Maintaler StaVo diskutiert Einfahrt zum Autohaus Krah und Enders

Die neue, aber nur aus Richtung Hanau benutzbare Einfahrt zum Autohaus Krah und Enders auf der Kesselstädter Straße, über die unsere Zeitung am 23. Februar berichtet hatte, war nun auch Thema in der Stadtverordnetenversammlung. Die WAM-Fraktion hatte eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, deren Beantwortung aber weitere Fragen nach sich zieht, so Fraktionschef Jörg Schuschkow.
Maintal - Zum Hintergrund: In dem Artikel war festgestellt worden, dass trotz der angebrachten Leitschiene Autofahrer aus Maintal kommend dort versucht hatten, in die erst im vergangenen Jahres fertiggestellte Einfahrt links einzubiegen, wobei Elemente der Leitschiene bereits beschädigt worden sind. Die Anfrage der WAM beinhaltete die Fragen, wann der Firma Krah und Enders der Bau dieser Einfahrt zugesagt worden war, wer diese Zusage gemacht hat, ob diese Zusage vorher schriftlich oder vertraglich oder erst durch den Magistratsbeschluss fixiert wurde, wie hoch die Kosten gewesen sind, ob die Stadt gedenkt, diese Gefahrenstelle zu beseitigen und ob die derzeitige bauliche Ausführung zur Verhinderung von Linksabbiegern ausreicht.
In der schriftlichen Beantwortung heißt es, die Zusage sei 2015 gemacht worden, der verantwortliche Mitarbeiter sei nicht mehr bei der Stadt beschäftigt, die Vereinbarung sei nicht schriftlich fixiert worden, die Kosten hätten sich auf 95 000 Euro belaufen und der „Magistrat plant aktuell keine Veränderungen. Für Verkehrsteilnehmer, die die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung einhalten, stellt dieser Straßenabschnitt keine Gefahr dar“, heißt es in der Antwort wörtlich. Zudem ist die Stadt der Auffassung, dass die Absicherung für Verkehrsteilnehmer, die die geltenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung einhalten, ausreichend ist.
„Verwaltungshandeln nicht dokumentiert“
WAM-Fraktionsvorsitzender Schuschkow fragte in der Stadtverordnetenversammlung in der vergangenen Woche nach, warum man die Zusage zum Bau der Ausfahrt an das Autohaus Krah und Enders nicht nachvollziehen könne und warum hier – wie schon häufiger geschehen – „Verwaltungshandeln nicht dokumentiert“ und Akten nicht „ordnungsgemäß geführt“ würden. Darauf blieb Bürgermeisterin Monika Böttcher (parteilos) die Antwort schuldig. Immerhin macht man sich wegen eines weiteren Punkts der Anfrage – inwieweit die Stadt haftbar sei, wenn Fußgänger oder Radfahrer durch einen Linksabbieger zu Schaden kommen – bei der Stadt Gedanken.
Die zugezogene Rechtsanwaltskanzlei Law-Uniq kommt zwar in einer Stellungnahme zu dem Urteil, dass die Stadt mit der baulichen Maßnahme ihrer Verkehrssicherungspflicht genüge getan habe und im Falle eines Unfalls nur der verursachende Autofahrer zur Rechenschaft gezogen werden könne. Aber die Kanzlei schreibt weiter: „Die Stadt Maintal nimmt die Anfrage aber zum Anlass und wird mit dem zuständigen Gemeinde-Versicherungsverband (GVV) Kontakt aufnehmen und prüfen lassen, ob diese Gefahrenstelle zusätzlich gesichert werden muss. Darüber hinaus wird das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Straßenaufsichtsbehörde angefragt werden, ob die bisherigen Sicherungen aus deren Sicht ausreichend sind.“
Von Thomas Seifert