Mordprozess in Maintal: Verteidigung bleibt bei Notwehr-Version

Im mittlerweile dritten Prozess um die zweifache Tötung auf der „Main-River-Ranch“ in Dörnigheim haben die Prozessbeteiligten alles gesagt. Jetzt hat auch die Verteidigung ihr Plädoyer gehalten.
Maintal/Frankfurt – Nachdem Staatsanwalt Jürgen Heinze für Klaus-Peter B eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und für seinen Sohn Claus-Pierre elf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert hatte (wir berichteten), haben nun die vier Verteidiger vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt erneut Freisprüche für ihre Mandanten gefordert.
Die behauptete Notwehr und Nothilfe seien auch im dritten Anlauf nicht widerlegt, sondern bestätigt worden. Unbestritten ist: Claus-Pierre hatte Harry K. mit insgesamt 17 Messerstichen getötet. Jedoch angeblich im Rahmen einer Auseinandersetzung wegen ausstehender Mietzahlungen, die in einem Kampf geendet habe.
Verteidigung: Angeklagter stach im „Blutrausch“ mehrmals zu
Hier setzt bereits die unterschiedliche Bewertung von Verteidigung und Anklage an, denn in der Lesart der Beschuldigten soll Harry das Messer eigens mitgebracht und Claus-Pierre damit bedroht haben, um der Forderung Nachdruck zu verleihen.
Daraufhin habe Claus-Pierre ihm die Klinge entrissen und selbst zunächst viermal auf ihn eingestochen, unter Todesangst und in Notwehr. Danach hätte er in einer Art Raserei noch mehrmals weiter zugestochen. „Übertöten“ oder „Blutrausch“ nennt das die Verteidigung. Juristisch wohl ein Notwehrexzess.
Leichen unter Misthaufen verscharrt, Spuren gezielt beseitigt
Was Klaus-Peter B. anbelangt, so ist unstrittig: Er hatte seinerzeit Sieglinde K. mit zwei Schüssen von hinten getötet. Doch nach seiner Version habe er das in Nothilfe für seinen Sohn getan, der sich mit Harry K. kämpfend am Boden wälzte. Während Sieglinde schreiend und tobend drohte, mit einem Beil auf Claus-Pierre einzuschlagen, um ihrem Ehemann beizustehen.
Nothilfe nennt die Verteidigung die Schüsse, nachdem Klaus-Peter vorher noch vergeblich versucht habe, Sieglinde an den Haaren zu zerren. Anschließend waren die Leichen unter einem Misthaufen verscharrt und Spuren gezielt beseitigt worden. Erst nach mehreren Wochen entschlossen sich die Angeklagten zu Aussagen. Dieses Nachtatverhalten erklärten sie nach dem Motto: „Wer hätte uns das alles schon geglaubt?“
Verteidigung sieht auch Mitschuld bei ermordetem Vater
Der Verteidiger von Klaus-Peter B., Rechtsanwalt Thomas Scherzberg, sieht das tatsächlich so: „Es liegt in der Natur der Sache, dass man so etwas macht, weil man weiß, dass einem keiner glauben wird.“ In der Beurteilung von Harry K. ist sich Scherzberg sicher: „Natürlich hören das die Kinder als Nebenkläger nicht gern. Aber er war nicht nur der liebevolle Vater, sondern auch aggressiv, in großen Geldnöten, und er beleidigte die B.s schon mal als Untermenschen.“
Zur vom Bundesgerichtshof (BGH) in der Revisionsbegründung gerügten Beweiswürdigung sagte der Verteidiger: „Es gibt keine Beweise, die zu etwas anderem führen können als dem, was insgesamt neun Hanauer Richter bereits entschieden haben.“ Er meinte die Freisprüche durch zwei Instanzen des dortigen Landgerichts und kritisierte damit auch indirekt den BGH.
Gutachter attestierte Angeklagten voll Schuldfähigkeit
Noch hat die Frankfurter Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Volker Kaiser-Klan kein Urteil gefällt, wohl aber im Prozessverlauf einen eigenen Ortstermin durchgeführt und neue Sachverständige bestellt. Ein forensischer Psychiater hatte, anders als der vorherige Gutachter in den Hanauer Prozessen, beiden Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestiert, sollte das Gericht sie schuldig sprechen.
Und rein vorsorglich stellte Rechtsanwalt Stephan Kuhn als Verteidiger von Claus-Pierre B. den Antrag, Strafminderungsgründe in Form einer durch Harry K.s Verhalten provozierten Affekttat zu berücksichtigen. Eine einjährige Bewährungsstrafe für seinen Mandanten hält Kuhn dann für tat- und schuldangemessen.
Die Urteilsverkündung hat die Frankfurter Schwurgerichtskammer für Dienstag, 13. Juli, angekündigt.