Magistrat plant Grundsteuererhöhung: Hebesatz soll bis 2025 auf 695 Punkte angehoben werden

Im Herbst vergangenen Jahres wurden der Haushalt für 2022 und die geplanten Investitionsprojekte in Maintal bis 2025 in die Ausschüsse eingebracht, im Dezember wurden sie von den Stadtverordneten verabschiedet. Im Fokus standen dabei die Bauprojekte, für die Maintal rund 150 Millionen Euro in die Hand nimmt. Zur Freude der Bürger waren Steuererhöhungen dabei kein Thema. Doch das könnte sich schon bald ändern.
Maintal – Am Mittwoch wird im Haupt- und Finanzausschuss vorberatend über das vom Magistrat vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept diskutiert, dass dann auch in der Stadtverordnetenversammlung am 14. Februar zur Abstimmung steht. Aus der Vorlage geht hervor, dass der Magistrat für die Jahre 2023 bis 2025 eine Erhöhung der Grundsteuer plant, um Defizite im Haushalt auszugleichen. In den drei Jahren soll der Hebesatz der Grundsteuer B von 495 auf 695 Punkte angehoben werden. Während der Ergebnishaushalt 2022 durch Rücklagen aus den Vorjahren ausgeglichen werden kann, könnte dies in den kommenden Jahren nicht mehr der Fall sein.
Als Grund führt der Magistrat reduzierte Steuereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie und die Gewerbesteuer-Kompensationsleistung des Landes in Höhe von 7,8 Millionen Euro auf. Diese habe 2020 zu einer „überdurchschnittlich hohen Steuerkraft“ geführt, die sich beim Kommunalen Finanzausgleich 2021 und 2022 „deutlich belastend auf die Finanzsituation der Stadt auswirkt“.
In den kommenden Jahren weise der Haushalt in jedem Jahr Fehlbedarfe aus, die vorhandenen Rücklagen würden bis 2025 nahezu aufgebraucht sein. Um die Finanzsituation zu entspannen, will der Magistrat nun an der Steuerschraube drehen.
Auf die geplanten Erhöhungen haben die Kooperationsparteien CDU, SPD und FDP bereits in einer Mitteilung reagiert – und diese heftig kritisiert. „Lieber abkassieren statt konsolidieren“, wirft die Kooperation dem Magistrat vor. Mit der Erhöhung der Grundsteuer B würden besonders diejenigen getroffen werden, die über ein geringes Einkommen verfügen, weil es zu einer Erhöhung der Wohnnebenkosten kommen würde. Kritik gibt es vor allem daran, dass in dem Konsolidierungskonzept nur Steuererhöhungen in Betracht gezogen werden, Leistungen der Stadt würden jedoch nicht in Frage gestellt. „Das Konzept der Bürgermeisterin zeigt keine Ambition, die Leistungen der Stadt zu hinterfragen und Sparmöglichkeiten aufzuzeigen“, heißt es in der Mitteilung.
Die Corona-Pandemie lässt die Kooperation als Begründung für die Finanzlage nicht gelten. Bund und Land hätten der Stadt mehr Ausgleichszahlungen zukommen lassen, als kommunale Steuern angefallen wären. „Das avisierte um über vier Millionen Euro verbesserte Ergebnis für 2021 zeigt, dass ausreichend Reserven und Planungspuffer im Haushalt enthalten sind“, so die Kooperation. Zudem müssten die aufgezeigten Defizite bei einer „realitätsnäheren Planung“ gar nicht in vollem Umfang eintreten.
CDU, SPD und FDP vermuten, dass durch die Steuererhöhung ein „Speckpolster“ für weitere Ausgaben angelegt werden soll. Zudem belege das Konsolidierungskonzept, dass sich die Stadt mit den kommenden geplanten Ausgaben übernehme. „Die wesentlichen Ursachen für die Haushaltsverschlechterung“ seien selbst verschuldet. Die Magistratsvorlage werde daher von den Kooperationspartnern, die im Maintaler Parlament die absolute Mehrheit stellen, abgelehnt. Stattdessen wird ein Änderungsantrag eingebracht, in dem der Magistrat aufgefordert wird, ein Konzept vorzulegen, „dass durch Anpassungen in den Ausgaben ohne eine Erhöhung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer auskommt“.
Von Michael Bellack