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Berufung „tendenziell kein Erfolg“

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Von: Holger Weber-Stoppacher

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Gibt es einen Zusammenhang zwischen Brandserie und dem Feuer auf dem Luisenhof? Dies ist nach Einschätzung der Vorsitzenden Richterin der Berufungskammer keinesfalls sicher. archiv
Gibt es einen Zusammenhang zwischen Brandserie und dem Feuer auf dem Luisenhof? Dies ist nach Einschätzung der Vorsitzenden Richterin der Berufungskammer keinesfalls sicher. archiv © Holger Weber-Stoppacher

Neuberg – An vier Tagen ist die Neuberger Brandserie aus dem April 2020 jetzt vor der der Berufungskammer des Hanauer Landgerichts verhandelt worden. Und „tendenziell“, dies macht die Vorsitzende Richterin Dr. Katharina Jost bei der gestrigen Verhandlung sehr deutlich, sei diese für die Staatsanwaltschaft nicht sehr erfolgreich gewesen. Weder hätten sich bisher die Tatvorwürfe gegen den heute 20 Jahre alten Angeklagten nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen erhärtet noch sei sicher, ob der letzte und verheerendste Brand auf dem Neuberger Luisenhof überhaupt im Zusammenhang mit der Brandserie stehe.

Zwischen dem 8. und 26. April war es in Neuberg zu einer Serie von insgesamt 13 Bränden gekommen. In mindestens vier Fällen soll laut Anklageschrift der 20-jährige Neuberger für die Feuer verantwortlich sein, unter anderem auch für den Brand auf dem besagten Pferdehof am 26. April.

Fortsetzung ergibt nach Ansicht der Richterin wenig Sinn

Es war bei der gestrigen Verhandlung ganz offensichtlich, dass die Richterin wenig Sinn darin sieht, den Prozess weiter fortzusetzen. Wie im Protokoll eines sogenannten Rechtsgesprächs – einer nicht-öffentlichen Unterredung zwischen Kammer, Ankläger und Verteidigung – vermerkt ist, hat Jost Staatsanwältin Jana Gladeck vorgeschlagen, die Berufung zurückzuziehen. Dies kommt für Gladeck jedoch nicht in Frage. Sie ist offenbar von der Schuld des jungen Feuerwehrmanns überzeugt. In erstinstanzlicher Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte sie bereits eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für den Angeklagten gefordert – obwohl es bisher kein einziges eindeutiges Indiz für dessen Täterschaft gibt. Angesichts der an den Tag gelegten Hartnäckigkeit der Staatsanwältin zeigte sich die Vorsitzende Richterin sichtlich genervt: Dass die Staatsanwaltschaft trotz der dürftigen Ergebnisse der Beweisaufnahme weiter an der Berufung festhalte, „kann man verstehen, man muss es aber nicht verstehen“, sagte sie.

Wie bereits ihr Kollege im erstinstanzlichen Prozess vor dem Amtsgericht äußerte die Vorsitzende schwerwiegende Kritik an der Ermittlungsarbeit der Polizei. Sie bemängelte das Fehlen von Brandgutachten – vor allem nach dem Feuer auf dem Luisenhof, bei dem mehrere Hundert Stroh- und Heuballen verbrannt waren und eine komplette Lagerhalle vernichtet wurde. Allein der dort entstandene Schaden wird auf mindestens 250 000 Euro geschätzt.

Von Beginn an an einem Verdächtigen festgebissen

Zudem seien die Ermittlungen der Polizei äußerst einseitig gewesen. Die verantwortlichen Beamten hätten sich von Beginn an dem Angeklagten festgebissen und gar nicht erst in andere Richtungen ermittelt. Jost kritisierte auch die Verhaftung des Angeklagten vor den Augen seiner Kameraden. Dies hatte zu einem großen Medienecho geführt. Auch überregional war über den Fall berichtet worden. „Musste das sein?“, fragte die Richterin einen der Beamten im Zeugenstand, der an jenem Tag gemeinsam mit einem Kollegen die Verhaftung durchgeführt hatte. Jost: „Er war damals 18 Jahre alt. Wissen Sie, was das mit einem Menschen macht?“

Die Ermittlungsarbeit der Beamten sei zuweilen auch „schockierend“ gewesen. Bei einer Hausdurchsuchung drei Tage vor dem Feuer auf dem Luisenhof seien sowohl der Angeklagte als auch dessen Mutter mit vielen Suggestivfragen behelligt worden. Die Mutter des Angeklagten erinnerte sich im Zeugstand an eine äußerst aggressive Vernehmung. „Eine Polizistin hat uns die ganze Zeit regelrecht angeschrien.“ Bei jener Hausdurchsuchung waren bei dem Tatverdächtigen in der Jacke als auch im Fußraum seines Autos Brösel von Grillanzündern gefunden worden. Diesen Umstand hatte Staatsanwältin Gladeck in ihrem erstinstanzlichen Plädoyer als Indiz für die Täterschaft des Angeklagten gewertet. Zu den Bröseln lieferte die Mutter des Angeklagten am gestrigen Verhandlungstag eine Erklärung: Ihr Sohn habe ein paar Tage zuvor mit Freunden in Hanau gegrillt und sei dafür zuständig gewesen, die Grillanzünder mitzubringen. „Da er damals fast immer nur eine Jacke getragen hat, 24/7, waren da noch Überreste. Auch in seinem Auto, „in dem er fast gewohnt hat“, habe er nicht Ordnung walten lassen. Er habe es selten mal ausgeräumt oder gestaubsaugt.

Belastend für die Familie

Wie schwer die Vorwürfe gegen den 21-Jährigen auch dessen Familie belasten, wurde bei der Vernehmung der Eltern deutlich. Während der Untersuchungshaft Ende April bis Anfang Juni 2020, mitten im Corona-Lockdown, habe man keinerlei Kontakt zum Sohn aufnehmen können. „Wissen Sie, wie es ist, wenn man in einer solchen Ausnahmesituation noch nicht einmal mit seinem Kind sprechen darf?“, sagte der Vater.

Kritisch betrachtete die Vorsitzende Richterin auch das Verhalten der Verantwortlichen der Neuberger Feuerwehr, die recht früh in die Ermittlungen der Polizei eingebunden worden waren. Man habe sich bei den Einlassungen nur auf das Bauchgefühl verlassen. Es gebe keine wirklichen Indizien oder Fakten, dass der Brandstifter aus den Reihen der Feuerwehr komme, so die Richterin.

Der Prozess vor dem Hanauer Landgericht soll in der kommenden Woche fortgesetzt werden. (Von Holger Weber-stoppacher)

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