucht wurde, nachdem der Bruder von C. mit 200 Gramm Haschisch erwischt wurde. C. soll von dieser Waffe keine Kenntnis gehabt haben – obwohl diese recht offensichtlich zwischen den Kleidungsstücken lag.
C. dagegen räumte den Verkauf von Drogen an ihren Bruder und den Besitz von insgesamt acht Haschischplatten zu je 100 Gramm ein. Davon jedoch habe wiederum S. keine Kenntnis gehabt. Beide hätten zusammen jedoch Drogen konsumiert und auch eine gewisse Menge zum Selbstkonsum behalten.
Für Staatsanwalt Pleuser sind die Angaben der beiden Angeklagten nicht glaubwürdig. „Hier werden die Tatvorwürfe untereinander aufgeteilt. Der eine hatte nur die Waffe, die andere nur die Drogen“, so Pleuser. Als „Freund klarer Worte“ stellt er klar: „Das sind aus meiner Sicht Aussagen, die auf haarsträubende Weise falsch sind, was klar taktisch motiviert ist.“
Dass C. die Dealerin gewesen sein soll, nimmt Pleuser den Angeklagten nicht ab. Vor allem, weil ihr Verlobter S. schon wegen Taten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln vorbestraft ist. C. hat zwar Einträge im Strafregister vorzuweisen, mit Drogen haben die aber nichts zu tun.
„Man kann alle Indizien im Einzelnen angreifen, die Plausibilität spricht dagegen. Nichts spricht dafür, dass die Einlassungen der Angeklagten Substanz haben“, so Pleuser. Da Nachfragen von Seiten der Verteidigung nicht erlaubt wurden, habe man die Behauptungen nicht genauer überprüfen können. Aus Sicht des Staatsanwalts ist die Beweislage daher erdrückend. Er fordert für die Angeklagte C. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, für den Angeklagten S. sechs Jahre Haft.
Naturgemäß anders sieht das die Verteidigung der beiden Angeklagten. Till Gutsche, der S. vertritt, erklärte, dass es keine Beweis für den Drogenhandel gegen seinen Mandanten gebe. Dass er bei seinen vagen Aussagen, er habe die Waffe aufgrund von Bedrohungen gekauft, bleibt, sei verständlich. „In gewissen Milieus will man andere nicht belasten, auch wenn man durch den 31er-Paragraf einen Vorteil hätte“, so Gutsche in seinem Plädoyer, dem sich die Verteidigung von C. im Wesentlichen anschließt. Zudem müsse die geänderte Lebenssituation bedacht werden. Beide Angeklagten würden keine Drogen mehr konsumiere, gehen einer geregelten Arbeit nach und haben ein gemeinsames Kind. Angesichts plädieren die Verteidiger für eine Bewährungsstrafe bei beiden Angeklagten.
Das Urteil fällt am morgigen Freitag, 30. September.
Von Michael Bellack