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Heckenschnitt trotz Brut-und Setzzeit: Gartenbaubetriebe ärgern sich über ignorante Kunden

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Formschnitt ja, radikaler Rückschnitt nein: In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist Brut- und Setzzeit. Gartenbesitzer müssen in dieser Zeit die Vorschriften einhalten.
Formschnitt ja, radikaler Rückschnitt nein: In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist Brut- und Setzzeit. Gartenbesitzer müssen in dieser Zeit die Vorschriften einhalten. © Kristina Bräutigam

Strahlend blauer Himmel, sommerliche Temperaturen: Das Traumwetter der vergangenen Woche lockte die Menschen scharenweise ins Freie. Auch so manchem Gartenbesitzer juckte es in den Fingern. Wer jedoch glaubt, munter drauflos schneiden zu können, irrt: Am 1. März hat die Brut- und Setzzeit begonnen.

Maintal/Neuberg – Um insbesondere den heimischen Vögeln zu ermöglichen, ungestört ihre Nester zu bauen und zu brüten, ist es per Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume, Büsche, Hecken, sogenannte lebende Zäune und andere Gehölze stark zu schneiden oder ganz zu beseitigen. Die Vorgaben gelten bis 30. September. Und zwar nicht nur für die freie Landschaft und Grünflächen – sondern auch für private Gärten.

Viele Gartenbesitzer scheint das jedoch nicht zu interessieren. „Es gibt genug Menschen, die völlig ignorant sind“, sagt Uwe Eibelshäuser, Experte für Gartengestaltung und Baumarbeiten aus Hochstadt. Aktuell melden sich etwa zwei bis drei Kunden pro Woche, die einen radikalen Rückschnitt von Büschen, Hecken oder Sträuchern wünschen. „Mich ärgert das extrem“, sagt Eibelshäuser. „Die Leute haben überhaupt keine Ahnung von Naturschutz. Sicher gibt es den ein oder anderen, der das Gesetz nicht kennt. Aber den meisten ist völlig egal, dass sie Lebensraum zerstören. Hauptsache, der Garten ist schön akkurat.“ Vor zwei Wochen ruft zum Beispiel eine Hausverwaltung bei seiner Firma an. Eine große Hecke soll komplett entfernt werden, um einen Zaun aufzustellen. Als die Firma auf die Brut- und Setzzeit verweist, gibt es eine patzige Antwort. Dabei gehe es nicht allein um den Schutz der Tierwelt. „Wir machen uns strafbar“, sagt Eibelshäuser.

Auch Garten- und Landschaftsbauer Florian Martin von der Firma Natur Talent aus Neuberg muss regelmäßig Aufträge ablehnen. „Im Großen und Ganzen zeigen die Kunden Verständnis. Aber vereinzelt fehlt es auch komplett.“

Geht es um radikale Rückschnitte oder das Entfernen von Hecken und Sträuchern in der Brut- und Setzzeit, gibt es jedoch keine Diskussion, so Martin. „Wenn Kunden uns nach dem 1. März fragen, lehnen wir immer ab. Für uns gilt nicht der Profit. Wir machen unsere Arbeit im Einklang mit der Natur. Diese zu schützen, hat oberste Priorität.“

Immer wieder müssen Marin und sein Firmenpartner Sebastian Apel Aufklärungsarbeit betreiben. Das Unwissen ist groß, insbesondere, wenn ein Baum gefällt werden soll. Denn hier gilt es nicht nur, die Brut- und Setzzeit zu beachten. Es muss außerdem geprüft werden, ob Bäume laut Bebauungsplan oder Baumschutzsatzung erhalten werden müssen. Eine solche Satzung haben etwa die Städte Maintal und Hanau. Wer hier einen Baum ab einem gewissen Stammumfang fällen will – ob Privatperson oder Gartenfirma – muss dies von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigen lassen.

Immerhin: Komplett ruhen müssen Heckenschere und Co. bis Ende September nicht. Der sogenannte Trimmschnitt, also das schonende Schneiden zur Pflege, Form- oder Gesunderhaltung von Bäumen und Hecken, ist ganzjährig erlaubt. Wichtig sei allerdings auch hier, vorher sorgfältig zu prüfen, ob sich Nester, Höhlen, Kobel oder Spuren von Käfern in den Gehölzen befinden. „Meine Mitarbeiter durchsuchen akribisch jeden Meter. Zur Not bleibt ein Teil der Hecke eben ungeschnitten stehen“, sagt Uwe Eibelshäuser.

Trotz aller Vorsicht sei nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen, ob ein Vogel nistet, sagt er und zeigt auf die berankte Mauer seines Innenhofes. Versteckt im dicken Grün der Blätter, hinter dem blühenden Pfirsichbaum, hat eine Amsel Unterschlupf gefunden und brütet. „Wenn wir hier einfach die Hecke schneiden, stressen wir das Weibchen und es lässt vielleicht sein Nest zurück. Im Zweifel würde ich immer abwarten.“

Dass ein abgelehnter Auftrag den Tieren und Insekten, die sich ebenfalls in Hecken und Sträuchern tummeln, nicht immer hilft, dessen ist sich auch Garten- und Landschaftsbauer Florian Martin bewusst. „Schwarze Schafe gibt es genug. Wenn der Kunde nur lange genug sucht, findet er jemanden, der es macht.“ Die Berufsbezeichnung sei nicht geschützt, jeder Quereinsteiger dürfe sich Gärtner nennen und losschneiden. Andere Betriebe stehen unter Druck, gerade die, die mit einem Bauträger zusammenarbeiten. „Da müssen Fristen eingehalten werden, da fällt der Naturschutz oft hinten runter“, so Martin.

Uwe Eibelshäuser fährt vergangene Woche an einem Garten mit meterlanger Hecke vorbei. Drei Tage zuvor hatte er den Auftrag des Hausbesitzers, die Hecke zurückzuschneiden, mit Verweis auf die Schutzzeit abgelehnt. Jetzt ist alles ab. „Mehr als aufklären kann ich nicht“, sagt der Hochstädter und zuckt mit den Schultern.

Von Kristina Bräutigam

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