1. Startseite
  2. Region
  3. Main-Kinzig-Kreis
  4. Neuberg

„Kein berauschender Durchbruch“

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Holger Weber-Stoppacher

Kommentare

Ein Kommen und Gehen: Auf dem Luisenhof ist immer was los. Ortskenntnis haben nach Einschätzung der Richterin also viel mehr Menschen als nur der Angeklagte. ARCHIV
Ein Kommen und Gehen: Auf dem Luisenhof ist immer was los. Ortskenntnis haben nach Einschätzung der Richterin also viel mehr Menschen als nur der Angeklagte. ARCHIV © Holger Weber

Neuberg/Hanau – Nachdem er im Dezember vom Vorwurf der Brandstiftung zunächst vor dem Amtsgericht freigesprochen worden war, steht ein heute 21-jähriger Feuerwehrmann aus Neuberg erneut vor Gericht. Gestern begann der Berufungsprozess vor dem Hanauer Landgericht unter dem Vorsitz von Dr. Katharina Jost.

Der junge Brandschützer soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft für eine Serie von Bränden verantwortlich sein, die die Bürger sowie die Feuerwehr in Neuberg in der Zeit zwischen dem 8. und 26. April 2020 in Atem gehalten hatte. Insgesamt 13-mal mussten die Einsatzkräfte aus Neuberg seinerzeit ausrücken. Zum letzten Mal beim verheerenden Feuer auf dem Luisenhof zwischen Ravolzhausen und Rüdigheim. Bei dem Brand im Morgengrauen des 26. April 2020 war eine Lagerhalle mit mehreren hundert Stroh- und Heuballen komplett abgebrannt und ein Schaden von rund 300 000 Euro entstanden. Der Angeklagte war damals bei dem Löscheinsatz von Beamten der Polizei verhaftet worden, als er das Löschrohr noch in der Hand hatte. Der Fall hatte auch ein überregionales Medienecho ausgelöst. Dem Neuberger werden dieser Brand sowie drei weitere zur Last gelegt. Er bestreitet die Taten und machte auch gestern von seinem Recht Gebrauch, zu den Vorwürfen zu schweigen.

Staatsanwältin fordert, den Fall im Gesamten zu betrachten

Nach der Anhörung von 22 Zeugen war der Richter des Jugendschöffengerichts Ende 2021 zu der Auffassung gelangt, dass sich der Tatverdacht gegen den Feuerwehrmann nicht erhärtet hatte. Und auch nach dem ersten von insgesamt vier angesetzten Prozesstagen vor der Berufungskammer zog die Vorsitzende Richterin ein Fazit, das keinen Anlass zur Annahme gibt, die Berufungsverhandlung könnte ein anderes Ergebnis hervorbringen: „Einen berauschenden Durchbruch kann ich jetzt noch nicht sehen“, sagte sie. Dieser Einschätzung stimmte Staatsanwältin Jana Gladeck zwar zu, allerdings betonte sie, es sei die Gesamtbetrachtung des Falls, die sie von der Schuld des Angeklagten überzeugt habe.

Somit ist während der kommenden Prozesstage ein kompliziertes Puzzlespiel zu erwarten, bei dem die Staatsanwaltschaft es nicht einfach haben wird, das Blatt gegen den Angeklagten zu wenden.

Zum Auftakt wurden sieben Zeugen vernommen, darunter Geschädigte, ermittelnde Polizisten sowie Anwohner von Brandorten. Dabei standen besonders zwei Tatorte im Blickpunkt der Ermittlungen: das Anglerheim in Ravolzhausen, in dessen direkten Umfeld es insgesamt zweimal gebrannt hatte, sowie der Luisenhof.

7000 Euro beim Angelsportverein

Ein Mitglied beschrieb zunächst das Umfeld des Angelsportvereins, der sich am Ortsrand von Ravolzhausen Richtung Langenselbold befindet. Dort hatte zunächst der Wald und einige Tage später ein Stapel Konstruktionsholz gebrannt, der an der Rückseite des Gebäudes gelagert war. Dabei waren die Flammen an jenem 20. April auch auf das Dach des Heims übergegangen und hatten insgesamt einen Schaden von rund 7000 Euro verursacht. Im Umfeld des Angelsportvereins war der Angeklagte in den Tagen zuvor häufig gesehen worden. Unter anderem von einer Polizeistreife, die ihn im Morgengrauen auf dem Parkplatz des Areals angetroffen, aber in seinem Auto keinerlei verdächtigen Gegenstände gefunden hatte. Derlei Kontrollfahrten hatten die Beamten aufgrund der vermehrten Feuer damals häufig durchgeführt. Der Angeklagte sei jedoch nicht der einzige Besucher gewesen, berichtete das Mitglied. Das Anglerheim sei allgemein ein beliebter Treff für Jugendliche. Auch ließen sich am Ufer des Teichs nicht selten Personen nieder, die dort ihr Essen verzehrten, das sie zuvor in den Schnellimbissen des nahegelegenen Autohofs oder im Nettomarkt eingekauft hätten.

Täterwissen kein schlagendes Argument

Ein Ort mit einer hohen Besucherfrequenz ist auch der Luisenhof in Ravolzhausen, der zweite Tatort, auf den sich das Gericht konzentrierte. Viele Neuberger nutzen nach Aussage der Besitzerin den privaten Weg, der mitten durch das Anwesen führt, wenn sie etwa von Ravolzhausen nach Rüdigheim unterwegs sind. Auch Hundehalter aus dem Neubaugebiet wählten die Route, um aufs Feld zu gelangen, berichtete sie. Auf ihrem und dem ehemaligen Hof ihres Vaters, der gleich daneben liegt, sind rund 80 Pferde eingestellt, die von rund 40 Eignern tagtäglich besucht würden. „Da herrscht also den ganzen Tag über Bewegung“, stellte Richterin Jost fest – und zog daraus folgende vorläufige Schlussfolgerung: Täterwissen, wie es der 21-Jährige gehabt haben könnte, sei in diesem Fall kein schlagendes Argument für dessen Schuld.

Der Berufungsprozess wird vor dem Landgericht in Kürze fortgesetzt. (Von Holger Weber-stoppacher)

Auch interessant

Kommentare