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Müssen die Maintaler Bürgerhaus-Pächter nachzahlen?

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Die Gastronomen der Maintaler Bürgerhäuser mussten während der Pandemie weniger Pacht zahlen.
Pachterlass für städtische Gastronomie: Die Stadtverordneten griffen den Wirten während der Pandemie unter die Arme. Jetzt ist offen, ob sie nachzahlen müssen. © -

Die Gastronomie ist eine der Branchen, die unter der Pandemie am meisten gelitten haben. Um die finanziellen Einbußen für die Pächter der Bürgerhäuser und des Alten Rathauses in Hochstadt abzufedern, haben die Stadtverordneten beschlossen, die Pacht zeitweise zu stunden oder zu reduzieren. Jetzt sehen sich die Pächter hohen Nachforderungen gegenüber. Dadurch sind für die Stadt Einnahmeausfälle im sechsstelligen Bereich aufgelaufen.

Maintal - Zum Hintergrund: Im September 2020 hatte die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der FDP hin eine Halbierung der Pacht beschlossen. Zu dem Zeitpunkt hatte die Stadt bereits mit zwei Gastronomen, die die Restaurants in den Bürgerhäusern in den Maintaler Stadtteilen betreiben, eine Reduzierung der Pacht um 50 Prozent für sechs Monate beschlossen. Rund ein Jahr später legte die Wahlalternative Maintal (WAM) nach und forderte eine Stundung der Pacht für die von der Stadt vermieteten Gastwirtschaften. Außerdem sollte die Stadt prüfen, inwieweit und in welcher Höhe den Gastronomen die Pacht erlassen werden kann. Dies sollte zum einen die Umsatzeinbußen durch die Corona-Einschränkungen auffangen. Zum anderen sollte ein zeitweiser Pachterlass aber auch verhindern, dass die Gastwirte ihre Betriebe schließen müssen und die Stadt vor der Herausforderung steht, die Gaststätten neu verpachten zu müssen.

„Die Pächter sind auf uns zugekommen, weil sie Probleme mit den Pachtzahlungen hatten, da ihnen während der Pandemie weite Teile des Umsatzes weggebrochen sind“, erklärt WAM-Fraktionsvorsitzender Jörg Schuschkow den Hintergrund des Antrags.

Stadt fordert Pacht aus Coronazeit aus

Bürgermeisterin Monika Böttcher (parteilos) erklärte zu diesem Zeitpunkt, dass die Pachtreduzierungen bereits verlängert worden waren. Bis heute zahlen sie nicht wieder die volle Pacht. Im Juni 2022 erhielten die Gastwirte jedoch aus heiterem Himmel Nachforderungen, die sich pro Pächter im fünfstelligen Bereich bewegen. Einige der Gastwirte sind nach eigener Aussage nicht in der Lage, diese Nachzahlungen ad hoc zu begleichen. Die Geschäfte hätten sich zwar teilweise erholt. Dadurch, dass aber nach wie vor kaum größere Veranstaltungen in den Bürgerhäusern stattfänden, die die Pächter bewirten könnten, seien die Umsätze noch lange nicht wieder auf Vor-Pandemie-Niveau.

Die WAM fragte daher nach, welche weiteren Absprachen zwischen der Stadt und den Gastwirten getroffen worden seien. Die Pächter selbst hatten berichtet, dass sie seit Dezember 2020 keine Nachricht von der Stadt erhalten hätten. Der zuständige Fachdienst Bau- und Gebäudemanagement habe zwar angekündigt, sich zu melden, welche Pacht ab dem 1. April 2021 zu zahlen sei.

„Krankheitsbedingt“ kein Ansprechpartner bei der Stadt

Auf diese Information warten die Pächter allerdings bis heute – mit der Folge, dass einige Gastwirte nach wie vor eine reduzierte, einige ab diesem Datum aber auch gar keine Pacht mehr entrichtet haben. Auf ihre Rückfragen bei der Stadt hätten sie keine Auskunft erhalten. Aus einer Anfrage der WAM geht hervor, dass sich aufgrund von „krankheitsbedingten Personalausfällen“ keiner um diese Vorgänge gekümmert hatte. Die Pächter seien telefonisch im Juni 2021 über die zu zahlende Pacht informiert worden.

Dass der Magistrat in den Ausschusssitzungen Fragen zu dem Thema nicht beantworten konnte, bewog die Kooperation aus CDU/FDP/SPD dazu, die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschuss es zu fordern. Dieser sollte durch Einblick in die Akten die Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit der Verpachtung im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 11. September 2022 klären.

Rückstände in Höhe von rund 160 000 Euro

Der Einrichtung dieses Akteneinsichtsausschusses wollte Bürgermeisterin Böttcher widersprechen. Die WAM zog ihren Antrag allerdings zurück. Der Magistrat habe den nicht öffentlichen Beschluss gefasst, sich „nun endlich, nach fast zwei Jahren, um die Angelegenheit“ zu kümmern, begründet Schuschkow, der sich für die Pächter einsetzt, diesen Schritt. „Mehr wollten wir nicht erreichen.“

Dadurch wurde sowohl der Widerspruch der Bürgermeisterin als auch der Akteneinsichtsausschuss gegenstandslos. Die Pächter jedoch wissen nach wie vor nicht, welche Forderungen an sie bestehen, und welche Pacht sie zu zahlen haben. Stand September hätten sich laut Auskunft von Bürgermeisterin Böttcher die Rückstände auf rund 160 000 Euro summiert. „Problematisch finden wir, dass es keine Vertretungsregelung innerhalb der Verwaltung gab, die durch einen krankheitsbedingten Ausfall dazu geführt hat, dass solche Rückstände aufliefen“, so Schuschkow. „Wenn es in diesem Bereich eine solche Regelung nicht gab, vermuten wir, wird sie auch in anderen Bereichen nicht bestehen.“ Zudem stehe, befürchtet Schuschkow – je länger die Forderungen zurückliegen – das Risiko der Verwirkung im Raum.

„Und unser Haushalt sieht ohnehin nicht gut aus. Uns geht es hier aber nicht nur darum, sondern auch um die schwierige Situation für die Pächter. Es ist ohnehin sehr schwierig, für die Gaststätten Betreiber zu finden.“ Ausgelöst durch den politischen Trubel hatten sich einige Pächter zusammengetan und an die Stadt geschrieben. Ihr Tenor: Sie wollen zahlen, erwarten aber eine entgegenkommende Absprache. Auch auf dieses Schreiben kam bislang keine Reaktion.

Von Bettina Merkelbach

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