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Maintal: Stadt geht in Kopftuch-Streit gegen muslimische Erzieherin in Revision

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Kopftuchstreit vor Gericht: Eine Erzieherin, die wegen ihres Kopftuches abgelehnt wurde, hatte die Stadt Maintal auf Schadensersatz verklagt. Sie fühlt sich diskriminiert.
Kopftuchstreit vor Gericht: Eine Erzieherin, die wegen ihres Kopftuches abgelehnt wurde, hatte die Stadt Maintal auf Schadensersatz verklagt. Sie fühlt sich diskriminiert. © Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Eine Erzieherin wurde wegen ihres Kopftuchs als Bewerberin abgelehnt. Das Tragen religiöser Symbole ist verboten. Nun hat sie die Kommune auf Schadensersatz verklagt.

Maintal – Diskriminiert die Stadt muslimische Frauen, wenn sie Erzieherinnen in ihren Kitas das Kopftuch-Tragen untersagt? Mit dieser Frage haben sich jüngst das Arbeitsgericht in Offenbach und das Landesarbeitsgericht beschäftigt, weil eine Erzieherin, die wegen ihres Kopftuchs abgelehnt wurde, die Kommune auf Schadensersatz verklagt hat.

Zum Hintergrund: Der Magistrat setzt seit 2012 eine Dienstanweisung um, die städtischen Angestellten mit Kundenkontakt das Tragen religiöser Symbole verbietet. Das Arbeitsgericht in Offenbach hat der Klage im September 2019 in erster Instanz teilweise stattgegeben und es als erwiesen angesehen, dass die Neutralität einer städtischen Kita nicht durch das Tragen eines Kopftuchs beeinträchtigt wird. Gegen das Urteil hatte die Stadt Berufung eingelegt, die das Landesarbeitsgericht jedoch im November 2021 zurückgewiesen hat. Jetzt geht die Stadt in Revision, das Bundesarbeitsgericht wird den Fall in Kürze verhandeln.

In seiner Urteilsbegründung erklärt das Arbeitsgericht, dass die Dienstanweisung eine nur scheinbar neutrale Verpflichtung für alle darstelle. Tatsächlich aber benachteilige sie Menschen muslimischen Glaubens in besonderer Weise. Auch das Landesarbeitsgericht sieht in dem im Maintal praktizierten „Neutralitätsgebot“ eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion. Das Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gelte auch für Erzieherinnen, denn allein vom Tragen eines Kopftuchs gehe noch keine Gefahr für die Neutralität der Einrichtung aus.

Stadt Maintal konnte keine validen Gründe für Diskriminierung nennen

Die Stadt habe keine Gründe nennen können, die diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt hätte. Zum Beispiel, indem negative Konsequenzen drohten, wenn sie auf das „Neutralitätsgebot“ verzichtete. Zudem führt das Urteil aus, dass Kinder und Eltern auch Traditionen mit christlichem Hintergrund wie Plätzchenbacken im Advent oder Ostereier-Bemalen akzeptieren. Eine Erzieherin mit Kopftuch könne daher ebenso wenig als störend empfunden werden – im Gegenteil. Da die ethnische und religiöse Vielfalt in den Maintaler Kitas groß ist, zählen Frauen mit Kopftuch ohnehin für viele zum täglichen Erscheinungsbild. Daher hat das Arbeitsgericht der Klage teilweise stattgegeben und die Entschädigung, die die Stadt der Erzieherin zahlen muss, auf anderthalb Durchschnittsgehälter festgelegt.

Der Schadensersatz selbst spielt für die Klägerin allerdings eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist ihr, andere vor ähnlicher Diskriminierung zu bewahren. „Sie war betroffen, verletzt, fühlte sich auf ihr Kopftuch reduziert“, sagt ihre Anwältin Friederike Boll. Ihre Mandantin zieht es vor, anonym zu bleiben. Die Frankfurter Rechtsanwältin ist auf Antidiskriminierungsrecht spezialisiert und vertritt die Erzieherin seit 2019. „Ihre Botschaft ist: Sie will als ganzer Mensch gesehen werden, mit ihrer Qualifikation.“

Die 30-Jährige ist Sozialpädagogin, verfügt über einen Bachelor in sozialer Arbeit und hatte sich im Februar 2019 auf eine Erzieherinnenstelle beworben. Sie wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, das so positiv verlief, dass bereits Details zur Arbeitszeit und zum Vertrag besprochen wurden.

Arbeitsgericht gibt Muslimin recht – Stadt Maintal hat Revision eingelegt

Sie könne, so sagte ihr die zuständige städtische Mitarbeiterin, allerdings nur in einer Kita arbeiten, wenn absolut sichergestellt sei, dass sie während ihres Dienstes das Kopftuch ablegen würde. Das konnte die gläubige Muslimin allerdings nicht zusichern und erhielt eine Absage. Die Bewerberin signalisierte anschließend per E-Mail, dass sie das Kopftuch in der Kita nicht tragen würde. So wollte sie testen, ob die Ablehnung trotz ihrer Qualifikation allein am Kopftuch lag. Daraufhin wurde ihr ein Hospitationstermin in Aussicht gestellt. Da sie das Kopftuch allerdings doch nicht ablegen wollte, klagte sie Schadensersatz in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern ein, da sie sich wegen ihrer Religion und ihres Geschlechts benachteiligt fühlte – eine Einschätzung, die das Arbeitsgericht im September 2019 bestätigte.

„Das Neutralitätsgebot, das die Kommune einfordert, greift meiner Meinung nach zu kurz. Dadurch kommt es wie in diesem Fall zur mittelbaren Diskriminierung – und das übrigens nicht nur gegenüber Muslimen, sondern als Mehrfachdiskriminierung gegenüber muslimischen Frauen“, erklärt Friederike Boll. „Wenn man Neutralität walten lässt, darf man auch keine christlichen Traditionen pflegen. Neutralität heißt, man öffnet die Beschäftigung für alle und filtert niemanden aus.“ Sie habe aber bei der Stadt keinen Vorsatz zur Diskriminierung gesehen.

Jetzt hat die Stadt gegen das Urteil Revision eingelegt. Eine Überarbeitung der Dienstanweisung zieht sie daher aktuell nicht in Betracht. „Die Klärung dieser Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung“, erklärt die Stadt. Auch aus Sicht des Landesarbeitsgerichts bestehe Bedarf, die Rechtsprechung bei diesem Thema fortzuentwickeln. Anwältin Boll ist zuversichtlich, die Interessen ihrer Mandantin durchsetzen zu können: „Das Bundesarbeitsgericht hat in letzter Zeit durchaus diskriminierungssensibel geurteilt“, erklärt sie.

Auch mit dem Kopftuch bei Kassiererin in Supermärkten und Drogerien beschäftigen sich die Gerichte seit Jahren. (Bettina Merkelbach)

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